Angriffe auf den privaten Waffenbesitz gibt es von Seiten der Politik genug. Mit Ausnahme von einigen Wochen vor einer Wahl haben die Politiker auch taube Ohren für die Anliegen von Legalwaffenbesitzern. Warum sich aber gerade der Sozialsprecher der NEOS Gerald Loacker gegen Legalwaffenbesitzer stark macht, kann man nicht verstehen.
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Als Reaktion auf die Razzia bei den sogenannten Reichsbürgern im Dezember 2022 sowie auf die Gewalttaten in der Silvesternacht plant das deutsche Innenministerium eine Verschärfung des Waffengesetzes.
Halbautomatische Schußwaffen (Langwaffen) sind doch nach den neuen Bestimmungen Schußwaffen der Kategorie B, sie können daher ohne weiters mit Waffenbesitzkarte besessen werden. So eine immer wieder gehörte Meinung. Sie ist aber falsch und gefährlich!
Ursprünglich war es eine österreichische Geschichte, deren Wurzeln aber nach Frankreich zurückreichen – Sellier & Bellot. Heute ist es ein internationaler Munitionshersteller mit Sitz in der Tschechischen Republik.
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
20 Sep: Der Anfang von etwas Großem – Der US-Munitionshersteller Federal feiert 100jähriges Jubiläum
Jede Patrone ist ein Versprechen. Egal, ob die Kugel den Lauf auf der Jagd, auf einem Wettbewerb oder während eines Tages mit Freunden auf dem Schießstand verlässt, sie muss Leistung bringen. Federal, der weltweit größte Munitionshersteller, misst sich an diesem Anspruch und feiert heuer sein 100jähriges Bestehen.
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.