Ihr Pressesprecher Mag. Andreas Wallner hat uns ein schriftliches Interview angeboten, die Frau Minister hätte für ein persönliches Gespräch keine Zeit. Gut, dann also schriftlich, besser als gar kein Interview, obwohl wir die Frau Minister schon gerne von Angesicht gesehen hätten. Schließlich hat Frau Dr. Fekter auch dafür Zeit gefunden. Also nur schriftliche Antworten. Gleich vorweg: besonders aufschlußreich ist das Interview nicht geworden. Und da kein persönliches Gespräch möglich war, gibt es zu den Antworten eben Kommentare. Geht nicht anders.
IWÖ: Vor Mitte 2012 wird das neue Waffengesetz nicht in Kraft treten. Man könnte bis dahin am Gesetz noch einiges verbessern. (z. B. § 6, § 17, § 23, § 43, § 45 ) Da ist nämlich viel schiefgelaufen. Man könnte das leicht reparieren und zwar noch bevor das Gesetz in Kraft tritt. Da derzeit ein Gesetzesantrag des BMLVS vorgelegt ist, der auch das Waffengesetz ändern soll, könnte das leicht repariert werden. Wie stehen Sie zu so einer Reparatur??
Mikl-Leitner: Bereits mit der letzten Novelle des Waffenrechts im Jahr 2010 sind wir den Anforderungen der Praxis und der Europäischen Union gerecht geworden. Eines halte ich hier an dieser Stelle deutlich fest: Es handelt sich um ein gutes Gesetz. In erster Linie wurde mit diesem Gesetzesvorhaben den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen.
Kommentar: Mit der Reparatur wird es also nichts, meint die Frau Minister und das Gesetz wäre ein gutes Gesetz. Für die EU vielleicht, für Österreich sicher nicht. Wir halten das nicht wirklich für ein gutes Gesetz.
IWÖ: Bringt die Registrierung der Kat. C- und D-Waffen mehr Sicherheit für Österreich? Wenn ja, warum?
Mikl-Leitner: Die Registrierung aller Schusswaffen, auch jener der Kategorie C und D, sind durch diese Waffenrichtlinie vorgegeben.
Kommentar: Das wurde nicht gefragt. Daß die Richtlinie das verlangt, wissen wir seit 2008.
IWÖ: Wie viele Waffen der Kategorie C und D gibt es derzeit in Österreich? Und wieviele werden nach Ihrer Einschätzung registriert werden?
Mikl-Leitner: Es liegen hierzu keine konkreten Zahlen vor die eine seriöse Einschätzung erlauben würden. Ich gehe jedoch davon aus, dass sich die österreichischen Waffenbesitzer gesetzeskonform verhalten werden und ihre Waffen der Kategorien C und D ordnungsgemäß registrieren werden.
Kommentar: Schön, wenn man ein Gesetz macht und keiner weiß, was das für Auswirkungen haben wird. Wir gehen natürlich auch davon aus, daß die Waffenbesitzer so brav sein werden, wie sich der Gesetzgeber das wünscht. Zumindest die legalen. Die illegalen Waffenbesitzer werden sich wohl nicht um das Gesetz kümmern. Stört aber keinen wie man sieht.
IWÖ: Was kostet das neue Registrierungssystem? Was hat die Errichtung des Registers bisher gekostet, was wird der jährliche Betrieb kosten?
Mikl-Leitner: Die Kosten für die Realisierung des Waffenregisters werden auf etwa 737.800 Euro geschätzt. Die laufenden Kosten für die Erhaltung und Wartung des Systems werden auf 130.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten des Innenministeriums aus der Errichtung von ähnlichen computergestützten Registern, wie dem Vereins- oder Melderegister.
Kommentar: Hat schon Frau Fekter gesagt und das war 2010. Der personelle Aufwand ist hier natürlich nicht dabei. Aber ein Beamter kostet anscheinend nichts. Und die Arbeit der Händler und Büchsenmacher ist es ja auch nicht wert, berechnet zu werden.
IWÖ: Warum zahlt das alles nicht die EU? Die wollte doch die Registrierung (EU-Richtlinie 2008)?
Mikl-Leitner: Weil die Europäische Union Richtlinien lediglich erlässt. Die Umsetzung selbiger ist den einzelnen Mitgliedsländern vorbehalten.
Kommentar: Die EU erläßt und wir können umsetzen und zahlen. Kommt uns bekannt vor.
IWÖ: Wie sicher wird das neue Registrierungssystem sein? Hat man Vorkehrungen gegen Hackerangriffe getroffen? Haftet der Bund für Schäden, die sich daraus ergeben?
Mikl-Leitner: Das zentrale Waffenregister wird den gleichen hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden, wie sie bei allen anderen Anwendungen des Innenministeriums Standard sind. Selbstverständlich gilt auch hier das Amtshaftungsgesetz.
Kommentar: Die gleich hohen Sicherheitsanforderungen wie die Systeme, die von durchschnittlichen Hackern leicht geknackt wurden. Und auf das Amtshaftungsgesetz darf man gespannt sein. Die Herren des Ministeriums, die das System präsentiert haben, haben das nicht so gesehen. Die haben nämlich gesagt, es gäbe keine Amtshaftung.
IWÖ: Neuer Psychotest: Wer wird den neuen Psychotest ausarbeiten? Ist es richtig, daß das KfV hier ein Monopol anstrebt?
Mikl-Leitner: Ja, wir werden neue Regeln für den Psychotest vorsehen. Selbstverständlich wird hierfür nur ein Test zum Einsatz kommen, der internationalen Anforderungen genügt. Wie bisher werden auch künftig die psychologischen Tests bei Psychologen des KfV, als auch bei anderen, bei uns im Ministerium gemeldeten Psychologen absolviert werden können.
Kommentar: Keine Antwort auf die Frage.
IWÖ: In der Ministerialvorlage zum WaffG wurde der § 16a (Verwahrungsvorschriften) eingefügt. Das könnte zu einem wirtschaftlichen Vorteil für eine private Lobbyingfirma, die Sicherheitssysteme herstellt, ausgenützt werden. Hat es Kontakte einer solchen Firma mit dem Ministerium gegeben?
Mikl-Leitner: Mir geht es um die Sicherheit bei der Waffenverwahrung. Und welche Firma diese Sicherheitskriterien anbietet ist irrelevant.
Kommentar: Für uns ist das nicht irrelevant. Außerdem: Gut zu erfahren, daß eine Firma solche Sicherheitskriterien anbietet. Armatix vielleicht? Bisher war das nämlich nicht nötig. Der Waffenbesitzer hat selbst entschieden, welche Verwahrung er wählt, wenn nur die Vorschriften der Verordnung gewährleistet waren. Und das war bis jetzt vollkommen ausreichend.
IWÖ: Was kostet die Verwahrungskontrolle jährlich? Wieviele Beamtenstunden werden dafür gebraucht? Wieviele Beanstandungen gibt es dabei? Könnte man diese Kontrolle nicht auf die erstmalige Überprüfung beschränken und die periodische Überprüfung (mit Ausnahmen von begründeten Anlaßfällen) streichen?
Mikl-Leitner: Natürlich ist die regelmäßige Verwahrungskontrolle mit personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Ich denke jedoch, dass es sich hierbei um eine vernünftige Investition in die Sicherheit handelt. Die derzeitige Umsetzung der Richtlinie nach deren Änderung im Jahr 2008 bringt keine über diesen gemeinschaftsrechtlichen Anpassungsbedarf hinausgehenden grundsätzlichen Verschärfungen. Es wurden lediglich Klarstellungen in den Gesetzestext aufgenommen, wie etwa eine ausdrückliche gesetzliche Normierung der sicheren Verwahrung. Diese bringt inhaltlich keine Änderung gegenüber dem bisherigen Stand. Darüber hinaus wurden sehr wohl Vereinfachungen vorgesehen.
Kommentar: Wieviel das kostet, war gefragt. Wieviele Beamtenstunden dafür aufgewendet werden, war auch gefragt. Wieviele Beanstandungen es gegeben hat, war gefragt. Und ob man das nicht sparsamer machen könnte, war gefragt. Beantwortet wurde das alles nicht.
IWÖ: Wird es in Zukunft eine eigene Verwahrungskontrolle für Kat. C und D-Waffen geben?
Mikl-Leitner: Nein.
Kommentar: Einfach und klar beantwortet. Hoffentlich spricht sich das auch bis zu den einzelnen Waffenbehörden durch.
IWÖ: Warum gibt es so drastische Unterschiede im Vollzug zwischen den einzelnen Waffenbehörden? Vor allem bei der Ausstellung von Waffenpässen und der Erweiterung der WBK. Wird das Innenministerium versuchen, hier den Vollzug zu vereinheitlichen?
Mikl-Leitner: Wir haben bereits die Waffenbehörden mit einem entsprechenden Erlass informiert um so den österreichweit einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes sicherzustellen.
Kommentar: Wenn das der Runderlaß von Minister Strasser war, hat der wenig bis gar nichts genützt. Einen neuen gibt es aber (noch) nicht.
IWÖ: Eine Frage an die Sicherheitspolitikerin: Was bringt eine Verschärfung des Waffengesetzes? War das britische Waffenverbot erfolgreich?
Mikl-Leitner: Ganz allgemein gesprochen ist ein geregeltes Waffenrecht immer ein Gewinn für die Sicherheit in einem Land. Wir wissen, je liberaler ein Waffenrecht ist, desto schwieriger ist es gegen einen illegalen Waffengebrauch seitens der Sicherheitsbehörde vorzugehen. In Österreich haben wir die Position ein strenges Waffenrecht zu haben, aber auch Regelungen gefunden zu haben, damit der Zugang zu Traditionen, Jagd und Schießsport nicht unnötig erschwert wird.
Kommentar: Wieder nicht beantwortet. Gefragt war die Verschärfung und die Situation in GB. Und warum ein liberaleres Waffenrecht es schwerer machen soll gegen den illegalen Waffengebrauch seitens der Sicherheitsbehörde (macht die wirklich illegalen Waffengebrauch?) vorzugehen, ist nicht ganz einsichtig. Und unser Gesetz erschwert eindeutig den Zugang zu Traditionen, Jagd und Schießsport, das sollte die Frau Minister wissen.
IWÖ: Ist die Gewalt-Kriminalität seit der letzten Verschärfung des Waffengesetzes 1996 gesunken oder gestiegen?
Mikl-Leitner: Das Waffengesetz ist nicht dazu da Kriminalität zu bekämpfen. Dafür haben wir ein Strafrecht und gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten.
Kommentar: Bravo! Das Waffengesetz ist nicht dazu da, Kriminalität zu bekämpfen. Das haben wir immer schon gewußt und es ist wunderschön, daß die Frau Minister das ausdrücklich bestätigt. Bleibt die Frage: Was und wen bekämpft das Waffengesetz sonst? Bleiben doch nur die legalen Waffenbesitzer. Oder?
IWÖ: Im Jahr 2012 soll die EU-Waffenrichtlinie 2008 „evaluiert“ werden. Die Beibehaltung der seit Jahrzehnten bewährten Regelung (Waffenkategorien) soll dabei wahrscheinlich beseitigt werden. Das betrifft dann etwa 2 Millionen österreichische Waffenbesitzer, das sind eher konservative Menschen, die eine Affinität zur ÖVP haben. Wird sich das Innenministerium und Ihre Partei, die ÖVP, in der EU dafür oder dagegen aussprechen?
Mikl-Leitner: 2012 ist keine Änderung des Waffengesetzes vorgesehen. Allerdings wird auf EU-Ebene die Richtlinie evaluiert werden. Sprich welche Länder haben gut und welche haben weniger gut die Richtlinie umgesetzt. Und so eine Evaluierung halte ich für richtig und wichtig.
Kommentar: Richtig: In Österreich ist keine Änderung des Waffengesetzes vorgesehen. Das war auch gar nicht die Frage. Aber was die Evaluierung bringen soll, das hat die Frau Minister nicht richtig verstanden: Es soll nämlich geprüft werden, ob man nicht die beiden Kategorien C und D ersatzlos streichen kann. So steht es zumindest schon in der Richtlinie 2008 drinnen. Wir werden ja sehen, was eine ÖVP-Ministerin dann dazu sagen wird, soferne es sie noch gibt.
IWÖ: Welche wirksamen Maßnahmen sind gegen den illegalen Waffenbesitz geplant?
Mikl-Leitner: Ich bin als Sicherheitsministerin für die Sicherheit der Menschen in diesem Land zuständig. Dazu zählt auch das Unterbinden von illegalem Waffenbesitz. Der Kern unserer Aufgabe ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Dazu gehört auch ein effektives Einschreiten gegen rechtswidrigen Waffenbesitz.
Kommentar: Das war ja gerade die Frage: Welche Maßnahmen sind geplant? Und werden sie wirksam sein? Wieder nicht beantwortet. Die IWÖ wollte hier keine deklarativen Statements hören sondern praktische Vorschläge. Sind aber nicht gekommen.
Schade. So hätte es nicht kommen müssen. Ein persönliches Gespräch hätte vielleicht etwas andere Ergebnisse gebracht. Eine verpaßte Gelegenheit. Und: In der IWÖ-Redaktion sitzen keine Journalisten, die kritiklos alles nachbeten, was von einem Ministerium kommt, sondern ausgewiesene Fachleute. Das mußte sich in den Kommentaren niederschlagen.
Foto auf der Startseite: ©APA
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