Das war wahrscheinlich kein wirklich leichter Job.
Wir von der IWÖ waren die ersten, denen er in seiner neuen Funktion ein Interview gegeben hat. Das ehrt uns und wir wissen das zu schätzen. Immerhin ist die Wiener Waffenbehörde die größte in ganz Österreich, ihre Tätigkeit hat daher eine gewisse Vorbildwirkung für den Vollzug des Waffengesetzes. Auch das Innenministerium weiß die praktische Erfahrung der Beamten dort zu schätzen, das wird auch sicher dabei helfen, die kommenden Verordnungen sinnvoll zu gestalten. Das Gespräch war wirklich sehr angenehm, aufschlußreich und hat fast zwei Stunden gedauert.
Hofrat Stortecky ist ein erfahrener Polizist mit hohem Fachwissen, ihm kann man nichts vormachen. Nächstes Jahr kommt ja ein neues Waffengesetz, das bringt mehr Aufgaben, mehr Arbeit, mehr Verantwortung. Hofrat Stortecky ist nach unserer Einschätzung der richtige Mann am richtigen Ort. Wir freuen uns schon auf eine gedeihliche Zusammenarbeit – zum Wohle aller legalen Waffenbesitzer.
IWÖ: Wir danken einmal herzlich für den Termin. Zuerst möchten wir Ihnen, Herr Hofrat viel Erfolg in Ihrem neuen Wirkungskreis wünschen. Die IWÖ ist immer um ein gutes Einvernehmen mit den Waffenbehörden bemüht. Derzeit besteht ein recht gutes Gesprächsklima zwischen uns und der Wiener Waffenbehörde.
Dr. Stortecky: Es freut mich daß sie gekommen
sind. Vielleicht aus meiner Sicht: ich habe ja vor noch nicht allzu langer Zeit
und das für eine sehr lange Zeit auf einem Arbeitsfeld gearbeitet, wo natürlich
sehr kontroverse Standpunkte abgeglichen werden mußten. Ich schätze eine faire,
sachliche, objektive juristische Auseinandersetzung. Das zeichnet uns Juristen
ja aus. Also mir ist Sachlichkeit wesentlich und wichtig, mir ist ein
einheitlicher Vollzug im Hause wichtig, mir ist ein freundlicher Umgang
wichtig, weil ich mich als österreichischen Beamten verstehe, der weiß, daß er
nicht Selbstzweck ist, sondern für die Menschen dieser Republik da ist.
Mir
ist auch wichtig, das Gesetz zu vollziehen und zwar die objektiven Normen, die
wir vom höchsten Souverän der Republik, vom Nationalrat, bekommen, weil das ist
für einen Juristen und umso mehr für einen Beamten bindend. Ich schätze es auch
sehr, wenn ein Anwalt sagt, „paß auf, des schau ich mir an“ Ich leide nicht
persönlich, wenn eine unserer Entscheidungen angefochten wird, weil es schlicht
und einfach zum Verfahren dazu gehört. Deshalb sind die Entscheidungen des
Verwaltungsgerichtshofs sehr wesentlich, weil sie für uns Richtliniencharakter
haben.
Das
ist also mein grundsätzlicher Zugang. Erwarten Sie bitte daher von mir nicht
irgendwelche sicherheitspolitischen Überlegungen, das ist nicht mein Metier.
Ich bin ein Beamter und ich muß das Gesetz vollziehen und meine persönlichen
Einstellungen diesbezüglich haben da überhaupt nichts verloren und ich bin der
Meinung jeder Beamte, der da persönliche Einstellungen mitnimmt, die ihn dann
behindern, das Gesetz objektiv zu vollziehen, ist fehl am Platz. Deshalb weiß
auch jeder Referent, ich möchte einen rechtskonformen Vollzug haben.
Gensek: Ich wollte nur sagen, Sie haben
es jetzt, Herr Hofrat, mit einem anderen Klientenkreis zu tun in Zukunft.
Dr. Stortecky: Wird
so sein.
Gensek: Wir von der IWÖ sind eine
Organisation, die juristisch dominiert ist, also der Vorstand ist sehr stark
juristisch besetzt, vor allem Prof. Rippel ist da unsere Leitfigur und wir
sehen das alles auch juristisch. Ich war vor drei Wochen beim Ministerialrat
Grosinger, habe mit ihm ein ausführliches Gespräch gehabt, wobei es um das neue
Gesetz gegangen ist. Das ist nicht Ihre Zuständigkeit Herr Hofrat, das wissen
wir ja, ich muß ja mit dem Ministerialrat anders reden,
Auf
der Ebene der Frau Minister wird das natürlich politisch. Demnächst wird es ein
Interview mit ihr geben und da frage ich schon nach der Sinnhaftigkeit mancher
Bestimmungen. Also es gibt im neuen Gesetz sicher Bestimmungen, die unglücklich
und die kontraproduktiv sind, das wissen wir alle.
Präsident: Ja gerade im Bereich der Verordnung
sind, glaube ich auch, Mitarbeiter von Ihnen beteiligt. Ich glaube daher, daß
diese Verordnung hoffentlich sinnvoll wird. Die Verordnung ist ja nicht so
getrennt von der Verwaltung klarerweise und da sind Sie ja auch involviert.
Also hier sind Sie schon ein kleines bißchen Gesetzgeber.
Dr. Stortecky: Also von mir kann ich es
ausschließen derzeit, da ich nicht eingebunden bin. Richtig ist aber, dass wir
auch eingeladen werden zu beabsichtigten Änderungen von Gesetzen eine
Stellungnahme abzugeben. Unsere Stellungnahme hat jedoch sicher nichts mit
Politik zu tun – wir haben die Auswirkungen auf die Vollzugspraxis zu
beurteilen, beispielsweise ob die beabsichtigte Änderung entsprechend
determiniert ist, sodass entsprechende Handlungsrichtlinien für die
Rechtsanwender vorliegen. Derzeit ist Herr Ingenieur Buzetzki, unser Leiter des
Waffenreferates, der so unglaublich viel Erfahrung auf dem Gebiet des
Waffenrechts hat in einer Arbeitsgruppe
im Bundesministerium für Inneres eingebunden, wo er genau diese zu erwartenden
Auswirkungen in der Vollzugspraxis einbringen kann.
Ich
habe mich immer so verstanden wie ein Baumeister. Der Architekt sagt wie es
ausschauen soll und der Baumeister erklärt ihm allenfalls auftretende
Schwierigkeiten, bzw. die Auswirkungen der geplanten Ausführungen.
Präsident: Wer gebaut hat weiß, daß der
Baumeister wahrscheinlich der Wichtigste ist.
Dr. Stortecky: Da würde ich jetzt nicht
widersprechen, aber wie gesagt, wenn also dann irgendwelche ultramodernen
Gebäude die Landschaft verschandeln, der Baumeister kann nichts dafür, aber der
Baumeister ist schuld, wenn das Haus einstürzt.
Gensek: In Wirklichkeit sind wir ja
eigentlich auch eine Lobby für die Beamten, die das durchführen müssen, weil
bei uns im Verein sind sehr viele Polizisten dabei, sehr viele von der
Exekutive, sehr viele auch vom Bundesheer und wir hören natürlich die Klagen
von der Front, wo also die Leute dann sagen „warum mache ich das, das ist ein
Blödsinn, das belastet mich, das schafft mir eine Verdoppelung meiner Arbeit“.
Ich habe ausgerechnet zum Beispiel, daß wir zirka 400.000 Stunden jährlich für
die Überprüfung der Verwahrung brauchen. Das ist keine Kleinigkeit. Also
400.000 Stunden ist eine wahnsinnige Belastung für die Verwaltung und es ist
übereinstimmend von allen Leuten, die damit zu tun haben, gesagt worden „die
erste Verwahrungskontrolle ist sinnvoll, die nächsten sind sinnlos, die
brauchen wir nicht, laßt sie weg“.
Präsident: Ja genau da sind wir jetzt im Bereich
der Verordnung, wie schaut‘s mit der Verwahrungskontrolle von C und D aus? Das
ist ein heißes Thema, und da wissen wir nicht, was der Gesetzgeber so wirklich
gemeint hat. Und hier sind wir dort, daß der Verordnungsgeber eigentlich hier
die extremen Weichen stellt. Kontrollieren wir jetzt zusätzlich auch noch alle
C und D, was glaube ich meiner Meinung nach verfassungswidrig ist, weil ich sie
ja nur dort kontrolliere, wenn einer außerdem eine B-Waffe hat.
Gensek: Ich habe mit Mag. Grosinger gesprochen
über dieses Problem und der hat gesagt, die C und D werden wir nicht
kontrollieren können aus personellen Gründen. Ob das jetzt so bleibt weiß ich
nicht, aber das glaube ich weiß ein jeder und ich kann mich noch an Gespräche
mit dem Minister Platter erinnern, der gesagt hat also wenn diese Richtlinie
kommt wird das eine Katastrophe, das schaffen wir nicht mit der Registrierung.
Kein Mensch weiß, auch der Magister Grosinger weiß nicht, wie viele C- und
D-Waffen es in Österreich gibt. Eine Schätzung: Ich sage, es sind mindestens 5
Millionen,
Dr. Stortecky: Ist aber viel!
Gensek: Der Minister Schlögl hat mir damals
gesagt „Du, ich schätze, wir haben etwa 1 Million legale Waffenbesitzer in
Österreich“. Da sind die A- und B-Waffen natürlich mit eingerechnet das andere
ist geschätzt.
Thema
Pump Gun – auch eine Geschichte, die Sie wahrscheinlich wissen. Wie viele
verkauft worden sind, wie viele sind gemeldet worden? Nach unseren Unterlagen
sind 50.000 verkauft in Österreich, 2.000 sind registriert, wo ist der Rest? Die
meisten sind noch da- illegal. Das war ein Gesetz, das ist in die Hose
gegangen.
Und
wir sind nicht daran interessiert, daß das jetzige Gesetz, nämlich die
Registrierung der C- und D-Waffen, in die Hose geht. Weil wenn wir im 14er-Jahr
feststellen, es sind nur 100.000 C- und D-Waffen registriert worden, sind doch
alle doch blamiert bis auf die Knochen. Das ist so, da wird ein jeder sagen
„seid Ihr wahnsinnig, Ihr habt damit Millionen von illegalen Waffen
geschaffen“.
Das
ist ein großes Problem. Das ist auch ein demokratiepolitisches Problem.
Präsident: Ja, das Gesetz war in diesem Bereich
nicht eindeutig, für mich ganz klar nicht eindeutig. Man hat natürlich die
restriktive Linie gefahren und hat gesagt, die Pump-Guns sind nicht vererbbar.
Daraufhin wurde das Gesetz geändert genau auf diesen Punkt hin, es steht jetzt
im Gesetz drinnen, es ist nicht vererbbar.
Gensek: Jetzt kommen die Leute zu mir: Ich
sitze im Büro und mich rufen die Leute an und sagen „Ich Trottel habe das
gemeldet. Mein Nachbar hat‘s nicht gemeldet und ich verliere es. Wenn ich
sterbe, ist es weg! Was hat der Gesetzgeber bei der jetzigen Registrierung mit
mir vor?“ Das fragen mich die Leute. Was sage ich denen? Natürlich, ich sage,
im Gesetz steht es so. Aber ich weiß ja nicht, was sich draußen abspielt im
Bauernhaus und im Haushalt, wo viel umsteht. Das weiß ich nicht und das ist eine
wahnsinnige Gefahr. Also das ist eigentlich die Geschichte, die mir weh tut.
Präsident: Hier kann die IWÖ zumindest einen
gewissen Bereich will nicht sagen meinungsbildend aber zumindest
Hinweismöglichkeiten bieten, daß die
Leute halbwegs wissen, daß es zu registrieren ist. Weil woher wissen sie es
denn? Entweder geht er zum Waffenhändler, der sagt‘s ihm, ok. Der regelmäßige
Schütze und so weiter, der weiß es, keine Frage. Der der irgend einen alten
98er irgendwo im Schrank stehen hat, der hoffentlich versperrt ist, der weiß es
nicht, weil der geht nämlich nicht schießen, bei dem kommt man auf diesen 98er aufgrund
irgendeines Vorfalles und auf einmal war er im Besitz einer illegalen Waffe mit
Strafverfahren und ich weiß nicht was. Und gerade diese Leute brauchen
natürlich eine Information und ich glaube da ist die IWÖ sehr hilfreich.
Dr. Stortecky: Da sind wir sehr dankbar
dafür.
Präsident: Ich sage es ganz deutlich: wir sind
nicht glücklich über dieses Gesetz, aber das ändert nichts, daß es halt jetzt einmal
ein Gesetz ist und wir wollen ja keine Illegalen züchten, sondern es soll im
legalen Bereich sein, ganz eindeutig und ohne Zweifel. Daher versuchen wir den
Leuten das nahezubringen „Leute, bitte meldet‘s“!
Gensek: Wir machen jetzt – jetzt gerade ist
im Fertigwerden eine DVD über den Waffenführerschein. Sie wissen ja: die Leute
müssen den Waffenführerschein machen. Dafür hätte ich gerne eine Subvention vom
BMI.
Dr. Stortecky: Geld ist eine heikle Frage…
Gensek: Es ist immer die Frage, ob im Budget
etwas drinnen ist dafür, aber es ist immerhin im Dienste der Sicherheit.
Dr. Stortecky: Zu uns kommen ja alles
rechtstreue Menschen. Das sind charakterlich integre Menschen, die eine
waffenrechtliche Urkunde haben wollen und diese beantragen. Also ich will damit
sagen, es kommen keine Verbrecher zu uns, die sagen „ich habe eine Waffe“.
Gensek: Da wäre er ja sehr blöd, wenn er
daher käme. Also ein Gangster, der kommt und sagt „ich möchte morgen die Bank
überfallen, ich hätte gerne eine WBK oder einen Waffenpaß…
Dr. Stortecky: …drum haben wir also auch, so
wie heute, relativ auf hohem rechtlichen Niveau stehende Diskussionen, wenn es um
diese Themen geht. Und die juristische Konfrontation scheuen wir nicht, ganz im
Gegenteil finden wir sie auch belebend und auch notwendig, um auf diesem
Rechtsgebiet Fortschritte erzielen zu können. Wenn wir uns immer einig sind,
dann wird sich nie etwas ändern und wenn sich nichts ändert, dann gibt es
Rückschritte, wenn man sich nicht entwickelt. Die Gesellschaft ändert sich um uns
und deshalb müssen wir uns auch ändern und deshalb halte ich diese Diskussionen
für sehr gut und letztendlich sind diese juristischen Auseinandersetzungen auch
Grundlage dafür, daß das Gesetz geändert wird oder geändert werden muß.
Gensek: Das Hauptproblem ist natürlich, daß wir
auf diesem Gebiet EU-Recht vollziehen und umsetzen müssen, das für uns ja
überhaupt sinnlos ist. Das kommt von der EU rein, wir setzen das um, im
96er-Jahr war so was, da hat die IWÖ sehr stark mitgewirkt bei der
Gesetzwerdung, da war der politische Teil äußerst kooperativ und die Geschichte
mit dem Melden beim Büchsenmacher, beim Händler ist auf unserem Mist gewachsen und
das hat sich auch bewährt. Jetzt müssen wir sie halt registrieren, auch jetzt
ist wieder die Mitwirkung der Büchsenmacher und Händler erforderlich. das hätte
die Verwaltung ja nie geschafft.
Präsident: Der Herr Hofrat hätte vielleicht ein
viel größeres Büro noch…
Dr. Stortecky: Vielleicht noch ein paar
Streifen irgendwo… Natürlich sind wir froh, wenn von beliehenen Unternehmen
derartige Aufgaben übernommen werden, wenn sie gut gemacht werden, weil es
natürlich auf der einen Seite die Verwaltung entlastet und auf der anderen
Seite natürlich auch Vorbildcharakter haben kann für andere Materien.
Gensek: Das hat gut funktioniert und vor
allem hat es dem Staat unglaubliche Ressourcen erspart. Wenn das die Beamten
eingeben müßten was die Händler und Büchsenmacher jetzt eingeben müssen, das
geht nicht. So viele Beamte haben wir glaube ich gar nicht.
Dr. Stortecky: Sie wissen, eine zusätzliche
gesetzliche Aufgabe kostet nichts, weil wir haben eh Beamte, die das umsetzen.
Gensek: das ist ein Trugschluß, das höre ich
immer. Das kostet aber nicht 700.000, das kostet mindestens 10 Millionen meiner
Schätzung nach. Die jährlichen Kosten sind glaube ich mit 130.000 Euro
prognostiziert worden von der Frau Ministerin. Auch zweifelhaft.
IWÖ: Das BÜWAV ist die größte
Waffenbehörde Österreichs. Eine interessante Aufgabe für Sie?
Dr. Stortecky: Ich arbeite sehr gern in der
Sicherheitsverwaltung, das haben Sie wahrscheinlich schon an meinem Zugang zum
Thema gemerkt. Ich halte die Sicherheitsverwaltung für einen Kernbereich der
österreichischen Polizei. Das Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
hat viele Aufgabenbereiche. Natürlich von der Aufgabenfunktion her ist die
Vollziehung des Waffenrechts bei uns ein Schwerpunkt
Präsident: Können Sie ungefähr sagen, wie viel
die Vollziehung im Bereich des
Waffenrechts von Ihren Aktivitäten einnimmt, also vom ganzen Büro?
Dr. Stortecky: Der Anteil der Verfahren nach
dem Waffengesetz zu den anderen Aufgaben ist kein statischer, sodass man sagen
könnte 50 Prozent der Beamten führen diese Verfahren und die anderen 50 Prozent
die anderen Verfahren, weil es oft vom Tagesgeschehen abhängt, wo ich
Ressourcen einsetzen muß. Die meisten Beamten werden bei der Vollziehung des
Waffengesetzes eingesetzt. So gesehen ist das der größte Teil und die anderen Aufgaben,
wie zum Beispiel die verstärkte Bekämpfung des illegalen Glücksspieles muss ich
mit Ressourcen aus anderen Bereichen des Amtes abdecken. Das Waffenreferat ist
in sich geschlossen und die dort eingesetzten Referenten vollziehen das
Waffengesetz, die Verordnungen und die Erlässe des BMI
IWÖ: Die Waffendokumente werden von
Jahr zu Jahr weniger, woran liegt das?
Dr. Stortecky: Das wissen Sie vielleicht
besser als ich. Mir ist diesbezüglich keine soziologische Untersuchung bekannt,
ich kann also da ich keinerlei Grundlage habe, um das seriös beantworten zu
können, keinerlei Auskunft darüber geben. Herr Ingenieur Buzetzki, den ich
damit befaßt habe und der sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat, meint, daß
wenn Menschen vielleicht älter werden und sich nicht mehr den
Verwahrungsüberprüfungen unterziehen möchten, daß sie dann die waffenrechtliche
Urkunde zurücklegen. Oder weil ältere Menschen ihren Schießsport nicht mehr
ausüben wollen. Aber das sind reine Vermutungen, ich kann darüber keine seriöse
Auskunft geben, weil wir keine entsprechende Grundlage haben, also da sind wir
im Bereich des Orakel…
Gensek: Die zweite Frage ist die Frage der
Waffenpässe, die also von der rechtlichen Konstruktion, von den rechtlichen
Grundlagen gleich sind, also die Voraussetzungen für die Erlangung des
Waffenpasses sind seit ´96, eigentlich seit ´67 gleich und trotzdem werden sie
immer weniger, weil die Verwaltung strengere Maßstäbe anlegt, das ist
eindeutig. Ich weiß Fälle, daß ein Polizist keinen Waffenpaß bekommt für seine
Freizeit, ich habe Fälle, wo der Justizwachebeamte keinen Waffenpaß bekommt, da
greift man sich ja auf denKopf, das kann nicht sein und der
Verwaltungsgerichtshof deckt das zum Teil ab. Da paßt was nicht.
Wir
hatten ´67 eine Art interne Liste derjenigen Leute oder derjenigen
Berufsgruppen, die Waffenpässe bekommen und die Liste weiß ich noch, die ist
aber verschwunden, die gibt es nicht mehr. Also da waren dabei: die Richter,
die Staatsanwälte, die Rechtsanwälte, die Notare, die Ärzte und ähnliche
Berufsgruppen, wo man gesagt hat „naja, wenn der einen will, der kriegt einen“.
Es
gibt Waffenbehörden, die vollziehen so, es gibt Waffenbehörden, die vollziehen
so und es gibt Waffenbehörden, die sagen „so ist es und das mache ich“ – alle
sind im Rahmen des Gesetzes, aber passen tut es manchmal nicht. Das ist etwas,
was ich aber die Frau Ministerin fragen muß. Wir haben einmal den Herrn
Minister Strasser zu einem Runderlaß bewogen, den gibt es heute noch, der ist
faktisch von uns gemacht zusammen mit dem Minister Strasser und wird zum Teil
auch nicht durchgehend beachtet. Das tut mir weh.
Präsident: Nicht nur nicht beachtet, man kennt
teilweise nicht einmal die Existenz dieses Erlasses. Es ruft immer Erstaunen
hervor, wenn ich diesen Erlaß zitiere und sage „bitte, das ist aber ziemlich
eindeutig nach dem Erlaß“ und dann kommt so im persönlichen Gespräch „Ja, haben
Sie den?“ Natürlich wird die Dame oder der Herr den auch haben, aber irgendwo
im hintersten verstaubten Kästchen und man macht es halt so, wie man glaubt,
aber das war‘s dann auch schon. Nicht hier im Haus…
Dr. Stortecky: Aber da könnte man natürlich
schon zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung kommen. Entweder daß – aber
das ist natürlich dann mit Zeit und Kosten verbunden – behördliche
Entscheidungen mit Rechtsmittel bekämpft werden und letztlich das Verfahren bis
zum Verwaltungsgerichtshof gebracht wird, wo dann der Behörde, die entgegen der
Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Recht spricht, eine entsprechende
Belehrung erteilt werden wird. Das hat auch sehr positive Folgewirkungen im
Hinblick auf Rechtssicherheit und Richtliniencharakter für die weitere
Vollziehung. Auf der anderen Seite sind die Bestimmungen eines Erlasses des
Bundesministeriums für Inneres für die vollziehenden Beamten verbindlich.
Natürlich hat dies auch Auswirkungen auf eine einheitliche Vollzugspraxis
Gensek: Es gibt ein Bundesgesetz, das gilt im
ganzen Bund, es gibt ein Landesgesetz, das gilt im Land und es gibt ein
Waffengesetz, das gilt in jeder BH anders und das kann es nicht sein. Das ist
das Problem. Wir haben BH-Gesetze. Liegt daran, daß das Ermessen zu groß ist.
Dr. Stortecky: Gerade beim Ermessen habe ich
möglicherweise einen anderen Zugang.
Präsident: Ich kann nicht alles ins Gesetz
aufnehmen, das heißt gewisse Bereich bleiben immer in einem Graubereich, aber
immer wenn das Wort Ermessen in irgendeiner Entscheidung steht, geht das zu
Lasten des Antragstellers aus. Warum? Wir haben halt einfach die allgemeine
Bestimmung, das Ermessen kann nur so ausgeübt werden, daß es nicht in Konflikt
steht und so weiter, allgemeines Sicherheitsbedürfnis und so weiter, das heißt
es kommt immer beim Ermessen heraus „nein, tut mir leid“ und dieses Ermessen
ist immer – fast immer – zu Ungunsten des Antragstellers.
Gensek: Also ein ganz kleines Beispiel zur
Erhellung was wir meinen: Es gibt also die Regel zwei Faustfeuerwaffen für den
Erstantragsteller WBK und Erweiterung mit Rechtfertigung. Inzwischen haben wir
Rechtfertigung – glaubhaft machen steht im Gesetz - das ist nicht schlecht
definiert, wir wissen alle, was glaubhaft machen ist. Wir haben versucht, das
irgendwie zu verrechtlichen. Das heißt, man sagt zwei gleich, nach einem Jahr
tadellosen Verhaltens kriegst Du drei dazu, damit haben wir fünf, mehr
verlangen die Leute oft gar nicht. Das wäre eine ungeheure
Verwaltungsvereinfachung gewesen, weil das Büro hier sich die Hälfte der Arbeit
erspart.
IWÖ. Seit 1967 haben sich die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Ausstellung von Waffenpässen nicht geändert. Dennoch
wird es immer schwerer, einen Waffenpaß zu erlangen. Ist das eine Vorgabe der
Sicherheitspolitik?
Dr. Stortecky: Vorgaben der
Sicherheitspolitik habe ich keine, bis auf jene, daß man von mir das verlangt,
wofür ich bezahlt werde, nämlich die rechtsrichtige Vollziehung des
Waffengesetzes und der einschlägigen Erlässe und Verordnungen unter
Berücksichtigung der Judikatur der Höchstgerichte als Leitlinie. Ändert die Sicherheitspolitik die Regeln, das
heißt die gesetzlichen Grundlagen ändern sich, so hat die Vollziehung
selbstverständlich auf diese Gesetzesänderungen zu reagieren und die neue
Rechtslage zu vollziehen.
Gensek: Da wir sehr viel Insiderwissen haben,
komme ich nochmal mit der Geschichte mit den Trafikanten. Da hat es tatsächlich
– wurde mir mitgeteilt – Anrufe gegeben aus dem Ministerium, wo gesagt wird
„ein Trafikant kriegt eine WBK aber keinen Waffenpaß!“. Keine Weisung, keine
schriftliche Weisung, kein Erlaß, gar nichts. Das ist einfach ein Telefonat,
wie es halt manchmal gemacht wird. Aber der Trafikant ist nie gesichert, das
ist das Problem. Und dem zu sagen „nein, du kriegst keinen Waffenpaß, weil in
der Trafik darfst du eh eine Waffe haben hinter der Budel“ aber wenn du raus
gehst, die Ansichtskarten ordnen, kriegst eine über den Schädel.
IWÖ: Wie verteilt sich der
Arbeitsaufwand in Ihrer Behörde?
Dr. Stortecky: Ich glaube das habe ich schon
etwas darstellen können…
Präsident: Darf ich da noch einmal nachfragen:
im Bereich des Waffenrechtes vollziehen Sie einerseits die Waffenverbote und
andererseits Waffenbesitzkarten und Waffenpässe. Können Sie hier den
Arbeitsaufwand etwas abschätzen? Was sind Waffenverbote, werden die eh alle
unter Anführungszeichen…sie machen sicher viele Waffenverbotsbescheide, die
meisten werden wahrscheinlich rechtskräftig gleich als Mandatsbescheid. Können
sie das ein bißchen…
Dr. Stortecky: Wenn jemand aufgrund seines
Verhaltens nach außen dokumentiert, daß er Anlaß zur Sorge gibt, eine Waffe
mißbräuchlich zu verwenden, beginnt ein Verfahren zur Erlassung eines
Waffenverbotes. Bei den von einem Waffenverbotsverfahren betroffenen Personen
handelt es sich vorwiegend – meiner Einschätzung nach ca. 95% - um Personen, die nicht Inhaber von
waffenrechtlichen Urkunden sind. Der Personenkreis für ein Verfahren zur
Erlassung eines Waffenverbotes ist daher deutlich verschieden von der Klientel, welche bei uns die Ausstellung einer
waffenrechtlichen Urkunde beantragt.
IWÖ:
Das neue Waffengesetz, Wird’s mehr Arbeit geben?
Dr. Stortecky: Die genaue Einschätzung der
allenfalls zusätzlichen Belastungen wird natürlich auch von anderen Umständen,
wie zum Beispiel des Erlasses des Bundesministeriums für Inneres abhängen. Wir versuchen natürlich Arbeitsvorgänge zu
straffen, organisatorisch Verbesserungen zu erreichen, damit wir allfällige
Mehrbelastungen ausgleichen können. Das heißt aktuell jetzt läßt es sich noch
nicht genau abschätzen, in welchem Umfang oder ob überhaupt zusätzlich Personal
erforderlich sein wird. Grundsätzlich sind wir, und das führt man uns in
letzter Zeit immer sehr deutlich vor Augen, dem Prinzip der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit unterworfen und im Lichte dieser Vorgaben sind wir ständig
angehalten, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, daß mit dem vorhandenen
Personal das Auslangen gefunden werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird
entsprechender zusätzlicher Personalbedarf begründet und die Verfahrensabläufe
neuerlich überprüft werden. Aber wie gesagt, diesbezüglich warten wir
alle auf den Erlaß, um besser die Auswirkungen abschätzen zu können, wie stark
das Amt zusätzlich belastet wird.
Präsident: Das heißt Sie teilen eigentlich
unsere Auffassung, daß der Erlaß eine sehr entscheidende Wirkung oder
Folgewirkung hat?
Dr. Stortecky: Der Erlaß bindet die
nachgeordneten Behörden und ist natürlich als generelle Norm zu befolgen und
ist natürlich auch wesentlich bei der Einschätzung des Arbeitsaufwandes. So wie
auch andere Weisungen, die in diesem Zusammenhang erteilt werden können.
IWÖ: Wieviele Beamte sind in Ihrem Büro derzeit mit den
Waffenagenden beschäftigt? Wird man in Zukunft (neues Gesetz) damit auskommen?
Dr. Stortecky: Wir haben derzeit zehn Referenten
im Waffenreferat eingesetzt, die mit allen Verfahren nach dem Waffengesetz
befaßt sind.
IWÖ: Kann das BÜWAV gegen
illegale Waffen vorgehen? Wenn ja, wie?
Dr. Stortecky: Wir
sind in erster Linie eine Verwaltungsdienststelle,
die Verwaltungsverfahren, die im Gesetz vorgesehen sind, führt. Es ist die
Aufgabe der Sicherheitspolizei und damit eines jeden Exekutivbeamten gegen
illegalen Waffenbesitz einzuschreiten. Das Büro für Waffen- und
Veranstaltungsangelegenheiten hat diesbezüglich kaum Kompetenzen. Die
Überprüfungsdichte und das Wahrnehmen des Aufgreifens von illegalen Waffen ist
Sache der Sicherheitspolizei und wird in Wien vom Landespolizeikommando
wahrgenommen.
Gensek:. Also ich denke, daß der Besitz von
illegalen Waffen durch anständige Bürger ein äußerst geringer ist. Manchmal
wird irgendein Sammler von Kriegsmaterial durch Vernaderung entdeckt. Ich
meine, da wir sehr interessiert daran sind, die illegalen Waffen doch nicht zu
fördern, sondern eher einzudämmen, muß man wahrscheinlich gegen die Quellen der
Illegalität etwas tun. Und woher die kommen, werden Sie wissen, nehme ich an
oder kann man sich denken, ich weiß es ungefähr.
Dr. Stortecky: Also grundsätzlich sind wir für
jeden Hinweis dankbar. Illegale Waffen werden entweder bei strafbaren Handlungen
aufgedeckt oder bei Routinekontrollen, wobei dabei die rechtlichen
Möglichkeiten von Durchsuchungen im Hinblick auf die Wahrung von Grundrechten eingeschränkt
sind. Ich darf nicht in eine Wohnung hinein gehen und sagen „lassen Sie mich
hinein schauen, vielleicht haben Sie eine illegale Waffe drinnen“, ich brauche
einen begründeten Verdacht um sie betreten zu dürfen. Ähnlich verhält es sich
natürlich auch bei der Personendurchsuchung.
Gensek: Leider hat die Statistik einen
Nachteil: Es gibt keine Verbrechensstatistik oder Kriminalstatistik, die
unterscheidet zwischen legaler und illegaler Tatverwendungswaffe und das ist
ein großer Fehler. Das wäre kein großes Problem, das einzubauen, weil das wäre
natürlich sehr interessant.
Dr. Stortecky: …denn wenn jemand mit einer
legalen Waffe als Waffenurkundeninhaber eine strafbare Handlung begeht, steht
es groß in der Zeitung und der Beamte, der die Urkunde ausgestellt hat, hat
sich diesbezüglich zu verantworten, warum er denn nicht erkennen konnte, daß
diese Person möglicherweise nicht verläßlich ist im Sinne des Waffengesetzes.
Gensek: Das ist schon klar, aber in die
Kriminalstatistik gehört das hinein, weil das ist ja ein wesentlicher
Bestandteil dieser Statistik, die ja helfen soll, Kriminalitätsbekämpfung in
der Folge zu machen. Die Kriminalstatistik ist ja nicht dazu da, daß sie auf
dem Papier oder in der Zeitung steht, sondern das soll ja eine Handhabe bilden
für spätere Bekämpfungen und da gehört das schon hinein.
IWÖ: Wieviele Verwahrungsüberprüfungen werden in Wien
jährlich gemacht und wieviele Beanstandungen gibt es dabei?
Dr. Stortecky: Wir überprüfen im Jahr
durchschnittlich 8 – 9.000 Waffenurkundenbesitzer bezüglich der rechtmäßigen
Verwahrung von Waffen. Zu Beanstandungen kommt es im Durchschnitt in 5% der
Überprüfungen. Wir können feststellen, dass sich die Qualität der Verwahrung in
den letzten Jahren deutlich verbessert hat und das ist etwas, wo ich ganz offen
sagen muss, dass hier mehr Sicherheit hergestellt werden konnte.
Präsident: Immer wieder dasselbe. Mich rufen die
Leute an – wir haben die Rechtsberatung – und mich rufen sehr viele Leute an,
schildern mir eine Art der Verwahrung und sagen „ist das ok?“. Ich bin dann
öfters der Auffassung es ist ok, aber ich sage ihnen trotzdem „das könnte man
mit einfachen Mitteln noch einmal verbessern, wollen Sie das nicht doch tun?“
Wir sind da auch sehr daran interessiert, daß das nicht nur ordnungsgemäß im
Sinn des Gesetzes, sondern auch möglichst sicher ist.
Gensek: Die sicherste Verwahrung ist immer
die, wenn ich sie eingesteckt habe, dazu brauche ich aber einen Waffenpaß.
Gensek: Es soll seine Ordnung haben. Ich bin
in einer Zeit aufgewachsen, wo die Gewehre herumgestanden sind. Da ist ein
Gewehr gestanden, dort ist eins gehangen an der Garderobe, das war in den
50er-, 60er-Jahren. Wir haben als Kinder natürlich alles gehabt, was verboten
war. Wir haben es gefunden im Wald, ein jeder von uns hat eine Pistole gehabt.
Ist lange verjährt, drum kann ich es sagen.
Dr. Stortecky: Mein Schwiegervater ist in
Kärnten aufgewachsen und hat auch erzählt,
dass er und seine Freunde als Jugendliche Schusswaffen, die von amerikanischen
Soldaten zurückgelassen worden waren gefunden haben und dann beim Ausprobieren, ich glaube eine Ziege erschossen haben,
worüber seine Mutter sehr böse gewesen wäre.
Gensek: Aber keine Lehrer, keine Mitschüler
sind erschossen worden.
IWÖ: Haben Sie einen Wunsch an
die IWÖ? Kann die IWÖ der Arbeit des BÜWAV förderlich sein?
Dr. Stortecky: Mein Wunsch an die IWÖ ist
eine gute Zusammenarbeit bei der Information der neuen waffenrechtlichen
Bestimmungen, damit der gesetzlich gebotene Zustand möglichst gut und rasch und
reibungsfrei hergestellt werden kann.
Gensek: Wir nehmen diesen Wunsch gern zur
Kenntnis und werden dem nachkommen. Also an uns liegt es nicht, Informationen
werden immer gemacht.
Präsident: Wenn man auf irgendwelchen
Hegeringsitzungen oder Hegeschauen oder was auch immer einen Vortrag hält über
dieses Thema „neues Waffengesetz“, das wirkt immer – „was? I hobs eh schon gemeldet“,
das ist immer sehr – die interessieren sich dafür aber wissen tun sie nicht
sehr viel von den geänderten Bestimmungen.
Gensek: Das ist klar, jetzt haben wir das
Gesetz ja seit Juni 2010, es ist ja schon verlautbart, in Kraft ist es noch
nicht. Wenn es jetzt in Kraft gesetzt wird, ist es eine Verordnung, kein Mensch
bekommt mit, das müssen wir machen. Wir haben es publiziert, das kann ich Ihnen
vielleicht da lassen, das hat unser Herr Präsident gemacht. Das neue
Waffengesetz – da ist das neue rot gemacht, also man kennt sich dann aus und
die Sachen teilen wir aus.
Dr. Stortecky: Sehr gut, das gefällt mir.
Gensek: Das ist eigentlich schon das, was der
Herr Hofrat gern hätte, das machen wir schon.
Dr. Stortecky: Das weiß ich auch schon, daß
Sie in diesem Bereich arbeiten. Ich habe auch ein paar Ihrer Ausgaben, die Herr
Ingenieur Buzetzki mir zur Verfügung gestellt hat, gelesen…
Gensek: Er bekommt sie immer.
Präsident: Hoffentlich nicht nur die, wo ich
irgendwie geschimpft habe.
Dr. Stortecky: …die liest er doppelt, hat er
gesagt!
Gensek: Aber es ist eigentlich selten.
Präsident: Ich sage es auch immer, seit zwei
Jahren habe ich kein einziges Mal über ihn geschimpft.
Dr. Stortecky: Grundsätzlich aus meinem
Verständnis: ich möchte haben, daß alle Menschen, die mit uns zu tun haben gut
und freundlich behandelt werden. Und wenn Sie da irgendeine andere Wahrnehmung
haben sollten, dann bin ich der richtige Ansprechpartner.
Präsident: Das muß man gleich klar und deutlich
sagen: von „unfreundlich“ oder etwas war hier nie die Rede, das ist etwas, was
ich niemandem unterstellen möchte. Man hat halt manchmal über gewisse Abläufe
eine andere Auffassung. Wenn es im rechtlichen Bereich ist, ist es ok. Ich bin
nur der Auffassung, man muß dem anderen nicht das Leben unnötig schwer machen,
soll heißen, ich muß ihn jetzt nicht irgendwie durch etwas ärgern, was
überhaupt nichts bringt, aber nur ich weiß, ihn freut es nicht. Von diesen
Dingen halte ich persönlich gar nichts. Weil der Beamte muß leben, ich muß
leben, also was soll das? Gegenseitig Prügel in die Beine zu werfen ohne
irgendeinen sachlichen Konnex – man kann sich auseinandersetzen „ist das jetzt
ok, ist das nicht ok?“, gut, das ist etwas anderes, aber Prügel gehören
überhaupt nicht in diesen Bereich – meine Auffassung.
Dr. Stortecky: Ich teile Ihre Auffassung zu
100%, weil so wie wir Verständnis für den Beamten, der das Gesetz vollzieht auch
bei negativen Entscheidungen einfordern,
gibt es selbstverständlich Verständnis für die Verfahrenshandlungen
dessen, der eine Bevollmächtigung und
damit Vertrauen von jemandem bekommen hat, seine Sache wahrzunehmen und das ist
in den meisten Fällen der berufsmäßige Parteienvertreter, der Rechtsanwalt oder
der Notar.
Gensek: Die EU hat uns das neue
Gesetz hinaufgedrückt, die EU soll es auch zahlen. Warum sollen wir das zahlen,
was die EU verlangt? Wir brauchen es ja nicht. Das ist wieder meine spezielle
Ansicht. Ich brauche überhaupt nichts, mein Vorbild ist das Waffengesetz des
Bundesstaates Vermont, die haben nämlich gar keines.
Dr. Stortecky: Ich hätte Texas vermutet
Gensek: Aber Vermont ist das liberalste, da
kann man alles kaufen und alles haben und mit allem herum schießen, was man
will und es passiert viel weniger als zum Beispiel in Washington DC, wo alles
verboten ist. Das sind interessante Aspekte, die wir immer versuchen heraus zu
arbeiten. Oder in England! England hat ja ein Faustfeuerwaffenverbot, da gibt
es nichts, seither ist die Kriminalität hinaufgegangen das glaubt man nicht.
Dr. Stortecky: Das habe ich gelesen, das ist ja
veröffentlicht.
Präsident: Verbrechen ist eine soziale
Angelegenheit. Dort wo ich soziale Mißstände habe, wo ich soziale Probleme
habe, dann wird er zur Waffe greifen und die kriegt er. Nicht über ein
Dokument, was Sie ausstellen.
Dr. Stortecky: Das ist schon klar, aber
dadurch, daß in periodischen Abständen jemand ans Kreuz genagelt wird, weil er
eine Urkunde ausgestellt hat an jemanden, der dann in weiterer Folge etwas
angestellt hat …
Präsident: Das ist das Einzige, was ich von hier
bis nach Vorarlberg und ins Burgenland und überall gehört habe. Wenn ich dann
irgendwann einmal mit einem Beamten rede und sage „aber muß das wirklich sein?“
und dann kommt immer „Jo wissen‘s, wenn wos passiert, wo steht die Presse? Vor
unserer Bezirkshauptmannschaft und der Bezirkshauptmann, die Bezirkshauptfrau
reißt mir den Schädel ab“, das ist dann die Standardantwort. Immer, nicht
einmal, nicht zweimal, zigmal schon.
Dr. Stortecky: Dennoch bin ich der Meinung,
dass die öffentliche oder veröffentlichte Meinung in einem Verfahren nur in
einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen berücksichtigt werden kann, sodass dem
Gesetz folgend auch unpopuläre Entscheidungen getroffen werden müssen, wenn man
nicht das in der Verfassung verankerte Legalitätsprinzip verletzen möchte.
Gensek: Also ich habe noch in sehr guter
Erinnerung Ihren Auftritt im Club 2, das hat mir wahnsinnig gut gefallen. Ich
habe gesehen: Jetzt sagt jemand etwas, was sich keiner traut zu sagen. Also es
war nicht dramatisch, aber ich habe mir gedacht „herrlich, das ist ein Bursch“,
und mir gedacht „so gehört‘s gesagt“. Das kann man in einer gewissen
Beamtenebene nur machen, das kann man also nicht in der unteren Ebene machen,
vor allem wenn der Vorgesetzte nicht auf meiner Seite ist.
Präsident: Wir dürfen uns diesbezüglich herzlich
bedanken, weil ja doch sehr informative Antworten gekommen sind, auch sehr
offene Antworten, die sicherlich sehr informativ auch für andere Personen sind.
Ich bekomme auch öfters Anrufe, da wird auf das AB geschimpft, das ist manchmal
ein gewisses Feindbild. Wir sehen das nicht so, ich glaube, das dient auch
diesem Feindbild etwas davon abzurücken, daß das manche Leute als Feindbild
sehen.
Dr. Stortecky: Mir ist es wichtig, daß die
Beamten des Büros für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten auch unhöfliche
Telefonanrufer sachlich behandeln und dabei versuchen auftretende
Problemstellungen auf der Sachebene zu erörtern.
Präsident: Bei mir ist das – was ich so sehe, ist das keine Aggression in
Form von Aggressivität. Es ist eine hohe Frustration und dann schimpft man
halt.
Dr. Stortecky: Selbstverständlich sehen wir
Kritik als eine Chance besser zu werden.
IWÖ:
Sehr geehrter Herr Hofrat, wir danken sehr für dieses Gespräch!
Das
Gespräch haben geführt: Präsident Rippel, Generalsekretär Zakrajsek,
Chefredakteur Weyrer
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