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Interview mit dem neuen Leiter des BÜWAV

geführt von Andreas O. Rippel und Georg Zakrajsek

Das war wahrscheinlich kein wirklich leichter Job.


Wir von der IWÖ waren die ersten, denen er in seiner neuen Funktion ein Interview gegeben hat. Das ehrt uns und wir wissen das zu schätzen. Immerhin ist die Wiener Waffenbehörde die größte in ganz Österreich, ihre Tätigkeit hat daher eine gewisse Vorbildwirkung für den Vollzug des Waffengesetzes. Auch das Innenministerium weiß die praktische Erfahrung der Beamten dort zu schätzen, das wird auch sicher dabei helfen, die kommenden Verordnungen sinnvoll zu gestalten. Das Gespräch war wirklich sehr angenehm, aufschlußreich und hat fast zwei Stunden gedauert.

Hofrat Stortecky ist ein erfahrener Polizist mit hohem Fachwissen, ihm kann man nichts vormachen. Nächstes Jahr kommt ja ein neues Waffengesetz, das bringt mehr Aufgaben, mehr Arbeit, mehr Verantwortung. Hofrat Stortecky ist nach unserer Einschätzung der richtige Mann am richtigen Ort. Wir freuen uns schon auf eine gedeihliche Zusammenarbeit – zum Wohle aller legalen Waffenbesitzer.


IWÖ: Wir danken einmal herzlich für den Termin. Zuerst möchten wir Ihnen, Herr Hofrat viel Erfolg in Ihrem neuen Wirkungskreis wünschen. Die IWÖ ist immer um ein gutes Einvernehmen mit den Waffenbehörden bemüht. Derzeit besteht ein recht gutes Gesprächsklima zwischen uns und der Wiener Waffenbehörde.

Dr. Stortecky: Es freut mich daß sie gekommen sind. Vielleicht aus meiner Sicht: ich habe ja vor noch nicht allzu langer Zeit und das für eine sehr lange Zeit auf einem Arbeitsfeld gearbeitet, wo natürlich sehr kontroverse Standpunkte abgeglichen werden mußten. Ich schätze eine faire, sachliche, objektive juristische Auseinandersetzung. Das zeichnet uns Juristen ja aus. Also mir ist Sachlichkeit wesentlich und wichtig, mir ist ein einheitlicher Vollzug im Hause wichtig, mir ist ein freundlicher Umgang wichtig, weil ich mich als österreichischen Beamten verstehe, der weiß, daß er nicht Selbstzweck ist, sondern für die Menschen dieser Republik da ist.

Mir ist auch wichtig, das Gesetz zu vollziehen und zwar die objektiven Normen, die wir vom höchsten Souverän der Republik, vom Nationalrat, bekommen, weil das ist für einen Juristen und umso mehr für einen Beamten bindend. Ich schätze es auch sehr, wenn ein Anwalt sagt, „paß auf, des schau ich mir an“ Ich leide nicht persönlich, wenn eine unserer Entscheidungen angefochten wird, weil es schlicht und einfach zum Verfahren dazu gehört. Deshalb sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs sehr wesentlich, weil sie für uns Richtliniencharakter haben.

Das ist also mein grundsätzlicher Zugang. Erwarten Sie bitte daher von mir nicht irgendwelche sicherheitspolitischen Überlegungen, das ist nicht mein Metier. Ich bin ein Beamter und ich muß das Gesetz vollziehen und meine persönlichen Einstellungen diesbezüglich haben da überhaupt nichts verloren und ich bin der Meinung jeder Beamte, der da persönliche Einstellungen mitnimmt, die ihn dann behindern, das Gesetz objektiv zu vollziehen, ist fehl am Platz. Deshalb weiß auch jeder Referent, ich möchte einen rechtskonformen Vollzug haben.

Gensek: Ich wollte nur sagen, Sie haben es jetzt, Herr Hofrat, mit einem anderen Klientenkreis zu tun in Zukunft.

Dr. Stortecky: Wird so sein.

Gensek: Wir von der IWÖ sind eine Organisation, die juristisch dominiert ist, also der Vorstand ist sehr stark juristisch besetzt, vor allem Prof. Rippel ist da unsere Leitfigur und wir sehen das alles auch juristisch. Ich war vor drei Wochen beim Ministerialrat Grosinger, habe mit ihm ein ausführliches Gespräch gehabt, wobei es um das neue Gesetz gegangen ist. Das ist nicht Ihre Zuständigkeit Herr Hofrat, das wissen wir ja, ich muß ja mit dem Ministerialrat anders reden,

Auf der Ebene der Frau Minister wird das natürlich politisch. Demnächst wird es ein Interview mit ihr geben und da frage ich schon nach der Sinnhaftigkeit mancher Bestimmungen. Also es gibt im neuen Gesetz sicher Bestimmungen, die unglücklich und die kontraproduktiv sind, das wissen wir alle.

Präsident: Ja gerade im Bereich der Verordnung sind, glaube ich auch, Mitarbeiter von Ihnen beteiligt. Ich glaube daher, daß diese Verordnung hoffentlich sinnvoll wird. Die Verordnung ist ja nicht so getrennt von der Verwaltung klarerweise und da sind Sie ja auch involviert. Also hier sind Sie schon ein kleines bißchen Gesetzgeber.

Dr. Stortecky: Also von mir kann ich es ausschließen derzeit, da ich nicht eingebunden bin. Richtig ist aber, dass wir auch eingeladen werden zu beabsichtigten Änderungen von Gesetzen eine Stellungnahme abzugeben. Unsere Stellungnahme hat jedoch sicher nichts mit Politik zu tun – wir haben die Auswirkungen auf die Vollzugspraxis zu beurteilen, beispielsweise ob die beabsichtigte Änderung entsprechend determiniert ist, sodass entsprechende Handlungsrichtlinien für die Rechtsanwender vorliegen. Derzeit ist Herr Ingenieur Buzetzki, unser Leiter des Waffenreferates, der so unglaublich viel Erfahrung auf dem Gebiet des Waffenrechts  hat in einer Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Inneres eingebunden, wo er genau diese zu erwartenden Auswirkungen in der Vollzugspraxis einbringen kann.  

Ich habe mich immer so verstanden wie ein Baumeister. Der Architekt sagt wie es ausschauen soll und der Baumeister erklärt ihm allenfalls auftretende Schwierigkeiten, bzw. die Auswirkungen der geplanten Ausführungen.

Präsident: Wer gebaut hat weiß, daß der Baumeister wahrscheinlich der Wichtigste ist.

Dr. Stortecky: Da würde ich jetzt nicht widersprechen, aber wie gesagt, wenn also dann irgendwelche ultramodernen Gebäude die Landschaft verschandeln, der Baumeister kann nichts dafür, aber der Baumeister ist schuld, wenn das Haus einstürzt.

Gensek: In Wirklichkeit sind wir ja eigentlich auch eine Lobby für die Beamten, die das durchführen müssen, weil bei uns im Verein sind sehr viele Polizisten dabei, sehr viele von der Exekutive, sehr viele auch vom Bundesheer und wir hören natürlich die Klagen von der Front, wo also die Leute dann sagen „warum mache ich das, das ist ein Blödsinn, das belastet mich, das schafft mir eine Verdoppelung meiner Arbeit“. Ich habe ausgerechnet zum Beispiel, daß wir zirka 400.000 Stunden jährlich für die Überprüfung der Verwahrung brauchen. Das ist keine Kleinigkeit. Also 400.000 Stunden ist eine wahnsinnige Belastung für die Verwaltung und es ist übereinstimmend von allen Leuten, die damit zu tun haben, gesagt worden „die erste Verwahrungskontrolle ist sinnvoll, die nächsten sind sinnlos, die brauchen wir nicht, laßt sie weg“.

Präsident: Ja genau da sind wir jetzt im Bereich der Verordnung, wie schaut‘s mit der Verwahrungskontrolle von C und D aus? Das ist ein heißes Thema, und da wissen wir nicht, was der Gesetzgeber so wirklich gemeint hat. Und hier sind wir dort, daß der Verordnungsgeber eigentlich hier die extremen Weichen stellt. Kontrollieren wir jetzt zusätzlich auch noch alle C und D, was glaube ich meiner Meinung nach verfassungswidrig ist, weil ich sie ja nur dort kontrolliere, wenn einer außerdem eine B-Waffe hat.

Gensek: Ich habe mit Mag. Grosinger gesprochen über dieses Problem und der hat gesagt, die C und D werden wir nicht kontrollieren können aus personellen Gründen. Ob das jetzt so bleibt weiß ich nicht, aber das glaube ich weiß ein jeder und ich kann mich noch an Gespräche mit dem Minister Platter erinnern, der gesagt hat also wenn diese Richtlinie kommt wird das eine Katastrophe, das schaffen wir nicht mit der Registrierung. Kein Mensch weiß, auch der Magister Grosinger weiß nicht, wie viele C- und D-Waffen es in Österreich gibt. Eine Schätzung: Ich sage, es sind mindestens 5 Millionen,

Dr. Stortecky: Ist aber viel!

Gensek: Der Minister Schlögl hat mir damals gesagt „Du, ich schätze, wir haben etwa 1 Million legale Waffenbesitzer in Österreich“. Da sind die A- und B-Waffen natürlich mit eingerechnet das andere ist geschätzt.

Thema Pump Gun – auch eine Geschichte, die Sie wahrscheinlich wissen. Wie viele verkauft worden sind, wie viele sind gemeldet worden? Nach unseren Unterlagen sind 50.000 verkauft in Österreich, 2.000 sind registriert, wo ist der Rest? Die meisten sind noch da- illegal. Das war ein Gesetz, das ist in die Hose gegangen.

Und wir sind nicht daran interessiert, daß das jetzige Gesetz, nämlich die Registrierung der C- und D-Waffen, in die Hose geht. Weil wenn wir im 14er-Jahr feststellen, es sind nur 100.000 C- und D-Waffen registriert worden, sind doch alle doch blamiert bis auf die Knochen. Das ist so, da wird ein jeder sagen „seid Ihr wahnsinnig, Ihr habt damit Millionen von illegalen Waffen geschaffen“.

Das ist ein großes Problem. Das ist auch ein demokratiepolitisches Problem.

Präsident: Ja, das Gesetz war in diesem Bereich nicht eindeutig, für mich ganz klar nicht eindeutig. Man hat natürlich die restriktive Linie gefahren und hat gesagt, die Pump-Guns sind nicht vererbbar. Daraufhin wurde das Gesetz geändert genau auf diesen Punkt hin, es steht jetzt im Gesetz drinnen, es ist nicht vererbbar.

Gensek: Jetzt kommen die Leute zu mir: Ich sitze im Büro und mich rufen die Leute an und sagen „Ich Trottel habe das gemeldet. Mein Nachbar hat‘s nicht gemeldet und ich verliere es. Wenn ich sterbe, ist es weg! Was hat der Gesetzgeber bei der jetzigen Registrierung mit mir vor?“ Das fragen mich die Leute. Was sage ich denen? Natürlich, ich sage, im Gesetz steht es so. Aber ich weiß ja nicht, was sich draußen abspielt im Bauernhaus und im Haushalt, wo viel umsteht. Das weiß ich nicht und das ist eine wahnsinnige Gefahr. Also das ist eigentlich die Geschichte, die mir weh tut.

Präsident: Hier kann die IWÖ zumindest einen gewissen Bereich will nicht sagen meinungsbildend aber zumindest Hinweismöglichkeiten bieten, daß die Leute halbwegs wissen, daß es zu registrieren ist. Weil woher wissen sie es denn? Entweder geht er zum Waffenhändler, der sagt‘s ihm, ok. Der regelmäßige Schütze und so weiter, der weiß es, keine Frage. Der der irgend einen alten 98er irgendwo im Schrank stehen hat, der hoffentlich versperrt ist, der weiß es nicht, weil der geht nämlich nicht schießen, bei dem kommt man auf diesen 98er aufgrund irgendeines Vorfalles und auf einmal war er im Besitz einer illegalen Waffe mit Strafverfahren und ich weiß nicht was. Und gerade diese Leute brauchen natürlich eine Information und ich glaube da ist die IWÖ sehr hilfreich.

Dr. Stortecky: Da sind wir sehr dankbar dafür.

Präsident: Ich sage es ganz deutlich: wir sind nicht glücklich über dieses Gesetz, aber das ändert nichts, daß es halt jetzt einmal ein Gesetz ist und wir wollen ja keine Illegalen züchten, sondern es soll im legalen Bereich sein, ganz eindeutig und ohne Zweifel. Daher versuchen wir den Leuten das nahezubringen „Leute, bitte meldet‘s“!

Gensek: Wir machen jetzt – jetzt gerade ist im Fertigwerden eine DVD über den Waffenführerschein. Sie wissen ja: die Leute müssen den Waffenführerschein machen. Dafür hätte ich gerne eine Subvention vom BMI.

Dr. Stortecky: Geld ist eine heikle Frage…

Gensek: Es ist immer die Frage, ob im Budget etwas drinnen ist dafür, aber es ist immerhin im Dienste der Sicherheit.

Dr. Stortecky: Zu uns kommen ja alles rechtstreue Menschen. Das sind charakterlich integre Menschen, die eine waffenrechtliche Urkunde haben wollen und diese beantragen. Also ich will damit sagen, es kommen keine Verbrecher zu uns, die sagen „ich habe eine Waffe“.

Gensek: Da wäre er ja sehr blöd, wenn er daher käme. Also ein Gangster, der kommt und sagt „ich möchte morgen die Bank überfallen, ich hätte gerne eine WBK oder einen Waffenpaß…

Dr. Stortecky: …drum haben wir also auch, so wie heute, relativ auf hohem rechtlichen Niveau stehende Diskussionen, wenn es um diese Themen geht. Und die juristische Konfrontation scheuen wir nicht, ganz im Gegenteil finden wir sie auch belebend und auch notwendig, um auf diesem Rechtsgebiet Fortschritte erzielen zu können. Wenn wir uns immer einig sind, dann wird sich nie etwas ändern und wenn sich nichts ändert, dann gibt es Rückschritte, wenn man sich nicht entwickelt. Die Gesellschaft ändert sich um uns und deshalb müssen wir uns auch ändern und deshalb halte ich diese Diskussionen für sehr gut und letztendlich sind diese juristischen Auseinandersetzungen auch Grundlage dafür, daß das Gesetz geändert wird oder geändert werden muß.

Gensek: Das Hauptproblem ist natürlich, daß wir auf diesem Gebiet EU-Recht vollziehen und umsetzen müssen, das für uns ja überhaupt sinnlos ist. Das kommt von der EU rein, wir setzen das um, im 96er-Jahr war so was, da hat die IWÖ sehr stark mitgewirkt bei der Gesetzwerdung, da war der politische Teil äußerst kooperativ und die Geschichte mit dem Melden beim Büchsenmacher, beim Händler ist auf unserem Mist gewachsen und das hat sich auch bewährt. Jetzt müssen wir sie halt registrieren, auch jetzt ist wieder die Mitwirkung der Büchsenmacher und Händler erforderlich. das hätte die Verwaltung ja nie geschafft.

Präsident: Der Herr Hofrat hätte vielleicht ein viel größeres Büro noch…

Dr. Stortecky: Vielleicht noch ein paar Streifen irgendwo… Natürlich sind wir froh, wenn von beliehenen Unternehmen derartige Aufgaben übernommen werden, wenn sie gut gemacht werden, weil es natürlich auf der einen Seite die Verwaltung entlastet und auf der anderen Seite natürlich auch Vorbildcharakter haben kann für andere Materien.

Gensek: Das hat gut funktioniert und vor allem hat es dem Staat unglaubliche Ressourcen erspart. Wenn das die Beamten eingeben müßten was die Händler und Büchsenmacher jetzt eingeben müssen, das geht nicht. So viele Beamte haben wir glaube ich gar nicht.

Dr. Stortecky: Sie wissen, eine zusätzliche gesetzliche Aufgabe kostet nichts, weil wir haben eh Beamte, die das umsetzen.

Gensek: das ist ein Trugschluß, das höre ich immer. Das kostet aber nicht 700.000, das kostet mindestens 10 Millionen meiner Schätzung nach. Die jährlichen Kosten sind glaube ich mit 130.000 Euro prognostiziert worden von der Frau Ministerin. Auch zweifelhaft.

 

IWÖ: Das BÜWAV ist die größte Waffenbehörde Österreichs. Eine interessante Aufgabe für Sie?

Dr. Stortecky: Ich arbeite sehr gern in der Sicherheitsverwaltung, das haben Sie wahrscheinlich schon an meinem Zugang zum Thema gemerkt. Ich halte die Sicherheitsverwaltung für einen Kernbereich der österreichischen Polizei. Das Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten hat viele Aufgabenbereiche. Natürlich von der Aufgabenfunktion her ist die Vollziehung des Waffenrechts bei uns ein Schwerpunkt

Präsident: Können Sie ungefähr sagen, wie viel die Vollziehung im Bereich des  Waffenrechts von Ihren Aktivitäten einnimmt, also vom ganzen Büro?

Dr. Stortecky: Der Anteil der Verfahren nach dem Waffengesetz zu den anderen Aufgaben ist kein statischer, sodass man sagen könnte 50 Prozent der Beamten führen diese Verfahren und die anderen 50 Prozent die anderen Verfahren, weil es oft vom Tagesgeschehen abhängt, wo ich Ressourcen einsetzen muß. Die meisten Beamten werden bei der Vollziehung des Waffengesetzes eingesetzt. So gesehen ist das der größte Teil und die anderen Aufgaben, wie zum Beispiel die verstärkte Bekämpfung des illegalen Glücksspieles muss ich mit Ressourcen aus anderen Bereichen des Amtes abdecken. Das Waffenreferat ist in sich geschlossen und die dort eingesetzten Referenten vollziehen das Waffengesetz, die Verordnungen und die Erlässe des BMI

 

IWÖ: Die Waffendokumente werden von Jahr zu Jahr weniger, woran liegt das?

 

Dr. Stortecky: Das wissen Sie vielleicht besser als ich. Mir ist diesbezüglich keine soziologische Untersuchung bekannt, ich kann also da ich keinerlei Grundlage habe, um das seriös beantworten zu können, keinerlei Auskunft darüber geben. Herr Ingenieur Buzetzki, den ich damit befaßt habe und der sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat, meint, daß wenn Menschen vielleicht älter werden und sich nicht mehr den Verwahrungsüberprüfungen unterziehen möchten, daß sie dann die waffenrechtliche Urkunde zurücklegen. Oder weil ältere Menschen ihren Schießsport nicht mehr ausüben wollen. Aber das sind reine Vermutungen, ich kann darüber keine seriöse Auskunft geben, weil wir keine entsprechende Grundlage haben, also da sind wir im Bereich des Orakel…

Gensek: Die zweite Frage ist die Frage der Waffenpässe, die also von der rechtlichen Konstruktion, von den rechtlichen Grundlagen gleich sind, also die Voraussetzungen für die Erlangung des Waffenpasses sind seit ´96, eigentlich seit ´67 gleich und trotzdem werden sie immer weniger, weil die Verwaltung strengere Maßstäbe anlegt, das ist eindeutig. Ich weiß Fälle, daß ein Polizist keinen Waffenpaß bekommt für seine Freizeit, ich habe Fälle, wo der Justizwachebeamte keinen Waffenpaß bekommt, da greift man sich ja auf denKopf, das kann nicht sein und der Verwaltungsgerichtshof deckt das zum Teil ab. Da paßt was nicht.

Wir hatten ´67 eine Art interne Liste derjenigen Leute oder derjenigen Berufsgruppen, die Waffenpässe bekommen und die Liste weiß ich noch, die ist aber verschwunden, die gibt es nicht mehr. Also da waren dabei: die Richter, die Staatsanwälte, die Rechtsanwälte, die Notare, die Ärzte und ähnliche Berufsgruppen, wo man gesagt hat „naja, wenn der einen will, der kriegt einen“.

Es gibt Waffenbehörden, die vollziehen so, es gibt Waffenbehörden, die vollziehen so und es gibt Waffenbehörden, die sagen „so ist es und das mache ich“ – alle sind im Rahmen des Gesetzes, aber passen tut es manchmal nicht. Das ist etwas, was ich aber die Frau Ministerin fragen muß. Wir haben einmal den Herrn Minister Strasser zu einem Runderlaß bewogen, den gibt es heute noch, der ist faktisch von uns gemacht zusammen mit dem Minister Strasser und wird zum Teil auch nicht durchgehend beachtet. Das tut mir weh.

Präsident: Nicht nur nicht beachtet, man kennt teilweise nicht einmal die Existenz dieses Erlasses. Es ruft immer Erstaunen hervor, wenn ich diesen Erlaß zitiere und sage „bitte, das ist aber ziemlich eindeutig nach dem Erlaß“ und dann kommt so im persönlichen Gespräch „Ja, haben Sie den?“ Natürlich wird die Dame oder der Herr den auch haben, aber irgendwo im hintersten verstaubten Kästchen und man macht es halt so, wie man glaubt, aber das war‘s dann auch schon. Nicht hier im Haus…

Dr. Stortecky: Aber da könnte man natürlich schon zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung kommen. Entweder daß – aber das ist natürlich dann mit Zeit und Kosten verbunden – behördliche Entscheidungen mit Rechtsmittel bekämpft werden und letztlich das Verfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof gebracht wird, wo dann der Behörde, die entgegen der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Recht spricht, eine entsprechende Belehrung erteilt werden wird. Das hat auch sehr positive Folgewirkungen im Hinblick auf Rechtssicherheit und Richtliniencharakter für die weitere Vollziehung. Auf der anderen Seite sind die Bestimmungen eines Erlasses des Bundesministeriums für Inneres für die vollziehenden Beamten verbindlich. Natürlich hat dies auch Auswirkungen auf eine einheitliche Vollzugspraxis

Gensek: Es gibt ein Bundesgesetz, das gilt im ganzen Bund, es gibt ein Landesgesetz, das gilt im Land und es gibt ein Waffengesetz, das gilt in jeder BH anders und das kann es nicht sein. Das ist das Problem. Wir haben BH-Gesetze. Liegt daran, daß das Ermessen zu groß ist.

Dr. Stortecky: Gerade beim Ermessen habe ich möglicherweise einen anderen Zugang.

Präsident: Ich kann nicht alles ins Gesetz aufnehmen, das heißt gewisse Bereich bleiben immer in einem Graubereich, aber immer wenn das Wort Ermessen in irgendeiner Entscheidung steht, geht das zu Lasten des Antragstellers aus. Warum? Wir haben halt einfach die allgemeine Bestimmung, das Ermessen kann nur so ausgeübt werden, daß es nicht in Konflikt steht und so weiter, allgemeines Sicherheitsbedürfnis und so weiter, das heißt es kommt immer beim Ermessen heraus „nein, tut mir leid“ und dieses Ermessen ist immer – fast immer – zu Ungunsten des Antragstellers.

Gensek: Also ein ganz kleines Beispiel zur Erhellung was wir meinen: Es gibt also die Regel zwei Faustfeuerwaffen für den Erstantragsteller WBK und Erweiterung mit Rechtfertigung. Inzwischen haben wir Rechtfertigung – glaubhaft machen steht im Gesetz - das ist nicht schlecht definiert, wir wissen alle, was glaubhaft machen ist. Wir haben versucht, das irgendwie zu verrechtlichen. Das heißt, man sagt zwei gleich, nach einem Jahr tadellosen Verhaltens kriegst Du drei dazu, damit haben wir fünf, mehr verlangen die Leute oft gar nicht. Das wäre eine ungeheure Verwaltungsvereinfachung gewesen, weil das Büro hier sich die Hälfte der Arbeit erspart.

 

 

IWÖ. Seit 1967 haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung von Waffenpässen nicht geändert. Dennoch wird es immer schwerer, einen Waffenpaß zu erlangen. Ist das eine Vorgabe der Sicherheitspolitik?

 

Dr. Stortecky: Vorgaben der Sicherheitspolitik habe ich keine, bis auf jene, daß man von mir das verlangt, wofür ich bezahlt werde, nämlich die rechtsrichtige Vollziehung des Waffengesetzes und der einschlägigen Erlässe und Verordnungen unter Berücksichtigung der Judikatur der Höchstgerichte als Leitlinie.  Ändert die Sicherheitspolitik die Regeln, das heißt die gesetzlichen Grundlagen ändern sich, so hat die Vollziehung selbstverständlich auf diese Gesetzesänderungen zu reagieren und die neue Rechtslage zu vollziehen.

Gensek: Da wir sehr viel Insiderwissen haben, komme ich nochmal mit der Geschichte mit den Trafikanten. Da hat es tatsächlich – wurde mir mitgeteilt – Anrufe gegeben aus dem Ministerium, wo gesagt wird „ein Trafikant kriegt eine WBK aber keinen Waffenpaß!“. Keine Weisung, keine schriftliche Weisung, kein Erlaß, gar nichts. Das ist einfach ein Telefonat, wie es halt manchmal gemacht wird. Aber der Trafikant ist nie gesichert, das ist das Problem. Und dem zu sagen „nein, du kriegst keinen Waffenpaß, weil in der Trafik darfst du eh eine Waffe haben hinter der Budel“ aber wenn du raus gehst, die Ansichtskarten ordnen, kriegst eine über den Schädel.

 

IWÖ: Wie verteilt sich der Arbeitsaufwand in Ihrer Behörde?

 

Dr. Stortecky: Ich glaube das habe ich schon etwas darstellen können…

Präsident: Darf ich da noch einmal nachfragen: im Bereich des Waffenrechtes vollziehen Sie einerseits die Waffenverbote und andererseits Waffenbesitzkarten und Waffenpässe. Können Sie hier den Arbeitsaufwand etwas abschätzen? Was sind Waffenverbote, werden die eh alle unter Anführungszeichen…sie machen sicher viele Waffenverbotsbescheide, die meisten werden wahrscheinlich rechtskräftig gleich als Mandatsbescheid. Können sie das ein bißchen…

Dr. Stortecky: Wenn jemand aufgrund seines Verhaltens nach außen dokumentiert, daß er Anlaß zur Sorge gibt, eine Waffe mißbräuchlich zu verwenden, beginnt ein Verfahren zur Erlassung eines Waffenverbotes. Bei den von einem Waffenverbotsverfahren betroffenen Personen handelt es sich vorwiegend – meiner Einschätzung nach ca. 95% -  um Personen, die nicht Inhaber von waffenrechtlichen Urkunden sind. Der Personenkreis für ein Verfahren zur Erlassung eines Waffenverbotes ist daher deutlich verschieden von der  Klientel, welche bei uns die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt.

 

IWÖ: Das neue Waffengesetz, Wird’s mehr Arbeit geben?

 

Dr. Stortecky: Die genaue Einschätzung der allenfalls zusätzlichen Belastungen wird natürlich auch von anderen Umständen, wie zum Beispiel des Erlasses des Bundesministeriums für Inneres abhängen.  Wir versuchen natürlich Arbeitsvorgänge zu straffen, organisatorisch Verbesserungen zu erreichen, damit wir allfällige Mehrbelastungen ausgleichen können. Das heißt aktuell jetzt läßt es sich noch nicht genau abschätzen, in welchem Umfang oder ob überhaupt zusätzlich Personal erforderlich sein wird. Grundsätzlich sind wir, und das führt man uns in letzter Zeit immer sehr deutlich vor Augen, dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit unterworfen und im Lichte dieser Vorgaben sind wir ständig angehalten, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, daß mit dem vorhandenen Personal das Auslangen gefunden werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird entsprechender zusätzlicher Personalbedarf begründet und die Verfahrensabläufe neuerlich überprüft werden. Aber wie gesagt, diesbezüglich warten wir alle auf den Erlaß, um besser die Auswirkungen abschätzen zu können, wie stark das Amt zusätzlich belastet wird.

Präsident: Das heißt Sie teilen eigentlich unsere Auffassung, daß der Erlaß eine sehr entscheidende Wirkung oder Folgewirkung hat?

Dr. Stortecky: Der Erlaß bindet die nachgeordneten Behörden und ist natürlich als generelle Norm zu befolgen und ist natürlich auch wesentlich bei der Einschätzung des Arbeitsaufwandes. So wie auch andere Weisungen, die in diesem Zusammenhang erteilt werden können.

 

IWÖ: Wieviele Beamte sind in Ihrem Büro derzeit mit den Waffenagenden beschäftigt? Wird man in Zukunft (neues Gesetz) damit auskommen?

 

Dr. Stortecky: Wir haben derzeit zehn Referenten im Waffenreferat eingesetzt, die mit allen Verfahren nach dem Waffengesetz befaßt sind.

 

IWÖ: Kann das BÜWAV gegen illegale Waffen vorgehen? Wenn ja, wie?

Dr. Stortecky: Wir sind in erster Linie eine Verwaltungsdienststelle, die Verwaltungsverfahren, die im Gesetz vorgesehen sind, führt. Es ist die Aufgabe der Sicherheitspolizei und damit eines jeden Exekutivbeamten gegen illegalen Waffenbesitz einzuschreiten. Das Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten hat diesbezüglich kaum Kompetenzen. Die Überprüfungsdichte und das Wahrnehmen des Aufgreifens von illegalen Waffen ist Sache der Sicherheitspolizei und wird in Wien vom Landespolizeikommando wahrgenommen.

Gensek:. Also ich denke, daß der Besitz von illegalen Waffen durch anständige Bürger ein äußerst geringer ist. Manchmal wird irgendein Sammler von Kriegsmaterial durch Vernaderung entdeckt. Ich meine, da wir sehr interessiert daran sind, die illegalen Waffen doch nicht zu fördern, sondern eher einzudämmen, muß man wahrscheinlich gegen die Quellen der Illegalität etwas tun. Und woher die kommen, werden Sie wissen, nehme ich an oder kann man sich denken, ich weiß es ungefähr.

Dr. Stortecky: Also grundsätzlich sind wir für jeden Hinweis dankbar. Illegale Waffen werden entweder bei strafbaren Handlungen aufgedeckt oder bei Routinekontrollen, wobei dabei die rechtlichen Möglichkeiten von Durchsuchungen im Hinblick auf die Wahrung von Grundrechten eingeschränkt sind. Ich darf nicht in eine Wohnung hinein gehen und sagen „lassen Sie mich hinein schauen, vielleicht haben Sie eine illegale Waffe drinnen“, ich brauche einen begründeten Verdacht um sie betreten zu dürfen. Ähnlich verhält es sich natürlich auch bei der Personendurchsuchung.

Gensek: Leider hat die Statistik einen Nachteil: Es gibt keine Verbrechensstatistik oder Kriminalstatistik, die unterscheidet zwischen legaler und illegaler Tatverwendungswaffe und das ist ein großer Fehler. Das wäre kein großes Problem, das einzubauen, weil das wäre natürlich sehr interessant.

Dr. Stortecky: …denn wenn jemand mit einer legalen Waffe als Waffenurkundeninhaber eine strafbare Handlung begeht, steht es groß in der Zeitung und der Beamte, der die Urkunde ausgestellt hat, hat sich diesbezüglich zu verantworten, warum er denn nicht erkennen konnte, daß diese Person möglicherweise nicht verläßlich ist im Sinne des Waffengesetzes.

Gensek: Das ist schon klar, aber in die Kriminalstatistik gehört das hinein, weil das ist ja ein wesentlicher Bestandteil dieser Statistik, die ja helfen soll, Kriminalitätsbekämpfung in der Folge zu machen. Die Kriminalstatistik ist ja nicht dazu da, daß sie auf dem Papier oder in der Zeitung steht, sondern das soll ja eine Handhabe bilden für spätere Bekämpfungen und da gehört das schon hinein.

 

IWÖ: Wieviele Verwahrungsüberprüfungen werden in Wien jährlich gemacht und wieviele Beanstandungen gibt es dabei?

Dr. Stortecky: Wir überprüfen im Jahr durchschnittlich 8 – 9.000 Waffenurkundenbesitzer bezüglich der rechtmäßigen Verwahrung von Waffen. Zu Beanstandungen kommt es im Durchschnitt in 5% der Überprüfungen. Wir können feststellen, dass sich die Qualität der Verwahrung in den letzten Jahren deutlich verbessert hat und das ist etwas, wo ich ganz offen sagen muss, dass hier mehr Sicherheit hergestellt werden konnte.

Präsident: Immer wieder dasselbe. Mich rufen die Leute an – wir haben die Rechtsberatung – und mich rufen sehr viele Leute an, schildern mir eine Art der Verwahrung und sagen „ist das ok?“. Ich bin dann öfters der Auffassung es ist ok, aber ich sage ihnen trotzdem „das könnte man mit einfachen Mitteln noch einmal verbessern, wollen Sie das nicht doch tun?“ Wir sind da auch sehr daran interessiert, daß das nicht nur ordnungsgemäß im Sinn des Gesetzes, sondern auch möglichst sicher ist.

Gensek: Die sicherste Verwahrung ist immer die, wenn ich sie eingesteckt habe, dazu brauche ich aber einen Waffenpaß.

Gensek: Es soll seine Ordnung haben. Ich bin in einer Zeit aufgewachsen, wo die Gewehre herumgestanden sind. Da ist ein Gewehr gestanden, dort ist eins gehangen an der Garderobe, das war in den 50er-, 60er-Jahren. Wir haben als Kinder natürlich alles gehabt, was verboten war. Wir haben es gefunden im Wald, ein jeder von uns hat eine Pistole gehabt. Ist lange verjährt, drum kann ich es sagen.

Dr. Stortecky: Mein Schwiegervater ist in Kärnten aufgewachsen und  hat auch erzählt, dass er und seine Freunde als Jugendliche Schusswaffen, die von amerikanischen Soldaten zurückgelassen worden waren gefunden haben und dann beim Ausprobieren,  ich glaube eine Ziege erschossen haben, worüber seine Mutter sehr böse gewesen wäre.

Gensek: Aber keine Lehrer, keine Mitschüler sind erschossen worden.

 

IWÖ: Haben Sie einen Wunsch an die IWÖ? Kann die IWÖ der Arbeit des BÜWAV förderlich sein?

Dr. Stortecky: Mein Wunsch an die IWÖ ist eine gute Zusammenarbeit bei der Information der neuen waffenrechtlichen Bestimmungen, damit der gesetzlich gebotene Zustand möglichst gut und rasch und reibungsfrei hergestellt werden kann.

Gensek: Wir nehmen diesen Wunsch gern zur Kenntnis und werden dem nachkommen. Also an uns liegt es nicht, Informationen werden immer gemacht.

Präsident: Wenn man auf irgendwelchen Hegeringsitzungen oder Hegeschauen oder was auch immer einen Vortrag hält über dieses Thema „neues Waffengesetz“, das wirkt immer – „was? I hobs eh schon gemeldet“, das ist immer sehr – die interessieren sich dafür aber wissen tun sie nicht sehr viel von den geänderten Bestimmungen.

Gensek: Das ist klar, jetzt haben wir das Gesetz ja seit Juni 2010, es ist ja schon verlautbart, in Kraft ist es noch nicht. Wenn es jetzt in Kraft gesetzt wird, ist es eine Verordnung, kein Mensch bekommt mit, das müssen wir machen. Wir haben es publiziert, das kann ich Ihnen vielleicht da lassen, das hat unser Herr Präsident gemacht. Das neue Waffengesetz – da ist das neue rot gemacht, also man kennt sich dann aus und die Sachen teilen wir aus.

Dr. Stortecky: Sehr gut, das gefällt mir.

Gensek: Das ist eigentlich schon das, was der Herr Hofrat gern hätte, das machen wir schon.

Dr. Stortecky: Das weiß ich auch schon, daß Sie in diesem Bereich arbeiten. Ich habe auch ein paar Ihrer Ausgaben, die Herr Ingenieur Buzetzki mir zur Verfügung gestellt hat, gelesen…

Gensek: Er bekommt sie immer.

Präsident: Hoffentlich nicht nur die, wo ich irgendwie geschimpft habe.

Dr. Stortecky: …die liest er doppelt, hat er gesagt!

Gensek: Aber es ist eigentlich selten.

Präsident: Ich sage es auch immer, seit zwei Jahren habe ich kein einziges Mal über ihn geschimpft.

Dr. Stortecky: Grundsätzlich aus meinem Verständnis: ich möchte haben, daß alle Menschen, die mit uns zu tun haben gut und freundlich behandelt werden. Und wenn Sie da irgendeine andere Wahrnehmung haben sollten, dann bin ich der richtige Ansprechpartner.

Präsident: Das muß man gleich klar und deutlich sagen: von „unfreundlich“ oder etwas war hier nie die Rede, das ist etwas, was ich niemandem unterstellen möchte. Man hat halt manchmal über gewisse Abläufe eine andere Auffassung. Wenn es im rechtlichen Bereich ist, ist es ok. Ich bin nur der Auffassung, man muß dem anderen nicht das Leben unnötig schwer machen, soll heißen, ich muß ihn jetzt nicht irgendwie durch etwas ärgern, was überhaupt nichts bringt, aber nur ich weiß, ihn freut es nicht. Von diesen Dingen halte ich persönlich gar nichts. Weil der Beamte muß leben, ich muß leben, also was soll das? Gegenseitig Prügel in die Beine zu werfen ohne irgendeinen sachlichen Konnex – man kann sich auseinandersetzen „ist das jetzt ok, ist das nicht ok?“, gut, das ist etwas anderes, aber Prügel gehören überhaupt nicht in diesen Bereich – meine Auffassung.

Dr. Stortecky: Ich teile Ihre Auffassung zu 100%, weil so wie wir Verständnis für den Beamten, der das Gesetz vollzieht auch bei negativen Entscheidungen einfordern,  gibt es selbstverständlich Verständnis für die Verfahrenshandlungen dessen,  der eine Bevollmächtigung und damit Vertrauen von jemandem bekommen hat, seine Sache wahrzunehmen und das ist in den meisten Fällen der berufsmäßige Parteienvertreter, der Rechtsanwalt oder der Notar.

Gensek: Die EU hat uns das neue Gesetz hinaufgedrückt, die EU soll es auch zahlen. Warum sollen wir das zahlen, was die EU verlangt? Wir brauchen es ja nicht. Das ist wieder meine spezielle Ansicht. Ich brauche überhaupt nichts, mein Vorbild ist das Waffengesetz des Bundesstaates Vermont, die haben nämlich gar keines.

Dr. Stortecky: Ich hätte Texas vermutet

Gensek: Aber Vermont ist das liberalste, da kann man alles kaufen und alles haben und mit allem herum schießen, was man will und es passiert viel weniger als zum Beispiel in Washington DC, wo alles verboten ist. Das sind interessante Aspekte, die wir immer versuchen heraus zu arbeiten. Oder in England! England hat ja ein Faustfeuerwaffenverbot, da gibt es nichts, seither ist die Kriminalität hinaufgegangen das glaubt man nicht.

Dr. Stortecky: Das habe ich gelesen, das ist ja veröffentlicht.

Präsident: Verbrechen ist eine soziale Angelegenheit. Dort wo ich soziale Mißstände habe, wo ich soziale Probleme habe, dann wird er zur Waffe greifen und die kriegt er. Nicht über ein Dokument, was Sie ausstellen.

Dr. Stortecky: Das ist schon klar, aber dadurch, daß in periodischen Abständen jemand ans Kreuz genagelt wird, weil er eine Urkunde ausgestellt hat an jemanden, der dann in weiterer Folge etwas angestellt hat …

Präsident: Das ist das Einzige, was ich von hier bis nach Vorarlberg und ins Burgenland und überall gehört habe. Wenn ich dann irgendwann einmal mit einem Beamten rede und sage „aber muß das wirklich sein?“ und dann kommt immer „Jo wissen‘s, wenn wos passiert, wo steht die Presse? Vor unserer Bezirkshauptmannschaft und der Bezirkshauptmann, die Bezirkshauptfrau reißt mir den Schädel ab“, das ist dann die Standardantwort. Immer, nicht einmal, nicht zweimal, zigmal schon.

Dr. Stortecky: Dennoch bin ich der Meinung, dass die öffentliche oder veröffentlichte Meinung in einem Verfahren nur in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen berücksichtigt werden kann, sodass dem Gesetz folgend auch unpopuläre Entscheidungen getroffen werden müssen, wenn man nicht das in der Verfassung verankerte Legalitätsprinzip verletzen möchte.

Gensek: Also ich habe noch in sehr guter Erinnerung Ihren Auftritt im Club 2, das hat mir wahnsinnig gut gefallen. Ich habe gesehen: Jetzt sagt jemand etwas, was sich keiner traut zu sagen. Also es war nicht dramatisch, aber ich habe mir gedacht „herrlich, das ist ein Bursch“, und mir gedacht „so gehört‘s gesagt“. Das kann man in einer gewissen Beamtenebene nur machen, das kann man also nicht in der unteren Ebene machen, vor allem wenn der Vorgesetzte nicht auf meiner Seite ist.

Präsident: Wir dürfen uns diesbezüglich herzlich bedanken, weil ja doch sehr informative Antworten gekommen sind, auch sehr offene Antworten, die sicherlich sehr informativ auch für andere Personen sind. Ich bekomme auch öfters Anrufe, da wird auf das AB geschimpft, das ist manchmal ein gewisses Feindbild. Wir sehen das nicht so, ich glaube, das dient auch diesem Feindbild etwas davon abzurücken, daß das manche Leute als Feindbild sehen.

Dr. Stortecky: Mir ist es wichtig, daß die Beamten des Büros für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten auch unhöfliche Telefonanrufer sachlich behandeln und dabei versuchen auftretende Problemstellungen auf der Sachebene zu erörtern.

Präsident: Bei mir ist das –  was ich so sehe, ist das keine Aggression in Form von Aggressivität. Es ist eine hohe Frustration und dann schimpft man halt.

Dr. Stortecky: Selbstverständlich sehen wir Kritik als eine Chance besser zu werden.

IWÖ: Sehr geehrter Herr Hofrat, wir danken sehr für dieses Gespräch!

 

Das Gespräch haben geführt: Präsident Rippel, Generalsekretär Zakrajsek, Chefredakteur Weyrer



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