Müssen jetzt Rettungswagen mit Schutzhunden ausgestattet werden?
Daß Waffenpässe österreichweit nur extrem restriktiv vergeben werden, ist nichts
Neues. Kritiker sprechen hier einfach von administrativer Entwaffnung.
Gerade rechtzeitig zu Faschingsbeginn am 11.11. hat aber nun die Sicherheitsdirektion eines österreichischen Bundeslandes den juristischen Vogel abgeschossen: Ein Notarzt, welcher in Rettungswagen ständig Dienst tut, beantragt die Ausstellung eines Waffenpasses. Er argumentiert damit, daß er zu allen Tages- und Nachtzeiten gerufen wird und seine Einsätze – z.B. nach einem Unfall im Wald – auch in völlig entlegenen und abgeschiedenen Gegenden stattfinden.
Bloß ein Anruf und der Rettungswagen muß zu allen Orten kommen. Auch werden im Rettungswagen in relativ großer Menge Suchtmittel transportiert. Der Notarzt schildert auch verschiedene Fälle, wo es bereits zu kritischen Situationen gekommen ist.
Wie glauben Sie hat nun die Sicherheitsdirektion argumentiert, um dem Antrag nicht
nachkommen zu müssen? Ich bin sicher auf diese Idee kann man entweder nur zu
Faschingsbeginn kommen, oder man muß sehr, sehr lange darüber nachdenken.
Originalzitat aus dem Schreiben der Sicherheitsdirektion:
„Sie haben auch nicht darlegen können, daß dem von Ihnen behaupteten Risiko nicht durch andere Maßnahmen, wie z.B. die Anschaffung eines Hundes […] zweckmäßiger [zu begegnen] wäre, als durch den Gebrauch einer Faustfeuerwaffe.“
Also, nach Auffassung der Sicherheitsdirektion sind nun Rettungswagen mit Schutzhunden auszustatten.
Vielleicht könnte man die Hunde dann auch gleich bei der Betreuung der Patienten einsetzen. Für manche Menschen ist es sehr beruhigend, wenn sie einen Hund beispielsweise hinter den Ohren kraulen können…
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