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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich
Jagd und Waffen Rechtsschutz
Recht

Sensation: Neuer Jagd und Waffen Rechtsschutz der IWÖ – eine Vorstellung

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Alle Einzelmitglieder der IWÖ genießen seit längerer Zeit einen in der Mitgliedschaft inkludierten Waffengesetzrechtsschutz. Nicht versichert waren dadurch aber Verfahren auf Entziehung der Jagdkarte und ähnliches. Da derartige Verfahren einerseits genauso kostenintensiv sein können wie beispielsweise Verfahren auf Entziehung der waffenrechtlichen Dokumente (Waffenpaß, Waffenbesitzkarte) und diese Verfahren auch nicht von den verschiedenen Landesjagdverbänden (mit der Jagdkarte) versichert sind, diesbezüglich aber in der Vergangenheit viele Anfragen von Mitgliedern hinsichtlich der Deckung in einem Jagdkartenentziehungsverfahren bedauerlicherweise abgewiesen werden mußten, wollte die IWÖ hier handeln.

Zur Ausgangslage
Einzelmitglieder der IWÖ genießen automatisch mit ihrer Mitgliedschaft einen Waffengesetzrechtsschutz. Einzelmitglieder der IWÖ sind Menschen, die sich individuell für eine Mitgliedschaft bei der IWÖ entschieden haben und einen Mitgliedsantrag abgegeben haben. Diese Einzelmitglieder sind wie gesagt automatisch waffengesetzrechtsschutzversichert. Konkret sind damit Verwaltungsverfahren auf Verhängung eines Waffenverbotes und Verwaltungsverfahren auf Entziehung von waffenrechtlichen Dokumenten (Waffenpaß und Waffenbesitzkarte) ab Beginn des Verfahrens (ab der I. Instanz) versichert. Weiters sind ab der II. Instanz (Berufungsverfahren) bis zum Verwaltungsgerichtshof Verfahren auf Ausstellung von Waffenpässen und Waffenbesitzkarten versichert. Ebenso ab der II. Instanz sind Verfahren auf Erweiterung von Waffenbesitzkarten versichert.

Alles in allem sind sohin die entscheidenden Verwaltungsverfahren nach dem Waffengesetz rechtsschutzversichert. Im Fall von Problemen muß sich das Einzelmitglied lediglich an das IWÖ Büro wenden, dieses wird alles Weitere für das Mitglied in die Wege leiten.

Mitglieder der IWÖ sind aber auch verschiedene Verbände und Vereine. Hiezu gehören beispielsweise der Oberösterreichische und der Burgenländische Landesjagdverband oder auch große und kleine Sportschützenvereine und einige Unternehmen. Mitglieder dieser Verbände und Vereine, die nicht Einzelmitglieder sind, sind nun nicht automatisch waffengesetzrechtsschutzversichert. Mitglieder dieser Vereine und Verbände (die IWÖ spricht von Kollektivmitgliedern) haben aber die Möglichkeit sich individuell für den Waffengesetzrechtsschutz anzumelden. Diese Anmeldung muß aber individuell vom jeweiligen Mitglied gemacht werden, wobei natürlich auch der Verein konkret für individuell genannte Mitglieder diese Möglichkeit in Anspruch nehmen kann.

Ganz wichtig und darauf möchte ich in diesem Zusammenhang besonders hinweisen ist, daß die bloße Mitgliedschaft des Vereines nicht ausreichend ist, damit alle Mitglieder dieses Vereines rechtschutzversichert sind. Die Vereinsfunktionäre werden daher von Seiten der IWÖ gebeten dies ihren Mitgliedern ausdrücklich zu sagen und darauf hinzuweisen, daß sie um lediglich € 18,00 pro Jahr die Möglichkeit haben diesen außergewöhnlichen Waffengesetzrechtsschutz abzuschließen. Hinzuweisen ist auch darauf, daß alle mir bekannten privaten österreichischen Rechtsschutzversicherungen diesen Waffengesetzrechtsschutz nicht anbieten. Das heißt, auch bei einem privaten „Universalrechtsschutz“ sind – mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit – derartige Verfahren nach dem Waffengesetz nicht versichert. Es ist daher sehr vorteilhaft, wenn diese Kollektivmitglieder die Möglichkeit annehmen und um lediglich € 18,00 pro Jahr diesen Waffengesetzrechtschutz abschließen. Für Rückfragen bitten wir sich an das IWÖ Büro unter der Telefonnummer 01/315 70 10 zu wenden.

Komplett neu ist nun der Jagd und Waffen Rechtsschutz. Um den Mitgliedsbeitrag der IWÖ nicht erhöhen zu müssen, ist dieser Jagd und Waffen Rechtsschutz nur ein unverbindliches Angebot an die Einzelmitglieder und an die Kollektivmitglieder (Mitglieder von Mitgliedsverbänden und Vereinen) der IWÖ. Das heißt, kein Mitglied ist automatisch Jagd und Waffen rechtsschutzversichert. Jedes Einzelmitglied und jedes Kollektivmitglied hat aber die Möglichkeit durch individuellen Beitritt (welcher ganz formlos erfolgen kann) gegenüber der IWÖ zu erklären, daß der diesem Jagd und Waffen Rechtsschutz beitreten möchte. Der zusätzliche Beitrag für diesen Jagd und Waffen Rechtsschutz konnte sensationell günstig gehalten werden und ist mit € 18,00 äußerst gering bemessen.

Um aber von Seiten der Rechtsschutzversicherung nicht später wegen zu wenigen Teilnehmern gekündigt zu werden, werden alle IWÖ Mitglieder (Einzelmitglieder und Kollektivmitglieder) gebeten, von dieser Möglichkeit großzügig Gebrauch zu machen und sich zu dieser sensationellen Rechtsschutzversicherung anzumelden.

Was ist nun versichert: In diesem Rechtsschutzversicherungspaket sind verschiedenste Verfahren versichert. Profitieren können davon sowohl Jäger als auch Besitzer von Waffen und Munition, und solche, die es noch werden möchten.

Als wesentlicher Punkt sind Verwaltungsverfahren auf Entzug der Jagdkarte versichert. Diese Verfahren laufen ähnlich ab wie Verwaltungsverfahren auf Entziehung von waffenrechtlichen Dokumenten, werden aber von einer anderen Behörde geführt und laufen sozusagen parallel bei hohen Kosten ab. Diese Verfahren auf Entziehung der Jagkarte werden in der nächsten Zukunft noch wichtiger werden, weil neben der Berechtigung zur Ausübung der Jagd durch die Jagdkarte mit dieser auch das Recht zum Besitz von Langwaffen verbunden sein wird. Durch die neue EU-Waffenrichtlinie wird es nämlich notwendig werden, auch für momentan „freie Waffen“ (die klassischen Jagdwaffen) ein eigenes Besitzdokument zu haben. Vermutlich wird die Jagdkarte dieses eigene Besitzdokument ersetzen. Daß heißt, ohne Jagdkarte wird vermutlich auch die Berechtigung zum Besitz von Jagdwaffen wegfallen.

Diese Verfahren auf Entzug der Jagdkarte sind bereits ab der I. Instanz bis zum Höchstgericht rechtsschutzversichert.

Deutlich weniger häufig, aber im Einzelfall ebenso unangenehm sind jagdrechtliche Disziplinarverfahren. Auch derartige jagdrechtliche Disziplinarverfahren sind mit diesem neuen Jagd und Waffen Rechtsschutz rechtsschutzversichert.

Ebenfalls mitversichert sind Zivilverfahren betreffend Jagdreisen. Sensationell ist, daß damit eine weltweite Deckung besteht und eben Zivilverfahren aufgrund von Jagdreisen rechtsschutzversichert sind.

Der neue Jagd und Waffen Rechtsschutz ist aber nicht nur für Jäger interessant, auch für Waffenbesitzer und solche Menschen, die es noch werden wollen, ist diese Versicherung ebenso interessant: Versichert sind nämlich auch Zivilverfahren von Privaten wegen des Ankaufes und Verkaufes von Waffen und Munition. Ist beispielsweise eine Waffe defekt oder eine Munition schadhaft und kommt es dadurch zu einem Unfall sind beispielsweise die sehr teuren Schadenersatzprozesse rechtsschutzversichert. Derartige Schadensfälle werden zwar vermutlich nicht so häufig auftreten, im Falle des Falles ist es aber oft unerschwinglich derartige Prozesse zu führen. Aufgrund der hohen Streitwerte sind derartige Prozesse nämlich sehr teuer und ist es ein sehr beruhigendes Gefühl einen derartigen Rechtsschutz abgeschlossen zu haben.

Zusammengefaßt kann daher gesagt werden, daß der neue Jagd und Waffen Rechtsschutz der IWÖ einerseits für Jäger und andererseits für Waffen- und Munitionsbesitzer und für alle die es noch werden wollen von großem Interesse sein muß. Gerade für Jäger ist es nahezu ein absolutes „Muß“ diesen Rechtsschutz abzuschließen.

Die Möglichkeit zum Abschluß dieses Rechtsschutzvertrages haben alle IWÖ Einzelmitglieder, aber auch alle Mitglieder von IWÖ Mitgliedsvereinen. Beispielsweise Mitglieder des Oberösterreichischen oder des Burgenländischen Jagdverbandes haben die Möglichkeit um lediglich € 18,00 pro Jahr diese Versicherung abzuschließen. Andere Privatpersonen haben diese Möglichkeit nicht, sie ist nur IWÖ Einzelmitgliedern und IWÖ Kollektivmitgliedern vorbehalten.

Abschließend zu betonen ist, daß einerseits der Preis dieses neuen Jagd und Waffen Rechtsschutzes mit € 18,00 pro Jahr geradezu ungewöhnlich gering gehalten ist. Vergleichbare Versicherungen im Ausland sind um ein vielfaches teurer. Eine gleichartige Versicherung in Österreich dürfte aber überhaupt nicht zu erhalten sein. Auch Mitglieder von Landesjagdverbänden (die in anderen Bereichen mit der Jagdkarte automatisch versichert sind) genießen einen Versicherungsschutz, wie es dieser Jagd und Waffen Rechtsschutz bietet, jedenfalls nicht. Die IWÖ tritt nicht als Konkurrent zu den Landesjagdverbänden auf, sondern versteht sich als Partner der Jäger und Landesjagdverbände. Die automatische Versicherung für Jagdkarteninhaber deckt nämlich gänzlich andere Bereiche ab, als der IWÖ Jagd und Waffen Rechtsschutz.

Alle Jäger und Waffenbesitzer und solche, die es noch werden wollen, werden daher herzlich eingeladen von der Möglichkeit des neuen IWÖ Jagd und Waffen Rechtsschutzes ausgiebigen Gebrauch zu machen. Das IWÖ Büro kann ab sofort kontaktiert werden, der Jagd und Waffen Rechtsschutz gilt dann ab 1.1.2009.

Prof. DI Mag. Andreas O. Rippel, Präsident der IWÖ

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