Wie die Leser der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es seit einiger Zeit große juristische Probleme rund um die Thematik der Wehrmachtsabnahmestempel. Laut noch unbestätigten Informationen soll es seitens der Justiz demnächst eine „Aktion scharf“ gegen diese historischen Gegenstände, vorzugsweise Waffen oder Zubehör, geben.
Der ehemalige Präsident und Ehrenmitglied der IWÖ, Univ.-Prof. i.R. Dr. Franz Császár ist gestern im 84. Lebensjahr verstorben ist.
In den IWÖ-Nachrichten habe ich bereits einige Male über die Wehrmachtsabnahmestempel und die Haltung der österreichischen Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu berichtet.
Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?
Eine spanische Einlaufflinte des Modells Gecado, Winnetou, Kindheitserinnerungen und Kritik… was hat dies miteinander zu tun?