Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen. . .
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EU-Kommissarin Malström plant eine Verschärfung des Waffenrechts.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Das Waffengesetz sieht an relativ vielen Stellen die Verpflichtung der Meldung von bestimmten Umständen an die Waffenbehörde vor.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Wie es sich in den letzten Tagen abgezeichnet hat, ist die letzte Fassung des Entwurfes der Änderungen zum Waffengesetz 1996 nunmehr zwischen den Koalitionsparteien abgesegnet.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
Abgesehen von der Registrierung und der Deaktivierung, die gesondert behandelt werden, bringt das WaffG 2010 noch einiges Neues. Ein paar Erleichterungen, aber auch ein paar heimtückische Verschärfungen. Und die haben es in sich.
Daß die Grünen nie Freunde des privaten liberalen Waffenbesitzes waren, obwohl mittlerweile ein – ehemaliger – Grüner als Bundespräsident nicht nur seine Liebe zu Österreich, sondern auch seine Liebe zur österreichischen Jägerschaft entdeckt hat, ist wohl jedem an legalen Schußwaffen Interessierten klar.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.
Das Innenministerium arbeitet nun rasch an der Waffengesetznovelle 2018 mit der auch die letzte EU-Waffenrechtsrichtlinie umgesetzt werden soll. Die IWÖ ist voll in dem Gesetzwerdungsprozeß miteinbezogen, wir kennen auch den neuesten Entwurf des Gesetzes.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.

