Aufnahmeantrag Download (.pdf-Datei)
Die Versicherungsbedingungen
Einzel- oder Kollektivmitglied?
Einzelmitglieder sind für eine obligate Prämie von € 22,– pro Jahr zuzüglich zu ihrem Mitgliedsbeitrag von € 27,– versichert. Der Gesamt-IWÖ-Beitrag pro Jahr incl. Versicherung beträgt also € 49,–. Kollektivmitglieder (d.h. Angehörige von Mitgliedsvereinen und –unternehmen) können sich für € 25,– pro Jahr einzeln versichern lassen (Aufnahmeantrag Waffengesetz-Rechtsschutz 2018).
Für Einzel- und Kollektivmitglieder besteht weiters die Möglichkeit, den Jagd und Waffen Rechtsschutz abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz umfaßt alle Risken rund um die Jagdkarte, Jagdreisen, sowie den An- und Verkauf von Schußwaffen und ist – auch für IWÖ-Einzelmitglieder – nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten!
Der Versicherungsschutz umfaßt:
a) Verwaltungs-Rechtsschutz in allen Instanzen
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des jeweiligen Mitglieds der IWÖ vor Verwaltungsbehörden in allen Instanzen einschl. des VwGH bzw. allenfalls des VfGH in verwaltungsrechtlichen Verfahren bezüglich
- des Waffenverbotes (§ 12),
- des vorläufigen Waffenverbots (§ 13),
- der Überprüfung der Verläßlichkeit sowie der Entziehung waffenrechtlicher Urkunden (§ 25
- Versichert sind weiters die Kosten waffenpsychologischer und psychiatrischer Gutachten in Zusammenhang mit der Abwehr behördlicher Auflagen bis max € 200,– und maximiert auf 1x pro Jahr.
b) Verwaltungs-Rechtsschutz ab dem Berufungsverfahren
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des jeweiligen Mitglieds der IWÖ vor Verwaltungsbehörden ab der zweiten Instanz (Berufungsverfahren) einschl. des VwGH bzw. allenfalls des VfGH in verwaltungsrechtlichen Verfahren bezüglich der Erweiterung von Waffenbesitzkarte (WBK) und der Ausstellung und Erweiterung des Waffenpasses (WP).
c) Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz
für die Kosten der Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Verwaltungsstrafrechtes in Zusammenhang mit dem § 51 WaffG.
Versicherungssumme und Wartezeit
Die Versicherungssumme beträgt € 50.000,– je Versicherungsfall. Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Maximalleistung für alle zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle. Der Rahmenvertrag läuft seit 1. Juli 2003. Alle IWÖ-Mitglieder, die am 30. Juni Mitglieder waren und ihren Beitrag entrichtet haben, sind ab diesem Zeitpunkt versichert. Der volle Versicherungsschutz greift allerdings ab diesem Zeitpunkt nur für den Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz, für alle anderen Risiken (also die Masse) zufolge der 3monatigen Wartezeit erst ab 1. Oktober 2003. Für während der Laufzeit des Vertrages neu zum Rahmenvertrag beigetretene Vertragspartner des Versicherungsnehmers (IWÖ-Einzelmitglieder oder Kollektivmitglieder, die sich einzelversichert haben) gilt eine dreimonatige Wartezeit ab Beitritt zum Rahmenvertrag. Im Verwaltungs-Straf-Rechtsschutz entfällt die Wartezeit.
In bestimmten Fällen wird nur der loco-Tarif ausbezahlt und ist ein Selbstbehalt von bis zu € 1.000,00 zu leisten.
Freie Anwaltswahl
Es besteht freie Anwaltswahl. Weil das Waffenrecht aber ein eher exotisches Rechtsgebiet ist, empfehlen wir die auf Waffenrecht spezialisierten Vertrauensanwälte der IWÖ. Eine aktuelle Liste finden Sie auf der IWÖ-Homepage unter Service -> IWÖ Vertrauensanwälte..
Was ist im Versicherungsfall zu tun?
Bei Eintreten eines Versicherungsfalles wenden Sie sich bitte sofort an das IWÖ-Büro, das vorweg eine formale und inhaltliche Vorprüfung durchführt (bestehende IWÖ-Mitgliedschaft, erfolgte Einzahlung von Mitgliedsbeitrag und Versicherungsprämie). Weiters, ob der Fall von den versicherten Risiken des Gruppenvertrages umfaßt ist. Der Versicherungsnehmer IWÖ leitet sodann die Schadensmeldung und das Beitrittsdatum der versicherten Person zum Rahmenvertrag an ZÜRICH weiter und empfiehlt dem Mitglied bei Bedarf unsere Vertrauensanwälte. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anwalt und Versicherung. Aufgrund der 14-tägigen Berufungsfristen ist im Versicherungsfall ein sofortiges Handeln geboten!