Nachdem uns der hinlänglich bekannte „Anlaßfall“ vom Juni 2025 vergangenen Herbst ein neues Waffengesetz beschert hat, obwohl bislang niemand untersucht hat ob da nicht massives Behördenversagen vorgelegen hat und man den „Anlaßfall“ nicht auch mit dem bislang bestehenden Waffengesetz hätte verhindern können, sind wir jetzt konfrontiert mit den „schärfsten Verschärfungen“…
im folgenden die Stellungnahme der IWÖ zum Verordnungsentwurf des BMI im original Wortlaut. Am Ende des Textes finden Sie auch ein Download-Link zum Originalschreiben als PDF:
Die IWÖ-Webseite war jahrzehntelang frei für alle zugänglich, die sich rund um aktuelle Entwicklungen sowie Historisches zum österreichischen Waffenrecht und damit zusammenhängende Entwicklungen informieren wollten. Um der IWÖ-Mitgliedschaft eine neue Qualität zu verleihen…
Daß uns Legalwaffenbesitzern nie viel Sympathie seitens der österreichischen Innenpolitik entgegengebracht wurde, ist ja kein Geheimnis. Man erinnere sich nur an die damals in der zweiten Republik bislang beispiellose Hetze gegen den privaten legalen Waffenbesitz in der Folge der beiden Amokläufe in Zöbern und Mauterndorf im Jahr 1997.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat seinen Runderlaß an die aktuellen Bestimmungen des Waffengesetzes angepaßt und damit lang erwartete Klarheit beim Umgang mit sogenannten „großen Magazinen“ (Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuß für Langwaffen bzw. mehr als 20 Schuß für Faustfeuerwaffen) geschaffen.
Knapp zwei Jahre ist es jetzt her, daß die Europäische Kommission strengere Regeln für Feuerwaffen geplant hat (wir berichteten darüber in den IWÖN 4/2024, Seite 16f) mit dem Resultat, daß wir jetzt mit den „schärfsten Verschärfungen“ im österreichischen Waffengesetz seit Beginn der zweiten Republik zu tun haben…


















