Wie die Leser der letzten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es jetzt eine neue Waffenfachmesse für Sportschützen und Behörden mit dem Schwerpunkt auf Waffen, Munition, Ausrüstung, sowie den rechtlichen Grundlagen rund um den legalen Waffenbesitz. Auch die IWÖ ist daher mit einem Info-Stand vertreten und informiert über aktuelle Entwicklungen zum Waffenrecht.
Im letzten Newsletter der IWÖ haben wir über ein neues Schreiben des Innenministeriums berichtet, wonach auch dann, wenn eine ganze Schußwaffe der Kategorie B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird, die Schußwaffe als ganze Schußwaffe zu registrieren ist.
In jedem Waffenpaß und in jeder Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schußwaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festgesetzt. Zusätzlich zu dieser festgesetzten Anzahl von Schußwaffen (und ohne spezielle ausdrückliche Bewilligung der Behörde) ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl…
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.