Entwurf zu „Messertrage-Verbotsgesetz“ liegt vor
Nachdem der Bundesminister für Inneres vor einigen Wochen die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hat, liegt nun ein entsprechender Entwurf mit der Bezeichnung „Messertrage-Verbotsgesetz“ vor.
Bis auf Ausnahmen ist das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.600,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert ist.
Nicht verboten ist der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern das Messer nicht griffbereit ist. Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schußwaffen führen dürfen (Waffenpaß oder Jagdkarte) sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Nicht relevant für das Verbot ist die Klingenlänge oder der Mechanismus. Damit dürfen beispielsweise auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für das „Stanley-Messer“. Selbst Messer zum Zerkleinern von Speisen dürften unter das Verbot fallen.
Ausnahmen sind nur für die Berufsausübung, die Zubereitung und den Verzehr von Speisen, Brauchtumspflege, historische Veranstaltungen oder Filmproduktionen vorgesehen.
Um es gleich vorwegzunehmen, das einzig Brauchbare an diesem neuen Gesetzesentwurf ist die Ausnahme für Inhaber von Waffenpässen, Waffenbesitzkarten und Jagdkarten. Der Rest des Gesetzes ist aber blanker politischer Aktionismus, der kein einziges Opfer einer Gewaltausübung verhindern wird.
Die politisch Verantwortlichen des Innenministeriums finden es zur Verhinderung von Straftaten nämlich tatsächlich tauglich, daß man ein Jausenmesser nur mehr nicht griffbereit (z.B. in einer verschlossenen Tasche) bei sich haben darf. Wenn man gerade die Speise zerkleinert, darf man es aber gerade noch aus dem Rucksack herausnehmen. Womöglich wenn man aber gerade ein Joghurt ißt, muß das Messer verwahrt werden, Joghurt schneidet man ja nicht.
Der Handwerker, der am Sonntag schnell seine Arbeitsjacke anzieht, dabei aber vergißt, daß er das Stanley-Messer von der Arbeit noch in der Tasche hat, ist sofort im verbotenen Bereich und kann erheblich bestraft werden. Auch der Schwammerlsucher, der am Weg in den Wald das Messer zum Schneiden der Pilze in der Hosentasche trägt, wird sofort bestraft.
Die Unsinnigkeiten, die dieses Gesetz produziert, sind nahezu uferlos und muß man den Herrn Bundesminister für Inneres (sagen Sie niemals Innenminister, denn das wäre nicht der korrekte Titel, seien Sie doch genau!) fragen, was er mit solchen Gesetzen verhindern möchte. Vielleicht die zahllosen Messerstechereien der Schwammerlsucher am Weg in den Wald zu den besten Schwammerlplätzen? Oder die schon legendären Duelle mit Stanley-Messern von Arbeitern am Nachhauseweg?
Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen.
Herzlichst Ihr
Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ