Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat seinen Runderlaß an die aktuellen Bestimmungen des Waffengesetzes angepaßt und damit lang erwartete Klarheit beim Umgang mit sogenannten „großen Magazinen“ (Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuß für Langwaffen bzw. mehr als 20 Schuß für Faustfeuerwaffen) geschaffen. . .

