Waffenpaß für Jäger?
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
Der „normale“ Jäger wird nach wie vor keinen Waffenpaß erhalten. Ein ausführlicher Artikel unseres Präsidenten dazu folgt.
Wie gesagt gilt diese Entscheidung nur für Jagdaufseher, der normale Jäger darf sich kaum Hoffnungen machen. Hier wäre eine politische Lösung erforderlich.