Das Innenministerium hat es zusammen mit den einzelnen Waffenbehörden mit tatkräftiger Hilfe geschafft. . .
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Eine unglaubliche Sauerei spielt sich seit Jahren ab: Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten bekommen keinen Waffenpaß mehr.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
IWÖ-Infostand auf der Revier und Wasser 2015, Graz
Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Gehörige Verwirrung hat ein Schreiben des NÖ Landesjagdverbandes gestiftet. Dieses Schreiben kommt jeweils im September eines jeden Jahres und fordert dazu auf zu bezahlen.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Allmählich bergreifen jetzt auch die Jäger, daß man ihnen den Waffenpaß wegnehmen wird. Wegschauen und schweigen hat nichts genützt und das BMI hat es bis zum Verwaltungsgerichtshof geschafft. Und der hat das bestätigt.
Nach den neuen Bestimmungen dürfen Jäger Schalldämpfer besitzen. Dürfen diese für die Ausübung der Jagd auch in andere EU-Staaten mitgenommen werden?
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Einige Jahre schrieb Rüdiger MARTIN im „St.Hubertus“ seine kritisch-humorige Glosse „Eingestochen“. Offenbar zu kritisch, daher wurde „Eingestochen“ mit Ende 2012 „abgestochen“. Doch auch künftig wird er sich – schonungslos und zynisch – mit Mißständen auseinandersetzen.
Kaum jemand mehr. Jäger nicht, Polizisten nicht, Justizwache nicht und Bundesheer auch nicht. Wer ansucht, bekommt keinen Paß sondern eine Ablehnung
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
In letzter Zeit erreichten die IWÖ einige Anfragen dahingehend, ob Jagdkarteninhaber einen „Waffenführerschein“ vorlegen müssen oder nicht.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?

