Das Innenministerium hat es zusammen mit den einzelnen Waffenbehörden mit tatkräftiger Hilfe geschafft. . .
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In letzter Zeit erreichten die IWÖ einige Anfragen dahingehend, ob Jagdkarteninhaber einen „Waffenführerschein“ vorlegen müssen oder nicht.
Am 7.10. haben die NÖN ein Interview mit dem Herrn Bezirksjägermeister Erhard Brandstetter veröffentlicht und das hat unter den Jägern und sonstigen Waffenbesitzern einige Aufregung verursacht. Die IWÖ richtete daher einen offenen Brief an LJM Josef Pröll.
Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall
Nach den neuen Bestimmungen dürfen Jäger Schalldämpfer besitzen. Dürfen diese für die Ausübung der Jagd auch in andere EU-Staaten mitgenommen werden?
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
IWÖ-Infostand auf der Revier und Wasser 2015, Graz
Es geht um das Thema Blei. Pulver und Blei – zwei Begriffe, die seit Jahrhunderten miteinander verbunden sind.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Allmählich bergreifen jetzt auch die Jäger, daß man ihnen den Waffenpaß wegnehmen wird. Wegschauen und schweigen hat nichts genützt und das BMI hat es bis zum Verwaltungsgerichtshof geschafft. Und der hat das bestätigt.
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
Seit einigen Jahren blockieren unsere Waffenbehörden: keine Waffenpässe mehr für Polizisten. Und das Ganze ist von den Verwaltungsgerichten inzwischen abgesegnet und zementiert. Das gilt natürlich auch für andere Exekutivbeamte. Denn auch Soldaten und Justizwachebeamte kriegen keinen Waffenpaß mehr, Jäger übrigens auch nicht. Ein Skandal.

