Das Innenministerium hat es zusammen mit den einzelnen Waffenbehörden mit tatkräftiger Hilfe geschafft. . .
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Einige Jahre schrieb Rüdiger MARTIN im „St.Hubertus“ seine kritisch-humorige Glosse „Eingestochen“. Offenbar zu kritisch, daher wurde „Eingestochen“ mit Ende 2012 „abgestochen“. Doch auch künftig wird er sich – schonungslos und zynisch – mit Mißständen auseinandersetzen.
Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
Kaum jemand mehr. Jäger nicht, Polizisten nicht, Justizwache nicht und Bundesheer auch nicht. Wer ansucht, bekommt keinen Paß sondern eine Ablehnung
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Es geht um das Thema Blei. Pulver und Blei – zwei Begriffe, die seit Jahrhunderten miteinander verbunden sind.
Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall
Eine unglaubliche Sauerei spielt sich seit Jahren ab: Polizisten, Justizwachebeamte und Soldaten bekommen keinen Waffenpaß mehr.
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
Am 7.10. haben die NÖN ein Interview mit dem Herrn Bezirksjägermeister Erhard Brandstetter veröffentlicht und das hat unter den Jägern und sonstigen Waffenbesitzern einige Aufregung verursacht. Die IWÖ richtete daher einen offenen Brief an LJM Josef Pröll.
IWÖ-Infostand auf der Revier und Wasser 2015, Graz
Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger.
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