Keine Kontrolle der C- und D-Waffen! Jetzt ist es amtlich!
Die Unsitte mancher Behörden, bei der Verwahrungskontrolle auch die C und D-Waffen zu kontrollieren, sogar manchmal zu fotografieren, ist endlich abgestellt
Wir haben es immer gewußt und haben es auch immer gesagt. Laut Gesetz ist die Kontrolle der C- und D-Waffen nicht rechtmäßig. Auch dann nicht, wenn die kontrollierenden Beamten eine Liste mithaben, wo diese Waffen draufstehen.
Kundige Waffenbehörden haben das auch nie verlangt, dennoch ist es passiert. So nach dem Motto: Wenn man sich’s gefallen läßt . . .
Wir wollten das aber genau wissen und jetzt haben wir das Schwarz auf Weiß: Keine Kontrollen! Wenn es dennoch gemacht wird, ist das Amtsmißbrauch. Eindeutig.
Die Anfragebeantwortung: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/04/imfname_379916.pdf
Sollte das jetzt immer noch passieren, einfach die IWÖ-Nachrichten herzeigen. Das hilft zuverlässig!
Kommentar:
Manchmal hilft die Intervention der IWÖ und manchmal hilft es auch, wenn man verständige Politiker im Parlament sitzen hat, die an der Sache interessiert sind. Die Anfrage an das BMI ist ein Musterbeispiel dafür, wie es gehen kann und wie es gehen soll, wenn die Waffenbehörden gegen das Gesetz handeln. Die Frau Minister konnte nicht anders, als unserer Rechtsansicht beizupflichten. Ob es ihr sehr schwer gefallen ist, können wir nicht sagen.
Jedenfalls. Eine Sache ist geklärt und unser Dank geht an alle, die sich hier bemüht haben. Der alte Spruch bewahrheitet sich:
„Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!“
RA DI Mag. Andreas O. Rippel