Der legale private Waffenbesitz in Österreich: Ein Auslaufmodell!

Der legale private Waffenbesitz in Österreich: Ein Auslaufmodell? – so lautete die Überschrift des IWÖ-Newsletters vom 7. August 2025. Damas hatten wir noch das Fragezeichen am Ende des Satzes, jetzt, knapp ein Monat später, hat sich das Satzzeichen geändert, sonst – leider – nichts.
Um es gleich vorwegzunehmen: Der neue Entwurf zum Waffengesetz, der uns vorliegt und den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten, ist der Nahezu-Supergau für den privaten legalen Waffenbesitz. Zitiert sei an dieser Stelle der Sicherheitssprecher der SPÖ Maximilian Köllner „Wir bringen heute die größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen [des Waffengesetzes] auf den Weg“ und damit trifft er die Sachlage genau: Seit Bestehen der Zweiten Republik gab es keinen konzentrierten massiveren Eingriff in die Rechte der Legalwaffenbesitzer. Die Regierungsparteien kommen der Totalentwaffnung immer näher und verkennen völlig, daß Totalentwaffnungen ein Merkmal von diktatorischen Regimen sind.
Aber mit welcher Begründung? Wir Legalwaffenbesitzer sind von der österreichischen Innenpolitik in den vergangenen Jahrzehnten immer mit Skepsis beäugt worden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Politik dieses elementare Bürgerrecht, das ein Teil des Rechtes auf Leben ist, am liebsten gleich ganz abschaffen möchte. Vielleicht fehlte es bislang nur am passenden Anlaß, der nun mit der Wahnsinnstat in der Schule in Graz vergangenen Juni fast wie gerufen gekommen ist.
Wie schon einige Male in unseren Publikationen ausgeführt, sollen deswegen jahrzehntelag bewährte Regeln mit einem Federstrich über Bord geworfen und hunderttausende österreichische Staatsbürger quasi zu Kriminellen erklärt werden, nur weil sie Schießsport betreiben, Waffen sammeln oder Schußwaffen zur Selbstverteidigung bereit halten. Auf unsere Fragen, die wir unlängst an die drei Regierungsparteien diesbezüglich geschickt haben, wurde inhaltlich leider in keiner Weise eingegangen – siehe dazu die aktuelle Ausgabe der IWÖ-Nachrichten – weshalb wir alle jetzt mit dem Rücken zur Wand stehen. Immerhin hat uns heute wieder Servus TV kontaktiert und in einem Interview die Meinung der IWÖ zu den geplanten Verschärfungen eingeholt. Wie weit man es hören wird, werden wir sehen.
Jetzt kurz zu den geplanten Details:
- Für den Erwerb und Besitz von Schußwaffen der Kategorie C benötigt man künftig eine Waffenbesitzkarte (Waffenpaß), weiters wird die Abkühlphase bei erstmaligem Erwerb auf 4 Wochen statt bisher 3 Tage verlängert. Mindestalter: 21 Jahre.
- Für die Erlangung eines Waffenbesitzdokumentes für Schußwaffen der Kategorie B gilt nun die Vollendung des 25. Lebensjahres als Voraussetzung.
- Für Neuantragsteller von WBK und Waffenpaß (ausgenommen Antragsteller, die bereits Inhaber eines anderen Waffenbesitzdokumentes sind) gilt nun eine Befristung auf 5 Jahre, danach soll eine erneuerte Verläßlichkeitsüberprüfung, etc. erfolgen.
- Das psychologische Gutachten für die Ausstellung von Waffenbesitzdokumenten wird deutlich erweitert.
- Wird bei der Überlassung von Schußwaffen aller Kategorien auch Eigentum übertragen, soll das künftig nur unter Einbindung eines Waffenhändlers möglich sein (auch bei Altbesitz nach jahrzehntelangem Besitz einer WBK!!).
- Weiters hat die Meldung des Übertrags unverzüglich zu erfolgen, die 6 Wochen-Frist entfällt.
- Alle Griffstücke werden zu wesentlichen Waffenbestandteilen.
- Die Polizei erhält umfangreiche Durchsuchungsermächtigungen von Menschen und Fahrzeugen (ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, sondern jeder einzelne Polizist kann nach eigenem Ermessen unmittelbar vor Ort durchsuchen).
- Der Entwurf enthält weiters unzählige Detailänderungen, die allesamt mit der Anlaßtat in Graz nichts zu tun haben, die aber den legalen Waffenbesitz möglichst unattraktiv machen sollen.
Soweit die kurze Zusammenfassung.
Wir, die IWÖ, gehen aber darüber hinaus und veröffentlichen den gesamten Entwurf. Dies ist noch kein öffentlicher Entwurf, die IWÖ wird aber offiziell eingeladen sein nach der offiziellen Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben.
Sobald wir weitere Informationen für Sie haben, werden wir umgehend wieder berichten!
Ihr
DI Mag. Andreas Rippel
Präsident