Scroll Top
IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Licht am Ende des Gesetzgebungsverfahrens – zumindest für den Schießsport

Die Turbulenzen der letzten Monate im Zusammenhang mit der Bluttat von Graz, die als Aufhänger für die bereits seit letztem Herbst geplante, von Brüssel ausgehende Verschärfung des Österreichischen Waffengesetzes diente – vgl. dazu das mehr als deutliche Mandatsschreiben von Ursula von der Leyen an Magnus Brunner (Bericht dazu in den IWÖ-Nachrichten 4/2024, Seite 16f.) – hat zu einer derart beispiellosen Verunsicherung innerhalb der innerstaatlichen Legalwaffenszene geführt, daß man sich sogar schon im benachbarten Ausland Sorgen macht, daß diese in der zweiten Republik bislang beispiellose Hetze gegen die Legalwaffenbesitzer über die Staatsgrenzen Österreichs schwappt.

Ausdehnung der Abkühlphase für den Erwerb von Schußwaffen der Kategorie C (klassische Jagdgewehre wie Büchsen und Flinten) sowie Waffenbesitzdokumente auch für diese Kategorie, die Anhebung des Bewilligungsalters für alle Waffenbesitzdokumente oder auch die ausufernde Untersuchungskompetenz für Exekutivorgane (wir analysierten die geplanten Änderungen, soweit das in der kurzen Begutachtungsfrist möglich war, ausführlich in unserer Stellungnahme) sind nur einige geplante Details im unlängst vom Nationalrat beschlossenen Waffengesetz. Die Änderungen haben mit der oben erwähnten Bluttat größtenteils genau so viel zu tun, wie ein Pedant mit einer Messiewohnung.

Einfacher wäre es gewesen, man hätte das bestehende, über Jahrzehnte bewährte Waffengesetz einfach nur entsprechend korrekt angewendet. Die hinlänglich bekannte Bluttat wäre mit größter Wahrscheinlichkeit – zumindest mit einer legalen Waffe – zu verhindern gewesen.

Anscheinend haben unsere Bemühungen im Gesetzgebungsverfahren aber doch noch etwas zum Guten verändert: Kurz vor Beschlußfassung am 23.09.2025 wurde noch ein Abänderungsantrag  eingebracht, in dem das Ausstellungsalter von Waffenbesitzdokumenten für Sportschützen für Schußwaffen der Kategorie C mit 18 festgesetzt wird und für Kategorie B bei 21 Jahren bleibt. Hier hat man sich also doch unsere und die von den Sportschützenverbänden bzw. -vereinen eingebrachten Stellungnahmen zu Herzen genommen.

Wie weit es uns gelingt auch für Waffensammler bzw. Legalwaffenbesitzer, die ihre Schußwaffen zur Selbstverteidigung bereithalten wollen, ähnliche Erfolge zu erzielen, ist bislang noch unsicher, wir sind allerdings „guter Hoffnung“ diesbezüglich auch noch eine positive Entwicklung im Rahmen der wichtigen Waffengesetzverordnungen herbeiführen zu können, zumal uns zugesagt wurde, daß der inhaltliche Austausch mit der IWÖ ein wichtiges Anliegen ist und gehofft wird, daß der Weg weiterhin gemeinsam gegangen wird. Wir werden so wie in der Vergangenheit weiterhin gesprächsbereit sein und uns in den Prozeß einbringen.

Wir werden Sie, geschätzte Leserschaft, jedenfalls auf dem Laufenden halten.

Ihr
DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ

Consent Management Platform von Real Cookie Banner