Skip to main content Scroll Top
IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

IWÖ Nachrichten 4-2025 – Editorial

SEHR GEEHRTE MITGLIEDER DER IWÖ,
SEHR GEEHRTE LESER UNSERER IWÖ-NACHRICHTEN,
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu, Adventmärkte und Weihnachtsschmuck in den Geschäften und Straßen geben schon einen Ausblick auf den kommenden Weihnachtsfrieden und das neue Jahr 2026. Unsere Politiker lassen sich feiern und verkünden Heilsbotschaften, aber nicht für uns Legalwaffenbesitzer! Als solcher fühlt man sich schmerzlich erinnert an Winston Churchill: uns erwartet 2026 nichts als „Schweiß, Blut und Tränen“.

Obwohl erst ein geringer Teil des neuen Waffengesetzes seit 1. November 2025 in Kraft ist, spüren manche Mitglieder der Legalwaffenszene schon das aufziehende Unheil: die verlängerte Abkühlphase wirkt zwar zunächst harmlos, vor allem verglichen mit dem restlichen Regelwerk, hat aber insofern seine Tücken, als jetzt Privatverkäufe über den Waffenhandel abzuwickeln sind, außer man hat einen Waffenpaß. Heftiger ist da schon die erweiterte Auskunftspflicht bei Untauglichkeit. Bei uns häufen sich mittlerweile die Beschwerden bzw. Hin-weise, daß bei Untauglichkeit der Antragsteller auf Erweiterung oder eines zusätzlichen Waffenpasses zu einer bereits bestehenden WBK den Bescheid der Stellungskommission beizubringen hat, auch wenn die Musterung schon Jahrzehnte zurückliegt. Weiters scheinen die Waffenbehörden nun Ihre Kompetenz hinsichtlich Einblick in Gerichtsakten stark auszuweiten, selbst wenn eine rechtskräftig verhängte gerichtliche Strafe bereits getilgt ist. Abgesehen vom Datenschutz wäre diese Praxis insbesondere im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltentrennung gem. Art. 94 B-VG verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.

Wir haben – auch hinsichtlich des restlichen bislang noch nicht in Kraft getretenen Regelwerkes  – innerhalb der vom Gesetzgeber äußerst kurz bemessenen Begutachtungsfrist dazu eine Stellungnahme eingebracht, nachzulesen in Ausgabe 3/2025 der IWÖ-Nachrichten, die die erwähnten Neuerungen – soweit als es uns in dieser kurzen Frist eben möglich war – genau beleuchtet hat. Konterkariert wird auch die durch die Waffengesetznovelle 2019 eingeführte sinnvolle erleichterte Erweiterung gem. § 23 Absatz 2 WaffG: die Fünfjahresfrist beginnt laut der aktuellen Novelle erst mit der unbefristeten Ausstellung des Waffenbesitzdokumentes, also für Sportschützen frühestens ab dem sechsundzwanzigsten und für alle anderen WBK-Inhaber ab dem dreißigsten Lebensjahr. Einhergehend mit den erweiterten Testverfahren werden auch die Preise für die sog. „Psycho-Tests“ angehoben. Wann das sein wird, ist noch nicht bekannt, wird aber spätestens mit in Krafttreten des neuen Waffengesetzes sein. Sobald das neue Waffengesetz tatsächlich in Kraft treten wird, werden wir dann noch ausführlicher dazu in den IWÖ-Nachrichten berichten.

REDAKTIONS-HIGHLIGHTS


INTERVIEW MIT LINDY COOPER
Eine Insiderin zum privaten legalen Waffenbesitz



WAFFENGESCHICHTE

Einige interessante Walther PPK



PANAMERICANA

Die USA, Kanada und die Waffengesetze

Ich möchte aber noch einmal deutlich darauf hinweisen, daß die meisten Teile des neuen Waffengesetzes noch nicht in Kraft sind. Zusätzlich ist auch noch nicht die neue Waffengesetz-Verordnung erlassen. Für die Legalwaffenbesitzer ist aber das Zusammenwirken von Waffengesetz und Durchführungsverordnung(en) von entscheidender Bedeutung. Da eben die Verordnung noch fehlt, sind detaillierte Informationen zum derzeitigen Zeitpunkt Spekulation oder bestenfalls eine Vermutung. Wir von der IWÖ möchten nur wirklich gesicherte Informationen publizieren, sodaß wir mit Details noch etwas zuwarten.

Ganz besonders gefreut hat es mich, daß es uns gelungen ist zu Frau Lindy Cooper-Wisdom einen engen Kontakt herzu-stellen. Lindy Cooper ist die jüngste Tochter von Colonel Jeff Cooper, dem wohl prominentesten Schießtrainer der internationalen Sportschützenszene. Frau Cooper hat uns für die IWÖ-Nachrichten ein Interview gegeben, das in dieser Ausgabe zu lesen ist mit äußerst interessanten Ansichten einer „Insiderin“ der Legalwaffencommunity.

Einen weiteren Einblick in den amerikanischen Kontinent gibt uns diesmal Dr. Norbert Mosch, der mit seiner Gattin per Motorrad ebendort von Nord nach Süd – bei Erscheinen dieser Ausgabe wahrscheinlich immer noch – unterwegs ist und von „on the road“ nicht minder interessante Dinge zu berichten hat.

Unter anderem noch in dieser Ausgabe der IWÖ-Nachrichten enthalten ist ein äußerst profunder Artikel von Dr. Peter Paulsen über Walther PP-Pistolen und ein Artikel unseres Vorstandsmitgliedes Gunter Hick, der die Geschichte und Entwicklung des Glock-Logos beleuchtet.

Abschließend möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, daß wir wieder auf der Hohen Jagd 2026 – Näheres noch dazu im Blattinneren – wieder mit einen selbstfinanzierten Infostand vertreten sind. Wer möchte kann uns, wie auch die Jahre zuvor, besuchen, Fragen stellen, uns loben, kritisieren oder einfach nur plaudern – wir freuen uns über jeden Besucher!
In diesem Sinne wünsche ich allen Unterstützern der IWÖ und natürlich unseren Mitgliedern besinnliche Weihnachten, alles Gute im Jahr 2026 und möge die Prognose von Winston Churchill nicht zu gravierend ausfallen.

Ihr RA DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ

Hier gehts zu den IWÖ-Nachrichten 4-2025

Consent Management Platform von Real Cookie Banner