Parallel zum Waffengesetz wurde auch das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz novelliert. Die Kennzeichnungspflicht wurde dadurch auf wesentliche Einzelteile von Schußwaffen ausgeweitet, weshalb jetzt auch Schußwaffen bzw. wesentliche Bestandteile von Schußwaffen erfaßt sind, die seit dem 14. September 2018. . .

