Nachdem uns der hinlänglich bekannte „Anlaßfall“ vom Juni 2025 vergangenen Herbst ein neues Waffengesetz beschert hat, obwohl bislang niemand untersucht hat ob da nicht massives Behördenversagen vorgelegen hat und man den „Anlaßfall“ nicht auch mit dem bislang bestehenden Waffengesetz hätte verhindern können, sind wir jetzt konfrontiert mit den „schärfsten Verschärfungen. . .

