Die Europäische Union – konkret: die EU-Kommission – will das Waffenrecht verschärfen und nimmt dabei den unbescholtenen und rechtschaffenen Bürger und Waffenbesitzer ins Visier.
IWÖ
Leider war unsere Zeitung schon fertig, da hat der Baumeister Lugner gerade noch um seine Unterstützungserklärungen gekämpft. Er hat es geschafft – gratuliere – und das konnten wir noch in die Zeitung bringen.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien behebt das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich mit dem das Sportschießen verhindert werden sollte.
Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.
Bewaffneter Selbstschutz ist die beste Lösung gegen Terroristen und andere Kriminelle – Grüne sollen vor ihrer eigenen Türe kehren
Es ging um die Ängste der Frauen, die sich vor Kriminalität fürchten und die von der Politik im Stich gelassen werden. Der Saal war voll, das Interesse der Medien war groß.
Die Entwaffnungspläne der EU werden bei dieser Pressekonferenz entlarvt als Kampf gegen die legalen Waffenbesitzer. Bürokratie ohne Ende, Ende der Freiheit und freie Bahn für den Terrorismus – das ist die Politik der EU. Dagegen gilt es Widerstand zu leisten.
„Es sind beunruhigende Bilder, die Anrainer in der Mödlinger City heraufbeschwören. Von Männern, die mit Waffen ausgestattet durch die Fußgängerzone ziehen – bis vielleicht ein Schuß fällt.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.

