Der Verwaltungsgerichtshof in Wien behebt das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich mit dem das Sportschießen verhindert werden sollte.
Nachrichten
Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.
„Es sind beunruhigende Bilder, die Anrainer in der Mödlinger City heraufbeschwören. Von Männern, die mit Waffen ausgestattet durch die Fußgängerzone ziehen – bis vielleicht ein Schuß fällt.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
Bloß wenige Tage nach den Terroranschlägen von Paris ist die EU-Kommission mit neuen Entwaffnungsplänen für Legalwaffenbesitzer auf den Plan getreten.
Mit einer folgenschweren Entscheidung versucht das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich das Sportschießen zu verhindern.
Unser Titelbild zeigt zwei bewaffnete Frauen. Fesch. Das soll aber nicht nur ein Blickfang sein…
Leider ist es schon wieder geschehen – wir haben einen Mitstreiter zu beklagen: Hermann Suter von proTEll hat uns verlassen. Er ist überraschend für uns alle gestorben. Ein schwerer Verlust. Das Wort „unersetzlich“ wird uns hier besonders schmerzlich bewußt.
Allmählich bergreifen jetzt auch die Jäger, daß man ihnen den Waffenpaß wegnehmen wird. Wegschauen und schweigen hat nichts genützt und das BMI hat es bis zum Verwaltungsgerichtshof geschafft. Und der hat das bestätigt.
Politische Vernunft gegen politische Dummheit. Wer hier in Österreich die Oberhand gewinnt, kann man sich ausmalen und so ist es auch geschehen.