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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Das neue Waffengesetz geht in Begutachtung

Jetzt ist es amtlich: Es gibt nun offiziell einen Entwurf für ein neues Waffengesetz und die IWÖ wurde eingeladen eine Stellungnahme dazu abzugeben. Wir werden eine solche natürlich vorbereiten, obwohl wir wenig Hoffnung haben, daß unsere Argumente und Anregungen auf offene Ohren bei den politischen Entscheidungsträgern stoßen. Die für uns alle katastrophale Bluttat wird wohl nun zum Anlaß genommen, die schon längst erhofften und zumindest innerlich geplanten Verschärfungen im Waffengesetz in Windeseile durchzuboxen.

Man will es natürlich nicht hören, aber das bestehende Gesetz wäre rechtskonform zu vollziehen gewesen und dann wäre es mit höherer Wahrscheinlich zu der Bluttat nicht mit einer legalen Waffe gekommen. Die Bluttat an sich wäre unter den gegebenen Verhältnissen wahrscheinlich überhaupt nicht zu verhindern gewesen.

Nachfolgend zur Information die Einladung zur Stellungnahme an die IWÖ seitens der Parlamentsdirektion:

An
IWÖ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich)
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat im Zuge der Vorberatungen über

Waffengesetz 1996 (372/A)
in seiner heutigen Sitzung den Beschluss gefasst, eine Stellungnahme zum Antrag 372/A sowie dem eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrag von Ihnen einzuholen.
Hievon beehrt sich die Parlamentsdirektion auftragsgemäß Mitteilung zu machen. Zudem hat der Ausschuss einstimmig eine Frist zur Übermittlung der Stellungnahme gesetzt. Es wird daher ersucht, Ihre Stellungnahme entsprechend diesem Beschluss bis 16. September 2025 zu übermitteln.
…….

Für die Parlamentsdirektion:
Dr. Philipp Neuhauser, LL.M
1.3 – Ausschussangelegenheiten und parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Sobald wir unsere Stellungnahme dazu verfaßt haben, werden wir diese natürlich auch wieder auf unserer Webseite und per Newsletter publizieren und möchten dazu anregen unsere Argumente gegen dieses geplante neue Waffengesetz auch individuell einzubringen. Die Möglichkeit dazu werden wir dann auch bekanntgeben.

Ihr
RA Mag. Andreas Rippel
Präsident

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