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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Offener Brief der IWÖ

Anläßlich der jüngsten Bluttat in Wien Leopoldstadt möchten wir im Namen aller Legalwaffenbesitzer Österreichs noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, daß die geplante massive Verschärfung des Waffengesetzes meilenweit am Problem vorbei geht.

Wie soll beispielsweise die drastische Anhebung des Erwerbsalters für Waffenbesitzdokumente oder auch die Ausdehnung der sogenannten Abkühlphase für den Erwerb von klassischen Jagdgewehren Bluttaten verhindern, die mit illegal erworbenen Schußwaffen verübt werden? Weiters ist der Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund überproportional hoch, ein Umstand, der auch beim Attentäter von Graz – siehe dazu die damaligen Medienberichte – bislang nicht aufgeklärt ist. Ist auch dafür ein strengeres Waffengesetz die Lösung?

Die Politik scheint hier keine adäquaten Antworten zu haben, deshalb hat man sich die Legalwaffenbesitzer als Bauernopfer ausgesucht. Schon im Sommer haben wir darauf hingewiesen, daß aufgrund einer einzelnen Bluttat jahrzehntelang bewährte Regelungen quasi über Nacht aufgehoben und hunderttausende unbescholtene österreichische Staatsbürger de facto kriminalisiert werden, was demokratiepolitisch mehr als bedenklich ist, abgesehen davon, daß selbst das strengste Waffengesetz die Bluttat von Graz nicht verhindert hätte. Erst recht nicht die die Todesschüsse von Traiskirchen vom Sonntag, dem 13. Juli, die mit einer illegalen Schußwaffe (!) von einer Person mit Waffenverbot (!) verübt wurden, wie auch jetzt die Bluttat in Wien Leopoldstadt, die ebenso mit einer illegalen Faustfeuerwaffe von einer Person mit Waffenverbot begangen wurde.

Deshalb fordern wir von den Regierungsparteien vor Beschlußfassung des neuen Waffengesetzes noch einmal die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwiefern handelt es sich bei der geplanten Novellierung zum Waffengesetz um eine Anlaßgesetzgebung?
  2. Ist es nicht ein Fehler vom Einzelfall – so tragisch er auch sein mag – auf die Grundgesamtheit der legalen Waffenbesitzer und jener, die es noch werden wollen, zu schließen?
  3. Inwieweit ist diese rasche Reaktion der Regierung lediglich durch medialen Druck entstanden, weil bis dato die geltenden Gesetze voll ausreichend waren und sich empirisch belegt jahrzehntelang bewährt haben?
  4. Ist es nicht ein Fehler, wegen eines Einzelfalls bewährte Regelungen zu ändern?
  5. Woraus erschließt sich die besondere Gefährlichkeit von Sportschützen, Waffensammlern und bloßen Legalwaffenbesitzern, die Ihre Waffen zur Selbstverteidigung bereithalten wollen gegenüber Jägern?
  6. Wird es eine transparente und öffentlich zugängliche Aufarbeitung des Falles geben, wie es dem Attentäter von Graz möglich war, zu einem Waffenbesitzdokument (WBK) zu kommen? Wird dessen Hintergrund – insbesondere im Hinblick auf Medikamenteneinnahme, Krankenakte, social media-Profile bzw. sonstige digitale Spuren – entsprechend medial aufgearbeitet?
  7. Gibt es beim Attentäter von Graz einen Migrationshintergrund, was war der Grund für seinen in den Medien kolportierten halbjährlichen Auslandsaufenthalt?
  8. Wer kann garantieren, daß die geplanten neuen Maßnahmen (Verschärfungen) überhaupt zu einer Verbesserung führen, vor allem im Hinblick auf illegale Schußwaffen?

Insbesondere Punkt 8 ist besonders brisant im Hinblick auf den Anschlag der Dreierampel auf den privaten legalen Waffenbesitz in Österreich. Wenn das geplante strengere Waffengesetz – wie die SPÖ durchaus zutreffend angibt, sogar das strengste seit Bestehen der zweiten Republik – die Lösung für die Verhinderung von Straftaten mit illegalen Schußwaffen ist, wird es der Politik ja nicht schwer fallen, dazu entsprechende Antworten zu geben.

DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ

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