Wenn jemand nur einen Platz im Dokument hat:
Erweiterung wird beantragt auf insgesamt 5 genehmigungspflichtige Waffen.
Zunächst wird beantragt die Erweiterung des Regelbesitzes auf 2 genehmigungspflichtige Waffen. Hiefür ist eine Rechtfertigung erbracht. Gemäß § 23 Abs. 2 WaffG hätte schon bei der Ausstellung der WBK die Anzahl mit 2 festgesetzt werden müssen. Hinsichtlich der Erweiterung um … wird folgende Rechtfertigung glaubhaft gemacht: Sportschießen (Vereinsmitgliedschaft, regelmäßiger Besuch eine Schießstätte, Teilnahme an Bewerben). Es wird darauf hingewiesen, daß § 23 Abs. 2 WaffG nur die „Glaubhaftmachung“ einer Rechtfertigung verlangt. Darüber hinausgehende Beweise sind nicht erforderlich.
Als Rechtfertigung für die Erweiterung führe ich an Sammlertätigkeit auch für Kat. B-Waffen. Mein Sammelgebiet lautet … (zb Ordonnanzpistolen etc.). Ich erkläre, daß ich mit dem Sammelgebiet vertraut bin, Fachliteratur besitze (Beispiele!) und bisher bereits Sammlertätigkeit ausgeübt habe (Gebiet!).
Erweiterung nach § 23 Abs.2b WaffG
Ansuchen an die Waffenbehörde (schriftlich) die örtlich zuständig ist.
Ich XXXXX geb, XXXXX wohnhaft XXXXX besitze eine WBK mit der Nummer XXXXX, ausgestellt am XXXXX (Waffenpaß Nr. XXX, ausgestellt am XXXXX), also seit weit mehr als fünf Jahren.
Auf diesem Waffendokument sind 2 Waffen der Kategorie B eingetragen. Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.
Ich beantrage hiermit die Erweiterung meiner WBK um zwei Stück auf insgesamt vier Stück.
Zu meiner Rechtfertigung beziehe ich mich auf den § 23 WaffG, der im Absatz 2 b folgendes ausführt:
Absatz 2b: Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Die Voraussetzungen des Absatzes 2b erfülle ich zur Gänze und zwar:
– Seit der letzten Festsetzung der Anzahl sind mehr als fünf Jahre vergangen
– Ich habe keinerlei Übertretungen des Waffengesetzes begangen
– Für die sichere Verwahrung habe ich Vorsorge getroffen. Ich besitze zu diesem Zweck einen Waffenschrank der Marke XXXXXX, der mehr als fünf Waffen der Kategorie B sicher aufnehmen kann. Von diesem Waffenschrank lege ich ein Foto zum Akt.
Ich übe den Schießsport aus und bin bei einem Schützenverein Mitglied. Auch einen Mitgliedsausweis lege ich in Kopie zum Akt (Beilage XXXXX)
Da ich somit alle Voraussetzungen für die Erweiterung erfülle, beantrage ich, mir die beantragte Erweiterung zu genehmigen und meine WBK entsprechend zu erweitern.
Datum
Unterschrift
Eingeschrieben schicken oder persönlich abgeben, Bestätigung verlangen
Für den Fall daß die Behörde den Antrag nicht annehmen sollte oder behauptet, er würde abgelehnt werden, muß man den Antrag schriftlich einbringen und einen ablehnenden Bescheid verlangen. Dagegen wird mit unserer Rechtsschutzversicherung Berufung erhoben. Achtung: Berufungsfrist 14 Tage – rasche Verständigung des IWÖ-Büros ist erforderlich!
PS: sollten Unklarheiten bestehen, wird ein kurzes mail an das IWÖ-Büro (iwoe@iwoe.at) erbeten.