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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Tötungsdelikte mit Messern – Allheilmittel Messerverbote?

Man muß nicht ein besonders aufmerksamer Zeitungsleser sein, um feststellen zu können, daß die Tötungsdelikte mit Messern stark angestiegen sind. Nach einem Bericht der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat es in Niederösterreich noch nie so viele Tötungsdelikte gegeben wie im Jahr 2019. Besonders auffällig sei dabei der Anstieg der Tötungsdelikte mit einem Messer als Tatwaffe. Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wären 2019 16 Tötungsdelikte zu verzeichnen gewesen, wobei bei 11 Messer verwendet worden seien.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt präsentierte diese Zahlen öffentlichkeitswirksam und es erfolgten darauf gleich verschiedenste Presseberichte im ORF, in der Kronen Zeitung, im Kurier, etc.

Die Staatsanwaltschaft wußte auch gleich den Grund für den Anstieg der Tötungsdelikte mit Messern, es sei nämlich die Hemmschwelle für den Einsatz von Messern in Konfliktsituationen gesunken. Oh, wie überraschend ist dieser Schluß doch, vielleicht könnte man ihn sogar noch erweitern: Es ist einfach die Hemmschwelle für die Tötung von anderen Menschen in Konfliktsituationen gesunken.

„Erfreulicherweise“ hat die Staatsanwaltschaft auch gleich die Lösung für das Problem dieser Tötungsdelikte bei der Hand: „Das Messer wird als Tatwaffe nicht nur bei häuslichen Streitereien verwendet, wo es quasi griffbereit ist“, so die Staatsanwaltschaft, sondern in bestimmten Milieus wird es auch außerhalb des Haushalts, etwa in der Arbeitsstätte mitgeführt: „Da ist es bei einem Konflikt gleich bei der Hand und steht leichter zur Verfügung“. Dazu komme nach der Staatsanwaltschaft, daß die rechtliche Lage problematisch sei. Denn ein Messer, egal ob Klappmesser oder Küchenmesser, gilt als Gebrauchsgegenstand und fällt nicht unter den Waffenbegriff des Waffengesetzes. „Das führt dazu, daß es sein kann, daß jemand, über den ein Waffenverbot verhängt worden ist, ein Messer mitführen darf, sofern es nicht unter den Waffenbegriff fällt, also etwa ein großes Küchenmesser“, kritisiert die Staatsanwaltschaft.

Getreu dem Motto, wir verbieten einfach alles, dann wird schon alles gut werden präsentiert die Staatsanwaltschaft als Lösungsansatz eine gesetzliche Regelung in Anlehnung an das deutsche Waffengesetz, wonach das Führen von Messern über eine bestimmte Klingenlänge verboten ist.

So, wir haben es verstanden: Die offensichtlich gewaltbereiten Menschen, die ihre Tatmittel relativ bedenkenlos gegen Leib und Leben einsetzen, lassen sich natürlich von ihren Verbrechen abhalten, wenn man Messer ab einer bestimmten Klingenlänge verbietet. Das von der Staatsanwaltschaft angesprochene „Milieu“ wird natürlich diese bösen Messer dann zu Hause lassen und es wird zu keinen Verbrechen mehr kommen. In Deutschland hat das ja auch schon so gut geklappt.

Oder doch nicht? Wie war das mit der Messerkriminalität in England und in Deutschland? Bei einem sehr restriktiven Waffengesetz und sehr weitgehenden Verboten? Wahrscheinlich habe ich hier nur irgend etwas verwechselt und England und Deutschland sind wirklich gewaltfrei mit Messern.

Drehen wir doch einfach weiter an der Verbotsschraube und alles wird gut. Denken wir einfach nicht darüber nach, wieso es zu bestimmten „Milieus“ gekommen ist, wo so eine hohe Gewaltbereitschaft existiert. Verschließen wir die Augen, lügen uns in den eigenen Sack und alles wird gut. Und wenn wider Erwarten doch nicht alles gut wird, können wir ja noch immer die Äxte und die Schürhaken verbieten.

DI Mag. Andreas Rippel

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