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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Unfaßbar – Attentäter von Wien hatte kein Waffenverbot

Innenminister Nehammer teilte auf eine NEOS-Anfrage hin mit, daß gegenüber dem Terroristen von Wien kein Waffenverbot bestand. Dies sei nicht generelle Praxis.

 

Schon seit einiger Zeit wurde es gemunkelt, nunmehr ist es sozusagen amtlich: Über den Wiener Terror-Attentäter, der am 02.11.2020 vier Menschen tötete und weitere 23 teils schwer verletzte und bereits im Vorfeld wegen „terroristischer Vereinigung“ nach § 278b Strafgesetzbuch zu 22 Monaten Haft rechtskräftig verurteilt wurde, wurde kein Waffenverbot verhängt. Dies bestätigte nunmehr Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS. Zuständig gewesen wäre laut Nehammer die Landespolizeidirektion Wien. Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie sei nicht generelle Praxis bei Terrorismus-Verurteilungen, erklärte der Innenminister. Warum ein Waffenverbot nicht verhängt wurde, wollte der Minister nicht erläutern: „Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muß von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.“

 

Für den Verteidigungssprecher der NEOS Douglas Hoyos sei es „schier unglaublich“, daß niemand im „von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP“ geführten Innenministerium auf die Idee gekommen sei, „daß man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte“. Für die IWÖ ist es nicht nur schier unglaublich, daß über den verurteilten Terroristen kein Waffenverbot verhängt wurde, es ist zusätzlich auch ein heftiger Schlag ins Gesicht der legalen Waffenbesitzer. Wenn man weiß, bei welchen geringfügigen Kleinigkeiten Waffenverbote von den Behörden und auch von der Landespolizeidirektion Wien verhängt werden, wenn der Betroffene nur eine einzige Waffe legal besitzt, dann wird die Verärgerung um so größer. Ein unbedarftes Wort oder ein geringes Stoßen gegen die Brust im Zuge einer Familienstreitigkeit, eine sehr unfreundliche Geste mit den Händen nach einer Autofahrerstreitigkeit, ein unbedachtes WhatsApp gegenüber dem Lebenspartner, wobei alle diese Vorfälle sich nicht im Zusammenhang mit einer Waffe abgespielt haben, reichen aus, daß die Behörden mit aller Härte Waffenverbote verhängen. Diese Waffenverbote werden noch dazu in einem „Schnellverfahren“ (Mandatsverfahren) verhängt und wird dem Betroffenen nicht einmal die Möglichkeit gegeben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Gefahr sei so groß, daß laut Meinung der Waffenbehörden nicht einmal für eine Rechtfertigung des Betroffenen Zeit verbleiben würde. Aber hier geht es ja um Menschen, die legal zumindest eine einzige Waffe besessen haben, wenn diese auch bestens verwahrt zu Hause im Tresor versperrt war.

 

Da Terroristen keine legalen Waffen besitzen, passiert natürlich gar nichts. Ja, man verhängt nicht einmal über einen Terroristen, der immerhin zu einer unbedingten Haftstrafe von 22 Monaten rechtskräftig verurteilt wurde, ein Waffenverbot.

 

Und was macht der Innenminister? Er fordert ein Anti-Terror-Paket und natürlich die Verschärfung des Waffengesetzes. Ein Gesetz, das auch jetzt schon ausschließlich die Legalwaffenbesitzer und nicht die Terroristen trifft.

 

Nach § 12 Waffengesetz sind Waffenverbote von der zuständigen Behörde zu verhängen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, daß der betroffene Mensch Waffen mißbräuchlich verwenden könnte. Die Waffenbehörde hat hiebei keinen Ermessensspielraum. Herr Innenminister: Warum ist diese Annahme bei einem Legalwaffenbesitzer, der – ohne, daß eine Waffe im Spiel gewesen wäre – unbedachte Worte im Streit gegenüber seinem Lebenspartner geäußert hat, oder der eine unschöne Geste mit den Händen nach einem Autofahrerstreit gezeigt hat, gerechtfertigt, bei einem zu 22 Monaten verurteilten Terroristen aber nicht? Verstecken Sie sich nicht hinter einem laufenden Verfahren Herr Innenminister, sondern geben Sie bitte eine klare Antwort!

 

 

DI Mag. Andreas Rippel

Präsident der IWÖ

 

Karl Nehammer © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

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