In jedem Waffenpaß und in jeder Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schußwaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festgesetzt. Zusätzlich zu dieser festgesetzten Anzahl von Schußwaffen (und ohne spezielle ausdrückliche Bewilligung der Behörde) ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl. . .

