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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Im letzten Newsletter der IWÖ haben wir über ein neues Schreiben des Innenministeriums berichtet, wonach auch dann, wenn eine ganze Schußwaffe der Kategorie B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird, die Schußwaffe als ganze Schußwaffe zu registrieren ist. . .

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