Im Hinblick auf die mehr als beunruhigenden Medienberichte hinsichtlich einer geplanten neuerlichen Verschärfung des Waffengesetzes haben wir uns an Innenminister Karner gewandt mit dem deutlichen Hinweis darauf, daß die österreichischen Legalwaffenbesitzer kriminalpolitisch nicht in Erscheinung treten und haben mit dem folgenden Schreiben um Aufklärung ersucht…
Aktuelles
Wie die Leser der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es seit einiger Zeit große juristische Probleme rund um die Thematik der Wehrmachtsabnahmestempel. Laut noch unbestätigten Informationen soll es seitens der Justiz demnächst eine „Aktion scharf“ gegen diese historischen Gegenstände…
Der ehemalige Präsident und Ehrenmitglied der IWÖ, Univ.-Prof. i.R. Dr. Franz Császár ist gestern im 84. Lebensjahr verstorben ist.
Gaston Glock, Gründer der Waffenproduktionsfirma Glock GmbH, ist gestern am 27. Dezember 2023 im Alter von 94 Jahren gestorben.
Über viele Jahre war die Zürich Versicherung ein verläßlicher Partner für die von der IWÖ abgeschlossene Rechtsschutzversicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgten Deckungszusagen, dort wo solche auszusprechen waren, in angemessener Zeit. Manche Deckungsanfragen waren aber von vornherein zum Scheitern verurteilt, keine Versicherung deckt wissentlich Verfahren, die nach den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt sind.
Angriffe auf den privaten Waffenbesitz gibt es von Seiten der Politik genug. Mit Ausnahme von einigen Wochen vor einer Wahl haben die Politiker auch taube Ohren für die Anliegen von Legalwaffenbesitzern. Warum sich aber gerade der Sozialsprecher der NEOS Gerald Loacker gegen Legalwaffenbesitzer stark macht, kann man nicht verstehen.
Als Reaktion auf die Razzia bei den sogenannten Reichsbürgern im Dezember 2022 sowie auf die Gewalttaten in der Silvesternacht plant das deutsche Innenministerium eine Verschärfung des Waffengesetzes.
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
Nachdem das Oberlandesgericht Graz den Hausdurchsuchungsbefehl aufgrund eines Wehrmachtsabnahmestempels auf einem Holster für eine Walther Pistole als rechtswidrig aufgehoben hat, versucht nun die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich zurückzurudern. Die Hausdurchsuchung wäre in durchaus vertretbarer Weise durchgeführt worden.
Trotz der oben dargestellten Gründe wurde gegen den Sammler ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet und die Hausdurchsuchung mit Spezialkräften der Polizei durchgeführt.