Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?
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Eine spanische Einlaufflinte des Modells Gecado, Winnetou, Kindheitserinnerungen und Kritik… was hat dies miteinander zu tun?
Halbautomatische Schußwaffen (Langwaffen) sind doch nach den neuen Bestimmungen Schußwaffen der Kategorie B, sie können daher ohne weiters mit Waffenbesitzkarte besessen werden. So eine immer wieder gehörte Meinung. Sie ist aber falsch und gefährlich!
Ursprünglich war es eine österreichische Geschichte, deren Wurzeln aber nach Frankreich zurückreichen – Sellier & Bellot. Heute ist es ein internationaler Munitionshersteller mit Sitz in der Tschechischen Republik.
Jede Patrone ist ein Versprechen. Egal, ob die Kugel den Lauf auf der Jagd, auf einem Wettbewerb oder während eines Tages mit Freunden auf dem Schießstand verlässt, sie muss Leistung bringen. Federal, der weltweit größte Munitionshersteller, misst sich an diesem Anspruch und feiert heuer sein 100jähriges Bestehen.
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte.
Daß Waffenverbote durch Polizeibeamte äußerst rasch ausgesprochen werden, ist bekannt. Jeder Polizist hat im Hinterkopf, daß etwas „passieren“ könnte und möchte sich nicht dem Vorwurf stellen, warum kein Waffenverbot ausgesprochen wurde.