„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten? Sie fliegen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger sie schießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei!“.
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Knapp über einhundert Jahre ist es her, dass der „Internationale Frauenkampftag“, wie der Weltfrauentag einst hieß, erstmals begangen wurde.
Wahrscheinlich freut das Ergebnis dieser Wahl nicht jeden.
Unter dem spröden Titel eines Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016-Inneres, sollen unter anderem auch das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden.
Am 16. November 2016 hat Firearms United gemeinsam mit den Fraktionen EPP, ECR und ALDE zu einer Konferenz im EU-Parlament eingeladen. Dieser Einladung sind über 200 Stakeholder gefolgt.
Terror hofieren – private Waffen kassieren. Das scheint die Parole der EU heute zu sein. Als es um den EU-Beitritt ging – wir erinnern uns – hat man uns versichert, man müsse dabei sein, weil dann könne Österreich in der EU auch mitbestimmen. Das hat sich als Lüge herausgestellt.
Immer wieder kommt es zu Akten der gerechtfertigten Notwehr. Die Notwehr ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen uneingeschränkt zulässig, aber selbstverständlich versuchen immer wieder Menschen, denen ein Strafverfahren droht oder die einem Strafverfahren ausgesetzt sind, sich mit dem Argument der Notwehr – obwohl sie gar nicht vorgelegen hat – zu rechtfertigen.
Seit einigen Jahren blockieren unsere Waffenbehörden: keine Waffenpässe mehr für Polizisten. Und das Ganze ist von den Verwaltungsgerichten inzwischen abgesegnet und zementiert. Das gilt natürlich auch für andere Exekutivbeamte. Denn auch Soldaten und Justizwachebeamte kriegen keinen Waffenpaß mehr, Jäger übrigens auch nicht. Ein Skandal.
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Ist es möglich, daß es bei der Ausstellung von Waffenpässen zu einem Umdenken kommt? Eine kritische Betrachtung