Das neue Waffengesetz wurde vom Nationalrat verabschiedet
Jetzt ist es nun soweit: Wie bereits seit langem erwartet hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS das neue Waffengesetz beschlossen.
Die Liste JETZT (vormals Liste Pilz) stimmte gegen den Entwurf, man würde vielmehr eine waffenfreie Gesellschaft anstreben und daher würde das Gesetz in die falsche Richtung gehen. Erfreulich waren die Aussagen der FPÖ, wonach ein Waffengesetz so streng wie nötig sein soll, aber auf keinen Fall Jäger, Sportschützen oder Menschen, denen es gesetzmäßig zusteht, eine Waffe zu besitzen, das Leben schwer machen sollte. Bestätigt wurde von der FPÖ auch, daß die EU-Richtlinie „nicht besonders optimal“ und überschießend ist, da sie am eigentlichen Ziel der EU, nämlich der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, vorbeigeht.
Dieser Beschluß des Nationalrates bedeutet immer noch nicht, daß das neue Waffengesetz bereits jetzt ein gültiges Gesetz ist, aber der Beschluß war die letzte größere Hürde.
Jetzt folgen nur mehr Formalakte, das Gesetz muß auch vom Bundesrat gebilligt werden und anschließend muß der Bundespräsident noch seine Unterschrift unter das Gesetz leisten. Die neuesten Zeichen stehen alle auf „Dauergrün“ und das Gesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 01.01.2019 in Kraft treten.
Ursprünglich war geplant, daß das Gesetz bereits früher verabschiedet und in Kraft treten hätte sollen. Diese Verzögerungen der Politik haben zur Folge, daß die Mitglieder der IWÖ die nächsten IWÖ-Nachrichten etwas später in den Händen halten werden als üblich. Wir haben uns bewußt dazu entschlossen die Beschlußfassung im Nationalrat abzuwarten, um Ihnen sofort und von Anfang an die neuesten Informationen über das Waffengesetz bieten zu können. Auch wird der Text des neuen Gesetzes als eigenes Beiheft zu den nächsten IWÖ-Nachrichten zum Herausnehmen und Verwenden eingelegt werden.
Ich glaube unsere Entscheidung zuzuwarten um Ihnen sofort die neuesten Informationen zukommen lassen zu können, ist im Hinblick auf die gravierenden Änderungen im Waffengesetz richtig.
Freuen wir uns über die seit langem von der IWÖ dringend geforderten Verbesserungen im Waffenrecht und arbeiten wir daran, daß die Probleme, die uns die Umsetzung der EU-Richtlinie beschert, meisterbar sein werden.
DI Mag. Andreas Rippel