Bereits in den IWÖ-Nachrichten 03/2017 wurde über die auftretenden Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen berichtet. . .
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Bewaffneter Selbstschutz ist die beste Lösung gegen Terroristen und andere Kriminelle – Grüne sollen vor ihrer eigenen Türe kehren
Immer wieder gibt es Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen. In Wahrheit sind dies aber keine Probleme mit dem geltenden Waffengesetz, sondern Probleme mit den das Waffengesetz vollziehenden Behörden.
Gerade betreffend die Eintragung von Zubehör in der Waffenbesitzkarte gibt es immer wieder Mißverständnisse, die zu unliebsamen Überraschungen führen können.
Anfang Juli 2018 wurde aus mehreren gleichlautenden Quellen bekannt, daß der im Ministerium fertige Entwurf der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffengesetz in der Koalition blockiert werde. Diese unglaubliche Nachricht erregte in den diversen Waffenforen erhebliches Aufsehen und große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern.
Mit einer folgenschweren Entscheidung versucht das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich das Sportschießen zu verhindern.
Zumindest für die ersten 5 Waffen gibt es seit 2013 eine Erleichterung bei der Stückzahlbeschränkung für Sportschützen. Zum § 23 WaffG wurde der Absatz 2b geschaffen. Nachfolgend ein entsprechender Mustertext für den Erweiterungsantrag.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
Für die IWÖ-Nachrichten habe ich noch nie was geschrieben. Ich habe mir aber gedacht, daß es jetzt einmal Zeit dafür wäre. Einige von unseren Mitgliedern werden mich kennen: Peter Gernsheimer, Jahrgang 1942. Seit 1997 bin ich Mitglied bei der IWÖ und seit 1967 bin ich Sportschütze.
Es wird die Stellungnahme der IWÖ im Begutachtungsverfahren zum neuen Gesetz zitiert. Die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen vernichtet Vermögenswerte, mindert aber nicht die Schußwaffenkriminalität.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Wie es sich in den letzten Tagen abgezeichnet hat, ist die letzte Fassung des Entwurfes der Änderungen zum Waffengesetz 1996 nunmehr zwischen den Koalitionsparteien abgesegnet.
Die Geduld der legalen Waffenbesitzer ist jetzt am Ende. Reformen sind dringend erforderlich. Und im September sind Wahlen zum Nationalrat. Daher präsentiert die IWÖ jetzt ihre Forderungen an die politischen Parteien.
Die offiziellen Texte zum neuen Waffengesetzentwurf sind schwer zu lesen. Es wird nämlich nicht das Gesetz als Ganzes wiedergegeben, sondern nur die Worte, Absätze und Paragraphen, die geändert werden sollen.
Jedes Gesetz muss Interpretationsspielräume offen lassen. Es ist also kein Fehler, wenn Gesetze teilweise unbestimmt sind.
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