Die IWÖ wurde dazu ausführlich interviewt und weist ausdrücklich darauf hin, daß die Kennzeichnung von reinen Sammlerwaffen zwar Vermögenswerte vernichtet, aber dennoch nicht dem angestrebten Ziel der Bekämpfung der Schußwaffenkriminalität dient. . .
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Heute ist die IWÖ offiziell eingeladen worden eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes abzugeben.
Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Nun sind die ersten Details der geplanten Verschärfungen bekannt geworden.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Im IWÖ Büro häufen sich derzeit eine Unzahl von Anfragen zum neuen Waffengesetz. Es ist gut und richtig, wenn jeder Legalwaffenbesitzer über die gesetzlichen Bestimmungen wohl informiert sein möchte. Ich verstehe es daher auch sehr gut, wenn viele Anfragen an uns gerichtet werden.
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Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
Die IWÖ dankt zunächst für die Gelegenheit, zu den oben bezeichneten Gesetzesvorhaben Stellung nehmen zu können. Nach ausführlicher Beratung in unserem Vorstand, erlaubt sich die IWÖ zu den im Betreff angeführten Gesetzesvorhaben folgende Stellungnahme abzugeben.
Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
HC Strache klärt seine Stellung zum Waffengesetz und rückt das Interview zurecht.
Gestern wurde die IWÖ zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Die IWÖ verzichtet bewußt auf eine Empfehlung zu dieser Volksbefragung. Unsere Mitglieder sind reife Demokraten, die sich ihre eigene Meinung bilden können und auch sollen. Aber hingehen sollte man unbedingt!
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.

