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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Immer wieder das Gleiche – ein Terroranschlag und die Hilflosigkeit

In der Vorweihnachtszeit kam es wieder zu einem tödlichen Terroranschlag gegen Menschen auf einem Weihnachtmarkt. Einen Weihnachtsmarkt, der auf das Fest des Friedens einstimmen soll.
Der ORF–Korrespondent Peter Fritz steht in Straßburg am Weihnachtmarkt neben einem Mann mit zwei Kopfschüssen. Peter Fritz und andere kämpfen um das Leben des Mannes, sie müssen aber die Wiederbelebung nach 45 Minuten einstellen, ein Arzt teilt ihnen via Telefon mit, daß es keinen Sinn mehr habe. Via Telefon? Nach 45 Minuten ist in Straßburg kein Arzt bei einem Schwerstverletzten? Rettungskräfte werden von der Polizei ganz einfach nicht durchgelassen, offenbar totales Chaos.

Spätestens seit dem Anschlag eines islamistischen Terroristen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche müßte eigentlich klar gewesen sein, daß demnächst wieder irgendwo in Europa ein (islamistischer) Verbrecher zuschlagen wird. Gerade auf dem Weihnachtsmarkt in der Stadt des EU-Parlamentes in Frankreich, dort wo es aufgrund der Bevölkerungsstruktur zumindest einige islamistische Terroristen geben dürfte und dies der französischen Polizei wohlbekannt sein müßte, kann der Attentäter 10 Minuten lang ungestört und todbringend feuern und anschließend relativ problemlos untertauchen.

Kein Polizist, kein Soldat oder kein bewaffneter Passant stoppt das Morden. Polizisten und Soldaten können in ausreichender Zahl nicht überall sein und bewaffnete Zivilisten gibt es – anders als vielleicht in Israel – in Europa nicht. Offenbar sind sowohl die Geheimdienste als auch die lokalen Sicherheitskräfte der Polizei völlig überfordert. Die Sicherheitsmaßnahmen sind, wie wir immer wieder sehen, unzulänglich.

Zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und der terroristischen Aktivitäten wurde eine EU-Waffenrechtsrichtlinie verabschiedet und nunmehr auch in Österreich mit den entsprechenden Verschärfungen umgesetzt. Der Zivilgesellschaft wird tunlichst geraten, sich nur ja nicht zu bewaffnen, sondern wegzulaufen, sich zu verstecken, zu kooperieren und den Notruf der Polizei zu wählen. Und was passiert dann? Es kommt der Ratschlag eines Arztes am Telefon, nach 45 Minuten Kampf um das Leben eines Schwerverletzten, die Wiederbelebungsmaßnahmen abzubrechen, sie seien zwecklos.

Wenn man polemisch ist könnte man sagen, die EU-Waffenrechtsrichtlinie erreicht die Richtigen: Nämlich die rechtstreuen EU-Bürger, deren Entwaffnung oberstes Ziel ist.

Mag. Eva-Maria Rippel-Held

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