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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Neuer Angriff gegen den legalen Schußwaffenbesitz – diesmal von den NEOS

Angriffe auf den privaten Waffenbesitz gibt es von Seiten der Politik genug. Mit Ausnahme von einigen Wochen vor einer Wahl haben die Politiker auch taube Ohren für die Anliegen von Legalwaffenbesitzern. Warum sich aber gerade der Sozialsprecher der NEOS Gerald Loacker gegen Legalwaffenbesitzer stark macht, kann man nicht verstehen.

Nach ihrer eigenen Webpage glauben die NEOS an den Menschen und daran, was jeder eigenverantwortlich leisten kann. Es sei Aufgabe als Politik, den Bürgern die Freiheit zu garantieren, alles erreichen zu können. Die NEOS würden für mutige Reformen stehen, um Europa wehrhaft in der Verteidigung seiner Freiheit zu machen. Die NEOS würden für ein Neues Österreich, für Freiheit, Fortschritt und Gerechtigkeit stehen. Auch wenn das Wort „liberal“ von den NEOS nicht verwendet wird (vielleicht um sich vom ehemaligen Liberalen Forum abzugrenzen), dann kann man die Forderungen der NEOS zumindest teilweise liberal bezeichnen. Daß die NEOS aber nicht so liberal sind, wie sie sich geben, zeigt leider ihre ablehnende Haltung dem privaten Legalwaffenbesitz gegenüber.

Der NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker hat eine für ihn bedenkliche Gesetzeslücke entdeckt: Ausgehend davon, daß knapp 55.000 Österreicher aus psychischen Gründen in Frühpension wären dürften diese Betroffenen weiterhin eine Waffe besitzen. „Wer aus psychischen Gründen berufsunfähig wird, dessen Belastbarkeit ist auf weniger als die Hälfte seiner Berufskollegen gesunken. Dann sollten diese Menschen auch nicht mehr mit Waffen hantieren“, meint Loacker. Seine konkrete Forderung: Die Pensionsversicherungsanstalten sollen die Daten psychisch erkrankter Frühpensionisten an jene Behörden übermitteln, die Führerscheine, Jagdscheine oder Waffenbesitzkarten ausstellen. Die Behörden sollen dann tätig werden und überprüfen, ob sie beispielsweise den Waffenbesitz weiter verantworten können.

„Waffenbesitzkarten werden nach strengen Auflagen vergeben, weil es um die Sicherheit geht. Psychische Gesundheit ist Voraussetzung für ihre Erteilung. Aber wenn diese psychische Gesundheit wegfällt, schaut keiner mehr hin“, argumentiert Loacker.

Niemand wird sinnvoll argumentieren können, daß psychisch erkrankten Personen der Zugang zu Schußwaffen ermöglicht werden soll. Bereits jetzt ist im Waffengesetz eine relativ enge Überprüfung der Verläßlichkeit vorgesehen, wobei eine psychische Erkrankung (im medizinischen Sinn) bereits jetzt ein Verläßlichkeitsausschlußgrund ist. Ob die Weitergabe von Daten von Frühpensionisten an die Waffenbehörden eine Erhöhung der Sicherheit bringen würde, darf aber bezweifelt werden.

Daß es Loacker aber nicht um die Sicherheit vor psychisch kranken Frühpensionisten, sondern um den legalen Waffenbesitz an sich geht, zeigt sein im Parlament eingebrachter Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag zeigt neben der Anti-Waffen-Gesinnung des Sozialsprechers der NEOS auch seine völlige Unkenntnis des geltenden Waffengesetzes.

Die Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (der NEOS) führen in ihrem Entschließungsantrag aus, daß der Anteil der psychischen Leiden bei den Gründen für Frühpensionierungen stark zugenommen hätte. So wären 2020 knapp 3.600 Frühpensionierungen aus psychischen Gründen erfolgt. „Aufgrund dieser Entwicklung drängt sich natürlich die Frage auf, ob infolge von psychisch bedingten Frühpensionierungen auch der Besitz von Waffenscheinen geprüft wird, damit diese gegebenenfalls abgenommen werden.“ Bis zum Herrn Abgeordneten Loacker und seinen Kollegen und Kolleginnen im Nationalrat ist es offensichtlich noch nicht durchgedrungen, daß Waffenscheine in Österreich seit Jahrzehnten nicht mehr ausgestellt werden. Aber das ist noch der harmloseste Unsinn:

„Auch der Kurier berichtete bereits über diese Problematik, so werden Schußwaffenverbote teilweise bereits jetzt bei Vergehen wie Körperverletzungen, gefährlichen Drohungen oder Raub verhängt. Auch bei Betretungsverboten gibt es bereits Konsequenzen für Polizisten und Jäger. Bei Zivildienern wird sogar unabhängig von einer psychischen Erkrankung oder dem Vorliegen eines Deliktes ein 15-jähriges Waffenverbot verhängt. Bei ihnen reicht allein die Entscheidung den Zivildienst abzuleisten für ein Waffenverbot.“ Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie kann man so wenig Ahnung vom österreichischen Waffengesetz haben und dennoch vermeinen, daß man wüßte, wie das Gesetz zu verbessern sei. „Schußwaffenverbote“ gibt es in Österreich nicht. Bei „Vergehen“ wie Körperverletzungen, gefährlichen Drohungen oder Raub wird nicht „teilweise“ ein (Schuß-)waffenverbot verhängt, sondern hat die Behörde (eine Mußbestimmung!) ein vollständiges lebenslanges Waffenverbot zu verhängen. Bei Betretungsverboten gibt es nicht „Konsequenzen für Polizisten oder Jäger“, sondern wird über jede Person, über die ein Betretungsverbot verhängt wurde, ein Waffenverbot verhängt. Völlig falsch ist es auch, daß über Zivildiener ein 15-jähriges Waffenverbot verhängt wird. Über Zivildiener wird kein Waffenverbot verhängt, es gibt (lediglich) ein Besitzverbot von (Schuß-)waffen der Kategorien A und B. Kaum zu glauben, daß man so viele Fehler in so wenige Sätze verpacken kann wie der Herr Abgeordnete.

Die wahre Intention der NEOS geht aber leider doch viel weiter. Der gesamte (legale) Schußwaffenbesitz wird mit falschen und längst widerlegten Behauptungen schlecht gemacht. Hiermit zeigt sich das wahre Gesicht von Loacker und seinen Kollegen, man möchte mehr und mehr in die Richtung eines totalen Schußwaffenverbotes kommen:

So wird von Loacker die falsche Behauptung aufgestellt, daß der Schußwaffenbesitz die Mord- und Suizidrate signifikant erhöhen würde. „Denn eine Studie der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie und Zentrum für medizinische Statistik der medizinischen Universität Wien aus 2018 zeigt deutlich, daß die Zahl der Morde und Suizide mit Neuzulassungen von Schußwaffen steigt. Zwar gingen die Mord- und Suizidrate aufgrund von restriktiven Waffengesetzen ab 1997 kontinuierlich zurück. Mit der Finanz-/Wirtschaftskrise 2008 ist der Rückgang jedoch gestoppt, da offenbar die gestiegene allgemeine Verunsicherung zu einem Anstieg der Neuzulassungen von Schußwaffen geführt hat. Allein anhand dieser Fakten besteht hier akuter Handlungsbedarf.“ (Entschließungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen)

Wenn man die internationalen Umstände nicht isoliert betrachtet und die gesamte Gemengelage berücksichtigt wird man erkennen, daß das Waffenrecht und der Grad der Verfügbarkeit von Schußwaffen nur für das Wie der Ausführung, nicht aber für das Ob eines Suizides entscheidend sind, das heißt, daß ein restriktives Waffenrecht und eine geringe praktische Zugänglichkeit bzw. Verfügbarkeit von Schußwaffen zwar die Zahl der Suizide durch Schußwaffen deutlich reduziert, nicht aber dazu beiträgt, die Suizidquote an sich zu reduzieren.

Um das zu verstehen, muß man sich mehr mit der Materie beschäftigen als der Sozialsprecher der NEOS Loacker und seine Abgeordnetenkollegen. Diese treten nur gegen den Legalwaffenbesitz auf. Dies ist sehr schade, denn eine wirklich liberale Partei, die sich für die Freiheiten des Einzelnen einsetzt und sich nicht nur als Mehrheitsbringer für Koalitionen versteht, wäre in Österreich mehr als notwendig.

DI Mag. Andreas Rippel

Dieser Artikel ist enthalten in den IWÖ-Nachrichten 1/2023, Folge 100
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Foto: Kein Freund des privaten legalen Schußwaffenbesitzes: NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. © NEOS Parlamentsklub

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