Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben.
Zumindest für die ersten 5 Waffen gibt es seit 2013 eine Erleichterung bei der Stückzahlbeschränkung für Sportschützen. Zum § 23 WaffG wurde der Absatz 2b geschaffen. Nachfolgend ein entsprechender Mustertext für den Erweiterungsantrag.
Nach langem Hin und Her wurde die EU-Waffenrichtlinie abgesegnet. Sicherheit bringt das nicht, sondern nur neue Einschränkungen für legale Waffenbesitzer.
Der Grüne Karl Öllinger posiert beim „Kaiser“. Heute eine streng verbotene Kriegswaffe. Eines unserer Haupthemen in dieser Ausgabe sind die Vorhaben der EU zur Einschränkung des legalen Waffenbesitzes in Europa.
Der erste Anlauf ist gescheitert. Das war knapp. Die EU-Kommission wollte noch vor den Weihnachtsfeiertagen die neue Richtlinie durchpeitschen. Sie ist am 17.12.2015 im Parlament präsentiert worden und sollte in der „stillen Zeit“ beschlossen werden.
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien behebt das Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich mit dem das Sportschießen verhindert werden sollte.
