Die EU-Waffenrichtlinie ist beschlossen worden und muß nun im österreichischen Waffenrecht umgesetzt werden. Nach vielen Protesten der Betroffenen, der Jäger, der Sportschützen und der Waffensammler wurden zwar einige wenige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, viele Verschärfungen sind aber geblieben. . .
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Das Schußwaffenkennzeichnungsgesetz, mit dem vor allem Waffensammlern, aber auch Militärgewehrschützen das Leben
schwer gemacht wird, ist nun vom Nationalrat und vom Bundesrat abgesegnet worden.
Es ging um die Ängste der Frauen, die sich vor Kriminalität fürchten und die von der Politik im Stich gelassen werden. Der Saal war voll, das Interesse der Medien war groß.
Die starke Bürgermobilisierung durch unsere Schweizer Schwesterorganisation PROTELL und durch die anderen in der Interessengemeinschaft Schießen Schweiz vereinten Organisationen gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie war nicht ausreichend.
Wer macht etwas außer der IWÖ? Antwort: Niemand. Die Jäger nicht, die Sportschützen nicht, vom Handel und von den Produzenten hört man auch nichts. Schweigen, ducken und brav folgen scheint die Parole zu sein. Und die die EU wird das beinhart ausnützen. Jetzt schreibt die IWÖ an die Frau Innenminister. Leider wird es nichts nützen. Wie man hört, hat sie den EU-Plänen längst zugestimmt.
Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Waffenbesitzer haben bis zum 13.12.2021 umfangreiche zusätzliche Verpflichtungen!
Martina Schenk vom Team Stronach fordert leichteren Zugang zu Waffenpässen – Abstimmung auf ORF Steiermark.
In den IWÖ-Nachrichten 2/2021, Seite 7f habe ich über das Schicksal eines Sammlers berichtet, der eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei erdulden mußte.
Die IWÖ verzichtet bewußt auf eine Empfehlung zu dieser Volksbefragung. Unsere Mitglieder sind reife Demokraten, die sich ihre eigene Meinung bilden können und auch sollen. Aber hingehen sollte man unbedingt!
Wahrscheinlich freut das Ergebnis dieser Wahl nicht jeden.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Das Innenministerium hat einen Entwurf eines Schußwaffen-kennzeichnungsgesetzes herausgegeben und zur Begutachtung ausgesendet.
Das haben unsere Politiker schön hingekriegt: Ein großer Teil der bisher rechtstreuen Bevölkerung ist mit Ende der Registrierungsfrist zu Straftätern geworden.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.

