Die Besitzer legaler Schußwaffen in Österreich kennen die Problematik mittlerweile zur Genüge: Waffenpässe – obwohl im Waffengesetz formal immer noch enthalten – gibt’s faktisch nur mehr für Polizisten und Justizwachebeamte.
Schon vor der Nationalratswahl war bekannt, daß Änderungen des Waffengesetzes geplant sind. Nun liegt ein diesbezüglicher Entwurf vor, der es in sich hat. Gleich vorweg, es handelt sich bei dem Entwurf um eine „Gesprächsgrundlage“ und nicht um einen offiziellen Entwurf, der zur Stellungnahme veröffentlicht wurde.
Die Bluttat von Graz, der wahllose Mord an 10 Menschen durch einen einzelnen Täter innerhalb weniger Minuten hat uns alle tief betroffen gemacht. Es ist nicht nur legitim, sondern auch richtig, daß man darüber nachdenkt wie solche Fälle vermieden oder (noch) unwahrscheinlicher gemacht werden. Auch die IWÖ und wahrscheinlich jeder Legalwaffenbesitzer unterstützt derartige Bestrebungen.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
