Daß die IWÖ kein Liebkind der Mainstreammedien ist, haben die letzten Jahrzehnte deutlich – natürlich nur für uns Vereinsfunktionäre, der durchschnittliche Medienkonsument erfährt das nicht – gezeigt: Beginnend mit den Endneunzigern hat sich diese Art der „Berichterstattung“ betreffend die Anliegen der IWÖ bis zum heutigen Tag fortgesetzt.
Die Besitzer legaler Schußwaffen in Österreich kennen die Problematik mittlerweile zur Genüge: Waffenpässe – obwohl im Waffengesetz formal immer noch enthalten – gibt’s faktisch nur mehr für Polizisten und Justizwachebeamte.
Schon vor der Nationalratswahl war bekannt, daß Änderungen des Waffengesetzes geplant sind. Nun liegt ein diesbezüglicher Entwurf vor, der es in sich hat. Gleich vorweg, es handelt sich bei dem Entwurf um eine „Gesprächsgrundlage“ und nicht um einen offiziellen Entwurf, der zur Stellungnahme veröffentlicht wurde.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) versteht sich als Unfallpräventionsinstitution, fällt aber immer wieder mit Aussagen zu Waffen und deren Besitzern auf.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
