Wie die Leser der letzten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es jetzt eine neue Waffenfachmesse für Sportschützen und Behörden mit dem Schwerpunkt auf Waffen, Munition, Ausrüstung, sowie den rechtlichen Grundlagen rund um den legalen Waffenbesitz. Auch die IWÖ ist daher mit einem Info-Stand vertreten und informiert über aktuelle Entwicklungen zum Waffenrecht.
Im letzten Newsletter der IWÖ haben wir über ein neues Schreiben des Innenministeriums berichtet, wonach auch dann, wenn eine ganze Schußwaffe der Kategorie B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird, die Schußwaffe als ganze Schußwaffe zu registrieren ist.
In jedem Waffenpaß und in jeder Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schußwaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festgesetzt. Zusätzlich zu dieser festgesetzten Anzahl von Schußwaffen (und ohne spezielle ausdrückliche Bewilligung der Behörde) ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl…
Eine spanische Einlaufflinte des Modells Gecado, Winnetou, Kindheitserinnerungen und Kritik… was hat dies miteinander zu tun?
Halbautomatische Schußwaffen (Langwaffen) sind doch nach den neuen Bestimmungen Schußwaffen der Kategorie B, sie können daher ohne weiters mit Waffenbesitzkarte besessen werden. So eine immer wieder gehörte Meinung. Sie ist aber falsch und gefährlich!
Ursprünglich war es eine österreichische Geschichte, deren Wurzeln aber nach Frankreich zurückreichen – Sellier & Bellot. Heute ist es ein internationaler Munitionshersteller mit Sitz in der Tschechischen Republik.
