Die Bluttat von Graz, der wahllose Mord an 10 Menschen durch einen einzelnen Täter innerhalb weniger Minuten hat uns alle tief betroffen gemacht. Es ist nicht nur legitim, sondern auch richtig, daß man darüber nachdenkt wie solche Fälle vermieden oder (noch) unwahrscheinlicher gemacht werden. Auch die IWÖ und wahrscheinlich jeder Legalwaffenbesitzer unterstützt derartige Bestrebungen.
Bei School Shootings, wie dem gestern in einer Grazer Schule passierten, ist es gerade für uns Legalwaffenbesitzer sehr wichtig, die richtigen Worte zu finden. Zunächst gilt unser Mitgefühl den Opfern und Hinterbliebenen dieser für uns alle fassungslos machenden Bluttat.
Auch heuer sind wir wieder mit einem Info-Stand auf der „Hohen Jagd“ in Salzburg vertreten.
Wir freuen uns, dort unsere Mitglieder und Interessenten begrüßen zu können.
Durch ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union ist es nun entschieden. Da Schweden die geänderte Richtlinie über Waffen nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt hat, muß nun eine Strafe von achteinhalb Millionen Euro bezahlt werden.
In den IWÖ-Nachrichten habe ich bereits einige Male über die Wehrmachtsabnahmestempel und die Haltung der österreichischen Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu berichtet.
Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?


















