Wie die Leser der letzten Ausgabe der IWÖ-Nachrichten wissen, gibt es jetzt eine neue Waffenfachmesse für Sportschützen und Behörden mit dem Schwerpunkt auf Waffen, Munition, Ausrüstung, sowie den rechtlichen Grundlagen rund um den legalen Waffenbesitz. Auch die IWÖ ist daher mit einem Info-Stand vertreten und informiert über aktuelle Entwicklungen zum Waffenrecht.
Im letzten Newsletter der IWÖ haben wir über ein neues Schreiben des Innenministeriums berichtet, wonach auch dann, wenn eine ganze Schußwaffe der Kategorie B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird, die Schußwaffe als ganze Schußwaffe zu registrieren ist.
In jedem Waffenpaß und in jeder Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schußwaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festgesetzt. Zusätzlich zu dieser festgesetzten Anzahl von Schußwaffen (und ohne spezielle ausdrückliche Bewilligung der Behörde) ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl…
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Nach langjährigem Zögern und Mauern ist der Gesetzgeber den Forderungen der Jagdverbände und auch der IWÖ nachgekommen und hat im Hinblick auf die Notwendigkeiten Schalldämpfer unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert und für einen größeren Kreis von Waffenbesitzern möglich gemacht.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
