Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll. . .
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Bewaffneter Selbstschutz ist die beste Lösung gegen Terroristen und andere Kriminelle – Grüne sollen vor ihrer eigenen Türe kehren
Bereits in den IWÖ-Nachrichten 03/2017 wurde über die auftretenden Probleme mit der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen berichtet.
Wahrscheinlich freut das Ergebnis dieser Wahl nicht jeden.
Als „verfehlte Sicherheitspolitik und Übererfüllung der EU-Waffengesetznovelle von 2008“, bezeichnete Team Stronach Mandatarin und Mitglied des Innenausschusses Martina Schenk in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generalsekretär der IWÖ Dr. Georg Zakrajsek, die österreichischen Waffengesetze.
Wie an anderer Stelle in den vorliegenden IWÖ-Nachrichten berichtet wurde am 08.11.2023 im Ministerrat die Regierungsvorlage zur Reform des Verbotsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses berichtete auch Servus TV über die neuen beabsichtigten gesetzlichen Bestimmungen.
Schrecklicher Terroranschlag eines amtsbekannten Islamisten in Wien. Dieser erschießt mit einer illegalen Waffe, konkret mit Kriegsmaterial mehrere Menschen und verletzt viele.
Die Europäische Union hat es angeschafft und wir setzen es nun um: Die Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (EU-Waffenrichtlinie).
„Schau auf dich, schau auf mich!“ So lautet der von der österreichischen Bundesregierung ausgewählte Titel einer Informationskampagne, die im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie Akzeptanz für die von ihr verhängten Maßnahmen schaffen soll.
Die Frage der Waffenpässe ist dringender und aktueller denn je. Die Politik reduziert die Polizeipräsenz, die Bürger sind auf sich selbst gestellt.
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Am 06.04.2018 hat die IWÖ einen Newsletter herausgegeben, bei dem der Stand der Arbeiten zur Waffengesetznovelle 2018 und zur Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie beschrieben wurde.
Die IWÖ verzichtet bewußt auf eine Empfehlung zu dieser Volksbefragung. Unsere Mitglieder sind reife Demokraten, die sich ihre eigene Meinung bilden können und auch sollen. Aber hingehen sollte man unbedingt!
Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die Einleitung des Begutachtungsverfahrens betreffend die geplante Änderung des Waffengesetzes 1996 dankt die IWÖ, Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich, für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfes und für die Einräumung der Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Es ging um die Ängste der Frauen, die sich vor Kriminalität fürchten und die von der Politik im Stich gelassen werden. Der Saal war voll, das Interesse der Medien war groß.
Das entscheiden wir, wir das Volk. Es ist ja nicht mehr sehr viel übergeblieben von der Mitbestimmung des Volkes in unserer Demokratie. Aber am 24. April dürfen wir wählen. Tun wir es! Was besseres kann man an diesem Tag nicht vorhaben.

