Durch zum Teil mißverständliche Berichte in den Medien ist ein falscher Eindruck entstanden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich nur auf Aufsichtsjäger. . .
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Seit einigen Jahren halten manche Waffenbehörden die Jäger zum Narren. Was geht hier vor?
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Dürfen Beamte sogar gerichtliche Urteile negieren, wenn es gilt Waffenpässe zu verhindern? Ein bedenklicher Fall
Ob man das macht, ob man das will, ist eine Frage der Einstellung, der Erziehung aber auch eine Frage der Weidgerechtigkeit.
Gehörige Verwirrung hat ein Schreiben des NÖ Landesjagdverbandes gestiftet. Dieses Schreiben kommt jeweils im September eines jeden Jahres und fordert dazu auf zu bezahlen.
Gleich vorweg, bedauerlicherweise nein. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat zumindest das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich behoben, wonach nicht einmal mehr einem Aufsichtsjäger ein Waffenpaß ausgestellt wird.
Nach den inhaltlich seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Bestimmungen des Waffengesetzes sind Waffenpässe zum Führen von Faustfeuerwaffen (nunmehr Schußwaffen der Kategorie B) Personen auszustellen, die besonders gefährdet sind. Das im Waffengesetz (§ 22 Abs. 2) genannte Beispiel knüpft an „besondere Gefahren“ an, die „außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder der eingefriedeten Liegenschaften“ des Betroffenen bestehen müssen, und denen „am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann“.
Es geht um das Thema Blei. Pulver und Blei – zwei Begriffe, die seit Jahrhunderten miteinander verbunden sind.
Kaum jemand mehr. Jäger nicht, Polizisten nicht, Justizwache nicht und Bundesheer auch nicht. Wer ansucht, bekommt keinen Paß sondern eine Ablehnung
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IWÖ-Infostand auf der Revier und Wasser 2015, Graz
In letzter Zeit erreichten die IWÖ einige Anfragen dahingehend, ob Jagdkarteninhaber einen „Waffenführerschein“ vorlegen müssen oder nicht.
Einige Jahre schrieb Rüdiger MARTIN im „St.Hubertus“ seine kritisch-humorige Glosse „Eingestochen“. Offenbar zu kritisch, daher wurde „Eingestochen“ mit Ende 2012 „abgestochen“. Doch auch künftig wird er sich – schonungslos und zynisch – mit Mißständen auseinandersetzen.

