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IWÖ – Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich

Zur Absurdität einer Novelle – Betrachtungen über Sinn und Unsinn eines legistischen Schnellschusses

Bildtext: Waffenlager wie dieses 2004 auf der Wiener Höhenstraße Gefundene scheinen sich in der Bundeshauptstadt zu häufen.

 

Hätte der große französische Philosoph und Literat Albert Camus das Österreichische Waffengesetz und dessen aktuelle Novellierung gekannt, er hätte keinen besseren Beleg für die Richtigkeit seiner Philosophie des Absurden finden können.

Man erinnere sich an die Einführung des ZWR im Jahr 2010. Die Lobeshymnen um dieses „geniale Machwerk“ erklangen gleich den Posaunen von Jericho in der gesamten Republik und versprachen uns allen die Erlösung von mit Schußwaffen begangenen Straftaten. Die damals zuständige Innenministerin und heutige Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, frohlockte in den höchsten Tönen, daß „die Speicherung von Schußwaffen wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit beitrage, da sowohl die Waffenbehörde als auch die Sicherheitsbehörden durch Einsichtnahme in das ZWR rasch die Herkunft einer Schußwaffe feststellen können.“

Und jetzt? Das ZWR versagt wieder (zum wievielten Male eigentlich) bei den jüngsten Schießereien in Wien Ottakring und Ziersdorf/Niederösterreich. Und die Hamas kann seelenruhig in Wien ein Waffenlager anlegen, ohne daß das ZWR Alarm schreit. Geht ja auch nicht, da es sich in den zitierten Fällen um illegale Waffen handelt und die sind – welch Wunder – nicht im ZWR registriert worden. Auslöser des Waffenfundes war vielmehr ein vereitelter Hamas-Anschlag in Deutschland. Die deutschen Behörden hatten eine Berliner Terrorzelle ausgehoben, mehrere Personen wurden festgenommen.

Genauso wie die jüngste Novelle zum Österreichischen Waffengesetz gilt das ZWR ja nur für uns legale Waffenbesitzer, womit wir wieder bei Albert Camus und seiner Philosophie des Absurden wären.

Abgesehen davon, daß die neuerliche Novelle zum österreichischen Waffengesetz offensichtlich untauglich ist bei der Bekämpfung von Straftaten mit illegalen Schußwaffen, stellt sie die Waffenbehörden vor gravierende Probleme hinsichtlich des Vollzugs. Wiederholt wurde uns schon von Mitgliedern berichtet, daß es unmöglich ist, ebendort seriöse Auskünfte zu erhalten. Als Beispiel sei hier die Mitteilung eines IWÖ-Mitglieds zitiert, der auf seinen Anruf bei der zuständigen Waffenbehörde in Sachen C-Waffen-Eintragung auf der WBK folgende Auskunft erhielt: „Do miassn´s scho beim Ministerium anruaf´n. Mia moch´n de Gesetze net. Mia san nur firn Vollzug zuaständig…und mia hob´n im Moment no ka Ahnung, wia des olls g´schegn soll.“ Dieselbe Mitteilung haben wir kurze Zeit später auch von einem Waffenfachhänder erhalten, der sich über die künftigen Pflichten und Voraussetzungen der Registierung von Waffen der Kat. B und C erkundigen wollte.

Andererseits gibt es aber seit 1. Novemer 2025 keine Gnade mehr bei vormaliger Untauglichkeit. Wer jetzt seine WBK erweitern will und untauglich war, muß den Grund seiner Untauglichkeit dartun, ist die Musterung auch noch so lange zurück.

Nachfolgend stellvertretend für viele andere Legalwaffenbesitzer in ähnlicher Situation auszugsweise der Erfahrungsbericht eines Betroffenen, der seit August 1993 Inhaber eines Waffenpasses für 2 Plätze ist ohne aktuell darauf registrierte Waffen:

„….Mein Schwiegervater überlegte im Jänner 2025 seine beiden Revolver abzugeben und den Schießsport zu beenden. Da er die Revolver nicht verkaufen wollte, wandte er sich an mich, ob ich sie nicht übernehmen möchte. Für mich war es eine gute Gelegenheit aktiv in den Sport einzusteigen.

Am 1.September (2025 – Anm. d. Red.) fuhr ich mit allen Unterlagen ins Waffenreferat, die Dame nahm Einblick ins ZWR  und sagte es sei alles in Ordnung, um die Waffen auf mich registrieren zu lassen.

Da bekam ich die Auskunft, daß ich kein waffenrechtliches Dokument besitze! Ich erklärte der Dame am Telephon, daß dies nicht sein kann, ich halte das Dokument in meinen Händen. Es wurde mir gesagt, daß man den Akt anfordere. Dann hieß es, es gäbe eine Notiz, daß mir der Waffenpaß entzogen wurde. Nachfrage meinerseits, mit welcher Begründung?

Das sieht man nicht. Dagegen verwehrte ich mich und merkte an, daß gegen mich kein Grund vorliegt und nie vorlag, mir das Dokument zu entziehen. Es gibt kein Waffenverbot gegen mich, keine Verurteilungen oder sonstige Gründe. Ich bekam zur Auskunft man werde es nochmals prüfen.

Tags darauf – am 17.9.25 – erhielt ich einen Anruf der Bearbeiterin, es sei alles in Ordnung, es ist ein Fehler passiert, der nicht mehr nachvollziehbar sei und meine Waffen sind registriert. Ich sollte aber damit rechnen in den nächsten Tagen eine Überprüfung zu haben.

Der Beamte war sehr nett, führte die Überprüfung durch und bestätigte das alles bestens sei.

Da ich nun im Besitz von 2 Revolvern war und immer mit Pistolen geschoßen hatte, wollte ich mir eine Pistole kaufen. Beide Plätze im Waffenpaß waren nun belegt. Ich machte mich am Dienstag den 23.9.25 auf den Weg ins Kommissariat, um eine Erweiterung zu beantragen. Ich beantragte eine WBK, da man ja einen Waffenpaß nicht erweitern kann. Hatte alle Unterlagen mit dabei, Fotos vom Safe, Waffenrechtliche Dokumente, Lichtbildausweis, Begründungsschreiben.

Am Kommissariat nahm man alles entgegen, füllte ein Formular aus welches ich kontrollieren und unterschreiben mußte.

Nachdem 4 Wochen kein Anruf kam und nach meinen bisherigen Erfahrungen, urgierte ich  am 21.10. 25 beim Waffenreferat. Dort erhielt ich die Auskunft es sei in Bearbeitung!

Am 28.10.25 urgierte ich ein weiters mal und bekam die gleiche Auskunft. Dienstag den 4.11.25 erfolgte meine dritte Urgenz, abermals die Auskunft es sei in Bearbeitung.

Montag 17.11.25 erhielt ich eine E-Mail: um meinen Antrag weiter bearbeiten zu können, soll ich einen Fragebogen ausfüllen und eine Un/Tauglichkeitsbescheinigung übermitteln. Dankenswerterweise mit einem Link zur Ergänzungsabteilung des Bundesheeres.

Meine Musterung war vor vierzig Jahren. Damals war ich untauglich, da ich ein sehr schmächtiger junger Mann war und den Fitneßtest nicht bestand, was sich nach den vier Jahrzehnten natürlich geändert hat.

Natürlich könnte ich den Weg nun weitergehen, was ich in Anbetracht des Geschehenen nicht tun werde. Erstens glaube ich, daß mein Antrag auf Erweiterung hinausgezögert wurde bis in den November, da  das neue Waffenrecht nun teilweise gültig ist und die Behörde nun den Stellungsbescheid verlangen kann, obwohl mein Antrag davor eingereicht wurde. Es würde mich nicht wundern, wenn die Behörde allen Antragstellern mit Untauglichkeitsbescheinigungen (auch nicht psychisch oder körperlich stark eingeschränkten Personen, unter Umständen sogar Zivildienern) den Waffenbesitz verweigern, (auch wenn der Betroffene als Untauglicher seit Jahrzehnten Waffen legal besaß). Schließlich liegt es ja im Ermessen der Behörde. Wieder hat man den Legalen Waffenbesitz verringert!!! Auf jeden Fall werde ich dies nicht weiter verfolgen und werde die S&W Kleinkaliber verkaufen und diesen freien Platz im WP dann für eine Pistole nutzen.

Auch so schafft es die Behörde die Legalen Waffenbesitzer klein zu bekommen. Sie müssen es einem nur so aufwendig und kostenintensiv wie möglich machen.“

Soweit der Bericht eines Mitgliedes über seine Erfahrungen im Zusammenhang mit den geänderten Bestimmungen des Waffengesetzes. Welche Blüten die erweiterten Auskunfts- und Meldepflichten noch treiben werden, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen, unangenehm ist diese Situation für die Legalwaffenbesitzer allemal. Ob und wie weit diese neue Behördenpraxis zum Sicherheitsgewinn in Österreich beiträgt ist mehr als fraglich. Man muß kein Prophet sein um zu erkennen, daß Messerstechereien in bestimmten Milieus, Bandenkriminalität und die Anlegung von Waffenlagern für terroristische Zwecke dadurch nicht verhindert werden. War das nicht unter anderem eines der Ziele der Waffengesetznovelle? Oder hat man sich seitens der Politik ausschließlich auf uns Legalwaffenbesitzer fokussiert? Sollte das stimmen, dann erscheint mir selbige Novelle so absurd nicht mehr….

DI Mag. Andreas Rippel

Foto: IWÖ

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