Die Europäische Union und die Mehrheit der ins Europäische Parlament gewählten nationalen Politiker haben uns im Zusammenhang mit „großen Magazinen“ komplizierte und unsinnige Regelungen gebracht. . .
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Besonders findige Behörden machen Probleme bei der Registrierung von langen Magazinen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, untersucht der vorliegende Artikel.
Als sich durch eine weite EU-Richtlinie als Folge der Attentate von Paris im Herbst 2015 die neuerliche Anpassung des österreichischen Waffengesetzes an europäische Vorgaben abzeichnete, wußten wir alle in der „Legalwaffen-Szene“: das bringt nichts Gutes und schon gar nichts für die Sicherheit.
Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile.
Mehrfach ist man an mich bereits mit der Frage herangetreten, wie Magazine neuerdings zu verwahren sind. Die Rechtslage ist meines Erachtens nicht eindeutig und es kursieren deswegen schon verschiedenste Gerüchte.
Waffenbesitzer haben bis zum 13.12.2021 umfangreiche zusätzliche Verpflichtungen!

