Magazine jeder Größe waren bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes weder Waffen noch waffenrelevante Teile. . .
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Antwort des BMLVS vom 27.06.2013 auf die beiden Briefe der IWÖ.
Die Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie und die Anpassung des österreichischen Waffengesetzes stehen unmittelbar bevor. Die Zeit drängt, die kurzen Fristen, die uns die EU gesetzt hat, gebieten einen raschen Gesetzestext.
Heute ist die IWÖ offiziell eingeladen worden eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes abzugeben.
Lang hat es gedauert, viel wurde darüber nachgedacht und geschrieben, viel wurde befürchtet und viel wurde gehofft. Das neue Waffengesetz ist ein Wechselbad der Gefühle.
Am 1. Jänner 2019 ist die umfangreichste Novelle zum Waffengesetz 1996 (WaffG 1996) seit dessen Bestehen in Kraft getreten, verlautbart im BGBl. I Nr. 97/2018 am 22. Dezember.
Besonders findige Behörden machen Probleme bei der Registrierung von langen Magazinen. Ob dies berechtigt ist oder nicht, untersucht der vorliegende Artikel.
Anfang Juli 2018 wurde aus mehreren gleichlautenden Quellen bekannt, daß der im Ministerium fertige Entwurf der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffengesetz in der Koalition blockiert werde. Diese unglaubliche Nachricht erregte in den diversen Waffenforen erhebliches Aufsehen und große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern.
Der Ministerrat hat als eine der ersten Amtshandlungen unter dem neuen Vorsitz von Bundeskanzler Schallenberg beschlossen, daß das Waffengesetz neuerlich verschärft werden soll.
Der Attentäter ist bereits wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt gewesen und auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.
Die Regierungsvorlage zum Waffengesetz kommt am 30. November in den Innenausschuß.
Mit dem 01.10.2012 sind auch Bestimmungen hinsichtlich der Deaktivierung von Schußwaffen und als Schußwaffen anzusehendem Kriegsmaterial in Kraft getreten. Der einzige Lichtblick dieser Bestimmungen ist, daß zumindest von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit der Deaktivierung anerkannt wurde.
Für unsere Waffenbehörden nicht mehr, wie es scheint. Sie setzen sich ganz einfach darüber hinweg. Und das mit voller Unterstützung des BMI. Das Ministerium duldet diese Rechtsbrüche nicht nur, es gibt sogar entsprechende Weisungen heraus, wie man zum Schaden der Bürger zu verfahren hat.
In Österreich gibt es derzeit etwa 1,1 Millionen Waffen der Kategorien B, C (und D). Mit breiter medialer Präsenz präsentierte der VSÖ diese Zahl an privaten Schußwaffen und warnte aufgrund der Steigerungsraten vor unsicherer Verwahrung.
Mehrfach ist man an mich bereits mit der Frage herangetreten, wie Magazine neuerdings zu verwahren sind. Die Rechtslage ist meines Erachtens nicht eindeutig und es kursieren deswegen schon verschiedenste Gerüchte.

