Die Problematik des Besitzes von Wechselsystemen und des dazu passenden Griffstückes bei Registrierung lediglich des Wechselsystems im Zentralen Waffenregister ist weiterhin ungelöst. Manche Behörden führen nahezu einen Kreuzzug gegen die Legalwaffenbesitzer, manche Behörden warten hingegen ab. . .

