Angriffe auf den privaten Waffenbesitz gibt es von Seiten der Politik genug. Mit Ausnahme von einigen Wochen vor einer Wahl haben die Politiker auch taube Ohren für die Anliegen von Legalwaffenbesitzern. Warum sich aber gerade der Sozialsprecher der NEOS Gerald Loacker gegen Legalwaffenbesitzer stark macht, kann man nicht verstehen.
Als Reaktion auf die Razzia bei den sogenannten Reichsbürgern im Dezember 2022 sowie auf die Gewalttaten in der Silvesternacht plant das deutsche Innenministerium eine Verschärfung des Waffengesetzes.
Da die Finanzprokuratur Hausdurchsuchungen bei Personen, die Waffen oder Zubehör mit Wehrmachtsabnahmestempel besitzen für vertretbar hält, mußte jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht werden.
In den IWÖ-Nachrichten habe ich bereits einige Male über die Wehrmachtsabnahmestempel und die Haltung der österreichischen Staatsanwaltschaften und Gerichte dazu berichtet.
Oft kommt es vor, daß auf der Waffenbesitzkarte zu wenig Plätze vorhanden sind. Gerade justament zu diesem Zeitpunkt sieht man eine schöne und günstige Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, Halbautomat) und man möchte diese unbedingt kaufen. Gesagt, getan und um das bewilligte Waffenkontingent nicht zu überschreiten, wird eine Waffe aus dem „Altbestand“ beim Waffenfachhändler auf „Depot“ gelegt. Dieses Depot war teilweise Praxis, aber ist das zulässig oder unzulässig?
Eine spanische Einlaufflinte des Modells Gecado, Winnetou, Kindheitserinnerungen und Kritik… was hat dies miteinander zu tun?